Datum: 11.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2018
3 Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658
4 Bauantrag zum Errichten einer Überdachung des Eingangsbereichs am bestehenden Gebäude Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693)
5 Tektur zum Errichten einer Garage und weiteren Stellplätzen anstelle einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42)
6 Einbau einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes
7 Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 93
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 14.05.2018 wird mit folgender Anmerkung genehmigt:

Anmerkung zu TOP 8 „Anfragen und Anträge“:

3. BM Dr. Zimmer merkt an, dass seine Frage bezüglich „Kanalverlegung bei den Milchwerken“ genauer darzustellen ist, nachdem die Mittel für das Projekt im Haushalt berücksichtigt sind und es dazu widersprüchliche Aussagen gibt.
Das Protokoll wird wie folgt ergänzt: „3. BM Dr. Zimmer möchte Auskunft zum Sachstand des Projektes „Kanalverlegung bei der Molkerei“ hinsichtlich Ausschreibung und Planung, weil die Durchführung noch in diesem Jahr stattfinden soll. Er verweist auf den mit den Milchwerken geschlossenen Vertrag, drängt auf dessen Umsetzung und beantragt Klärung bis zur nächsten Bauausschusssitzung. BM Holzner teilt mit, dass die Milchwerke bereits angemahnt wurden und sagt weitere Abklärung und Information zu.“

Im Anschluss gibt BM Holzner bekannt, dass das Thema „Kanalverlegung bei der Molkerei“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2018 gesetzt wird.

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3. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für den Bau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658 (Nähe Johannishögl 1) wurde 2010 eine Baugenehmigung erteilt, berichtet Herr Schaller. Der Bauherr hat einen Antrag gestellt, die Baugenehmigung um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Die Voraussetzungen für die Errichtung einer Maschinenhalle haben sich seit der Erteilung der Baugenehmigung nicht verändert, so dass dem Antrag auf Verlängerung zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1658 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten einer Überdachung des Eingangsbereichs am bestehenden Gebäude Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller lässt wissen, dass am bestehenden Geschäftshaus Bahnhofstr. 28 eine Überdachung des gesamten Eingangsbereiches (9,39 x 1,80 m) mit einer Stahl- und Glaskonstruktion errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in die bestehende Bausubstanz ein, negative Auswirkungen sind nicht zu erkennen. Ein Einfluss auf die überbaute Fläche ergibt sich nicht.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Eingangsüberdachung am Geschäftshaus Bahnhofstr. 28 (Fl.Nr. 693) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Tektur zum Errichten einer Garage und weiteren Stellplätzen anstelle einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für das Anwesen Untersbergstr. 23 besteht ein dem Landratsamt bereits vorliegender Bauantrag u.a. zum Errichten einer Tiefgarage, so Herr Schaller. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dafür in der Sitzung vom 25.01.2017 erteilt. Es hat sich im Genehmigungsverfahren herausgestellt, dass der Bau der Tiefgarage wegen der Nähe zum Mauthauser Bach nicht möglich ist. Der Bauherr hat nun eine Tektur eingereicht. Dabei wird auf den Bau der Tiefgarage verzichtet und stattdessen das auf der Tiefgarage ursprünglich geplante Gebäude um ca. 5 m verkürzt und dafür etwas verbreitert. Die Stellplätze werden in und um dieses Gebäude angeordnet. Die Anzahl der Stellplätze ist nach wie vor ausreichend. Insgesamt verbessert sich die optische Situation mit der Tektur durch den Wegfall der Tiefgaragenabfahrt und das verkürzte Gebäude.
Nach Ansicht der Verwaltung kann der Tektur zugestimmt werden.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl erklärt Herr Schaller, dass der Bauherr wegen eines Einwands des Wasserwirtschaftsamtes eine Änderung der ursprünglichen Planung vorgenommen hat.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der abgeänderten Planung für das Vorhaben auf dem Grundstück Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42) zu (Verzicht auf die Tiefgarage und abgeänderte Planung für das Garagengebäude) und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Einbau einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für verschiedene Änderungen am Anwesen Untersbergstr. 23, u.a. zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung, wurde im Rahmen einer Tektur auch die Erhöhung des Dachfirstes um 1,20 m auf eine Gesamthöhe von 10,90 m beantragt, führt Herr Schaller aus. In der Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2017 wurde dieser beantragten Erhöhung das gemeindliche Einvernehmen versagt. Begründet wurde dies u.a. mit der weiteren Steigerung der Massivität des Gebäudes, das ohnehin schon sehr dominierend für die Umgebung ist. Das Landratsamt hat den Bauantrag geprüft und festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nicht vorliegen.
Mit Schreiben vom 16.04.2018 hat das Landratsamt mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen und das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Die Gemeinde hat nun nochmals Gelegenheit, sich zur Sach- und Rechtslage zu äußern und erneut über das Einvernehmen zu entscheiden.

