Datum: 09.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Argstatter begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder fest und gibt bekannt, dass 1. BM Holzner wegen Krankheit nicht anwesend ist. Dieser wird von 2. BM Argstatter vertreten. Das Gremium ist somit beschlussfähig.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 11.06.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 11.06.2018 wird genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Erweiterung Feldkirchener Feld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass die Gemeinde Ainring beabsichtigt, ihren Bebauungsplan „Erweiterung Feldkirchener Feld“ aufzuheben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird die Gemeinde Piding um Stellungnahme gebeten.
Hintergrund für die beabsichtigte Aufhebung des Bebauungsplanes ist u.a., dass die bauliche Entwicklung im Plangebiet seit dem In-Kraft-Treten nicht realisiert wurde. Weiter entspricht der Bebauungsplan auch nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung zum Immissionsschutz. Wegen weiterer Veränderungen im Umfeld des Plangebietes scheidet eine Heilung des Planes aus.
Es ist festzustellen, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Wirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding hat.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Aufhebung des Bebauungsplanes „Erweiterung Feldkirchener Feld“. Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Errichten einer Doppelgarage auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/19) außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller trägt vor, dass das Grundstück Trattbergstraße 3 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“ liegt. Die Flächen für die Garagen sind im Bebauungsplan vorgegeben. Auf dem Grundstück entsteht derzeit ein Doppelhaus.
Das Baufenster für die Doppelgarage liegt derzeit in der Nordostecke des Baugrundstücks nahe der Erschließungsstraße. Durch die Lage der Garage wäre das dahinter liegende Grundstück nur erschwert durch die Garage erreichbar. Deshalb soll die Garage weiter nach Westen gerückt werden.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u.a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Eine Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung ist nicht erkennbar. Die Garagen der nördlich des Baugrundstückes liegenden Grundstücke sind ebenso angeordnet wie sie hier nun vorgesehen sind. Somit liegen auch keine städtebaulichen Bedenken vor.
Die Garage wird leicht in den Hang der Gaisbergstraße gerückt, eine kleinräumige Abgrabung wird notwendig. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem technischen Bauamt wurde festgestellt, dass die Stabilität der Gaisbergstraße dadurch nicht gefährdet wird. Insbesondere durch das Anfüllen des Hanges an die Garagenrückwand wird die ursprüngliche Stabilität wiederhergestellt. Der Bauherr muss nur erklären, dass er keine Forderungen an die Gemeinde stellt, sofern sich wider Erwarten ein Schaden an der Garage durch evtl. Bewegungen des Hanges einstellt. Der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und der Garage darf sechs Meter nicht unterschreiten.
Hauhaltsrechtliche Auswirkungen
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer sieht bei einer Hangabgrabung auch die Gaisbergstraße gefährdet und hält die Erklärung deshalb für einseitig. Er plädiert für eine Ergänzung. Der Bauherr soll sich verpflichten, im Zuge des Garagenbaues für eventuelle Schäden an der Gaisbergstraße aufzukommen.
Außerdem weist 3. BM Dr. Zimmer darauf hin, dass das Haus - im Freistellungsverfahren – bereits gebaut ist. Nun wird nachträglich für den Bau der Garage eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
vorgenommen. Er moniert, dass die Reihenfolge im vorliegenden Fall falsch ist.
Nach Meinung von GR Lerach ist hier die Vorgehensweise nachrangig. Das Quartier gewinnt, wenn die Garage von der Straße wegkommt. Für das betroffene Wohngebiet stellt dies einen sinnvollen planerischen Ansatz dar.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung der Doppelgarage auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/2) außerhalb der festgesetzten Umgrenzung der Fläche für eine Garage zu. Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“ wird hinsichtlich der Umgrenzung der Fläche für eine Garage zugestimmt.
Hinsichtlich des Hanges der Gaisbergstraße muss der Bauherr eine Erklärung abgeben, dass keine Forderungen an die Gemeinde gestellt werden, sollten Schäden an der Garage in irgendwelchem Zusammenhang mit dem Hang oder der Gaisbergstraße auftreten. Für eventuelle Schäden, die durch die Abgrabung an der Gaisbergstraße auftreten, haftet der Bauherr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Errichten einer Sichtschutzwand und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Unteres Zollnerfeld 11 (Fl.Nr. 801/13)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GRin Schönherr zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schönherr die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Auf dem Grundstück Unteres Zollnerfeld 11 soll die Terrasse ein Glasdach mit einer Größe von 3,00 x 7,50 m erhalten, so Herr Schaller. Ferner soll an der westlichen Grundstücksgrenze eine Sicht- und Windschutzmauer mit einer Länge von 3,00 m und einer Höhe von 2,00 m errichtet werden.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 m verfahrensfrei. Ebenso nach Art. 57 Abs 1 Nr. 7a BayBO sind Einfriedungen bis 2 m Höhe verfahrensfrei. Das Baugrundstück befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Zollnerleiten“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden überschritten durch
- Überschreitung der Baugrenze in einer Tiefe von ca. 1,00 m x 4,00 m für das Terrassendach
Errichten einer Einfriedung mit Mauerwerk entgegen § 2 Ziff. 5, wonach nur Holzzäune, Maschendrahtzäune oder lebende Hecken zulässig wären.
Der Bauherr beantragt dafür nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die Überschreitung der Baugrenze erscheint problemlos; es wird nur die vorhandene Terrasse überdacht. Optisch tritt die Verglasung kaum in Erscheinung und ist städtebaulich vertretbar. Die Mauer ist als Verlängerung der Garagenwand anzusehen und fügt sich harmonisch ein. Die Grundzüge der Planung werden durch die beiden Maßnahmen nicht berührt, so dass dem Befreiungsantrag zugestimmt werden kann.