Im Folgenden zeigt Herr Schaller das Ergebnis seiner Recherchen auf:
Das Landratsamt verweist auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.05.1978. Darin wurde ausführlich das Einfügen von Gebäuden in die nähere Umgebung behandelt. Die Sachlage ist schwierig und die Rechtsauffassungen gehen weit auseinander. Grundsätzlich ist dieser Entscheidung zu entnehmen, dass sich ein Vorhaben, das sich - in jeder Hinsicht - innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, in die Umgebung einfügt. Dieser Rahmen setzt sich zunächst grundsätzlich aus den niedrigeren und höheren Gebäuden zusammen. In der beiliegenden Übersicht sind beispielhaft die Höhen einiger Gebäude der näheren Umgebung eingetragen. Daraus ist eindeutig zu erkennen, dass sich die Höhe des beantragten Vorhabens weit von der übrigen Bebauung abheben und damit den fiktiven Rahmen sprengen würde. Der Rahmen bestimmt aber nicht immer das Einfügen, es spielen auch andere Kriterien eine Rolle. Ein Gebäude kann sich auch dann nicht einfügen, wenn es „an der gebotenen Rücksichtnahme“ auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene, Bebauung fehlen lässt. In der unmittelbaren Umgebung gibt es Kniestockhäuser ab einer Höhe von 6,30 m. Für diese Nachbarschaft tritt durch die erhebliche Gebäudeerweiterung zweifellos eine Verschlechterung der Situation ein. Im besagten Urteil wurde festgehalten: Der Eintritt einer Verschlechterung der vorgegebenen Situation kann unter bestimmten Voraussetzungen, ohne dass es weiterer Überlegungen oder Prüfungen bedarf, ausschließen, dass sich ein Vorhaben einfügt.
Bei objektiver Betrachtung der Sachlage stellt sich für die unmittelbare Nachbarschaft eine Verschlechterung ein, wenn das bereits stattliche Gebäude noch um weitere 1,20 m erhöht wird. Zudem hat das bestehende Gebäude eine Breite von 21,78 m, wodurch das Gesamterscheinungsbild des Bauwerks noch wuchtiger erscheint.
Die Auffassung des Landratsamtes, dass bei der Höhe eines Gebäudes in der Regel die Traufhöhe und nicht die Firsthöhe maßgebend ist, wird nicht geteilt. Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.07.2006 ist zunächst die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung für das Einfügen maßgebend. Die Traufhöhe kann, muss aber nicht prägend sein, entscheidend sind auch die örtlichen Gegebenheiten. Auch die absolute Höhe der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude können das Baugrundstück entscheidend prägen. Die Höhenentwicklung nach der Traufhöhe zu richten, erscheint im vorliegenden Fall absolut unpassend, da die Firsthöhe durch die Breite des Gebäudes erheblich beeinflusst wird und mit der umliegenden Bebauung nicht zu vergleichen ist.  
Weiter darf auch eine negative Vorbildwirkung nicht übersehen werden. Ein Vorhaben kann auch dann unzulässig sein, wenn es sich zwar selbst einfügen würde, aber wegen des Gleichbehandlungsgebotes weitere derartige Vorhaben nach sich ziehen könnte. Nachdem in unmittelbarer Nähe des Vorhabens noch bebaubare Grundstücke des Bauherrn vorhanden sind, könnte genau dieser Fall eintreten. Soweit es mit den weiteren materiell rechtlichen Bestimmungen vereinbar wäre, könnte im Fall einer weiteren Bebauung auf eine Höhe von 10,90 m Bezug genommen werden. Der eingangs behandelte Rahmen für das Einfügen müsste aus Gründen der Gleichbehandlung angepasst werden.
Bei einer Betrachtung der näheren Umgebung, die sich natürlich über die Anwesen mit den Höhenangaben hinausbewegen muss, ist festzustellen, dass in diesem Bereich kein Bauwerk mit einer nur annähernden Größenordnung vorhanden ist. In der Gesamtschau ist das Gebäude einfach zu voluminös und fügt sich nach Ansicht der Verwaltung deshalb nicht in die nähere Umgebung ein.
Auf die Belange des Ortsbildes braucht nicht mehr näher eingegangen zu werden.
Unter Würdigung der gesamten städtebaulichen Situation wird daher vorgeschlagen, am Beschluss der Bauausschusssitzung vom 25.01.2017 festzuhalten.  

Diskussionsverlauf

GR Geigl spricht eine mögliche Beschattung der Nachbargebäude an und erkundigt sich, ob Beschwerden der Nachbarn vorliegen. Wie Herr Schaller schildert, werden die Nachbarn erst nach Erteilung der Baugenehmigung informiert und haben dann vier Wochen Zeit zu klagen.

Dem Beschlussvorschlag komplett zustimmen kann GRin Wolf. Für sie ist die Begründung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar.

3. BM Dr. Zimmer hält das Ausblenden des Begriffs „Ortsbild“ für nicht günstig, nachdem das Landratsamt darauf deutlich eingeht.  Er empfiehlt, in der Stellungnahme an das Landratsamt anzugeben, dass das Ortsbild durch die Massivität des Gebäudes in diesem Gebiet sehr beeinflusst wird.

Hauptproblem ist das Einfügegebot, verdeutlichen BM Holzner und Herr Schaller. Es soll auch kein Bezugsfall geschaffen werden. Ebenso ist zu beachten, dass das Gebäude bereits auf einer Anhöhe steht.

GRin Schönherr sieht kein Problem, nachdem das Gebäude den Nachbarn auch nach der Erhöhung kein Licht nimmt. Es wirke nur höher, weil es etwas höher steht.

Nach Meinung von BM Holzner und GR Lerach ist die Angabe des Landratsamtes bezüglich der Vergleichbarkeit der First- und Wandhöhen in der näheren Umgebung falsch, nachdem das Gebäude Fl.Nrn. 727/41 eine Höhe von 8,95 Meter aufweist und es sich bei der Fl.Nr. 727/1 um eine Trafostation handelt.

Beschluss

Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 1,20 m des Anwesens Untersbergstraße 23 (Fl.Nr. 727/42) wird weiterhin nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 93

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 93 soll ein Einfamilienhaus (E + 1) mit einer Grundfläche von 14 x 7 m errichtet werden, erläutert Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Einhaltung der Baugrenzen. Im Bebauungsplan sind für das Baugrundstück zwei Bauräume vorgesehen. Diese beiden Bauräume sollen nun vereinigt werden, damit ein Wohngebäude mit einer vernünftigen Größe errichtet werden kann. Dafür liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die notwendigen Abstandsflächen werden an der Westseite nicht eingehalten. Dafür liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstückes vor.
Die notwendigen zwei Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden, die GRZ wird eingehalten.  

Diskussionsverlauf

GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss  beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Auf Frage von GRin Schönherr legt Herr Schaller dar, dass die Zufahrtsstraße, die sich auf Gemeindegrund befindet, 5 Meter Breite aufweist und die Erschließung des Baugrundstückes somit gesichert ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 93 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Ferner stimmt der Bauausschuss der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze (Zusammenfügen der beiden Bauräume) zu und erteilt auch hier das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2018 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Koch erkundigt sich, ob im Bereich Bahnhofstraße 28 eine Überquerungshilfe geschaffen werden kann. Wie Herr Schaller erklärt, ist dies nicht auf freier Strecke möglich, sondern nur im Bereich einer Einmündung.  Er wird die Prüfung des Anliegens veranlassen.

GR Lerach erbittet den Sachstand zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“, nachdem Ende April die Auslegungsfrist endete.
Wie BM Holzner aufzeigt, liegen Stellungnahmen vor, u. a. der Autobahndirektion, des Wasserwirtschaftsamtes und des Denkmalamtes – beim Anwesen Koch befindet sich ein Bodendenkmal. Diese werden bearbeitet und in der Bauausschusssitzung vom 06.08.2018 vorgestellt.

GR Geigl plädiert dafür, auch im Bereich Auenstraße 2 eine Überquerungshilfe zu prüfen.
Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.

Das gemeindeeigene Grundstück an der Lattenbergstraße soll als möglicher Standort für öffentliche Toilettenanlagen einbezogen werden, verlangt GR Pfannerstill. Er weist darauf hin, dass es Toilettenanlagen gibt, die ohne Kanal- und Wasseranschluss betrieben werden können. Herr Schaller wird dies abklären.

BM Holzner setzt den Ausschuss auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer in Kenntnis, dass auf dem hinteren Bereich des gemeindeeigenen Grundstücks an der Lattenbergstraße Aushubmaterial zwischengelagert wird. Das Vorgehen wurde mit der Gemeinde Piding abgesprochen. Auch die Zustimmung des Pächters (Firma Obst Maier) liegt vor. Das Material stammt von der Baustelle des Wohnbauwerkes in der Pidingerau und soll beprobt werden. Wenn der Aushub verwendbar ist, wird die Baustelle damit wieder teilweise verfüllt.

 
 

Datenstand vom 20.03.2019 11:00 Uhr