Die betroffenen Nachbarn haben der Baumaßnahme zugestimmt.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer hält fest am bestehenden Bebauungsplan, der genau das Bauen einer Mauer verhindert. Auch die vorliegende Begründung der Mauer als Sichtschutz lässt er nicht gelten, nachdem das Grundstück durch dichte Bepflanzung bereits vor Einblicken geschützt ist. Die Schaffung eines Präzedenzfalles soll verhindert werden. Auch zum Schutz vor Gerüchen des benachbarten Kompostplatzes ist eine Mauer erfahrungsgemäß nicht geeignet. Dem Antrag kann er nicht zustimmen. GR Schlindwein schließt sich an.
Die GR Dr. Zimmer, Lerach und Rotter erkundigen sich nach der Grundflächenzahl. Herr Schaller bestätigt die Einhaltung, wird aber eine Neuberechnung aufstellen.
3. BM Dr. Zimmer sieht die Notwendigkeit einer Abstandsflächenübernehme durch die Gemeinde Piding für das Grundstück Fl.Nr. 801/21. Nachdem dies erst geklärt werden muss, stellt 2. BM Argstatter den Antrag
zurück.
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6. Bauantrag zum Errichten eines Wintergartens auf dem Grundstück Berchtesgadener Straße 20 (Fl.Nr. 275)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 20 soll an das bestehende Wohnhaus ein Wintergarten mit einer Größe von 4,00 x 2,43 m angebaut werden, erklärt Herr Schaller.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Das Grundstück hat eine Größe von 2481 m², so dass die durch den Wintergarten überbaute Fläche unproblematisch ist. Außerdem handelt es sich um die vorhandene Terrasse, die überbaut werden soll. Ansonsten sind Wintergärten in der beantragten Form üblich und ohne besondere Auffälligkeiten. Die Prüfung ergab deshalb, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus Berchtesgadener Str. 20 (Fl.Nr. 275) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Berchtesgadener Straße 10 (Fl.Nr. 21); Tektur zum Einbau einer Dachgeschoßwohnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Für das Grundstück Berchtesgadener Str. 10 liegt eine Baugenehmigung zum Errichten eines Zweifamilienhauses vor, zeigt Herr Schaller auf. Ursprünglich war geplant, im Dachgeschoss keinen Wohnraum einzubauen. Nun liegt eine Tektur zum Einbau einer Wohnung mit Balkon an der Westseite mit einer Grundfläche von 49,75 m² vor. Diese zusätzliche Wohnung ist grundsätzlich kein Problem, löst jedoch einen weiteren Stellplatz aus. Nach der Stellplatzsatzung wird für eine Wohnung bis 50 m² in einem Mehrfamilienhaus ein Stellplatz gefordert. Dieser Stellplatz ist nachgewiesen. Es erhöht sich damit die überbaute Fläche des Grundstücks um weitere 12,5 m², kann aber im Vergleich zu den Nachbargrundstücken noch hingenommen werden. Die Prüfung der Tektur hat ergeben, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
Auf Einwand von 3. BM Dr. Zimmer bestätigt Herr Schaller den hohen Versiegelungsgrad des Grundstückes. Herr Schaller merkt aber an, die dichte Bebauung dieses Grundstückes bisher sowie der Nachbaranwesen zu beachten. Das Einfügegebot ist gewahrt.
2. BM Argstatter hebt die Schaffung eines weiteren Wohnraumes hervor.
GR Geigl macht darauf aufmerksam, dass sich der Gemeinderat für die Nachverdichtung innerhalb des Ortes ausgesprochen hat. Auch dürfen Neubauten nicht gegenüber der bestehenden Bebauung benachteiligt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur zum Einbau einer Dachgeschoßwohnung in das Anwesen Berchtesgadener Str. 10 (Fl.Nr. 21) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Nutzungsänderung einer Abtankhalle in Betriebsräume auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
|
ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Argstatter zeigt persönliche Beteiligung an, nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übergibt das Wort an 3. BM Dr. Zimmer.
3. BM Dr. Zimmer übernimmt die Leitung der Sitzung, weist aber die persönliche Beteiligung von 2. BM Argstatter zurück.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei 2. BM Argstatter die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 8
NEIN-Stimmen 2
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 in einem Teil der ehemaligen Abtankhalle Betriebsräume eingebaut werden sollen. Zu diesem Vorhaben wurde eine Nutzungsänderung beantragt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die vorgesehene Nutzungsänderung widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Nutzungsänderung eines Teilbereichs der ehemaligen Abtankhalle zu Betriebsräumen auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Untersbergstraße 3 (Fl.Nr. 749/4), Tektur zur oberirdischen Anlage der Stellplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GRin Schönherr zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schönherr die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller setzt in Kenntnis, dass für das Grundstück Untersbergstr. 3 eine Baugenehmigung zum Errichten eines Mehrfamilienhauses vorliegt. Für die Wohnungen sind zusammen mit den Besucherstellplätzen elf Stellplätze erforderlich. Nach der ursprünglichen Genehmigung sollten sechs Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Es liegt nun eine Tektur vor, alle erforderlichen Stellplätze oberirdisch anzulegen und auf die Tiefgarage zu verzichten. Dieser Lösung steht im Grund nichts entgegen, allerdings verändert sich die versiegelte Fläche. Im Vergleich zu den Nachbargrundstücken wird das Einfügegebot hinsichtlich der überbauten Fläche gewahrt, sofern ein Ökopflaster verwendet wird; die Zusage der Grundeigentümerin liegt vor.
Die Prüfung der Tektur hat ergeben, dass dem Antrag zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass die geplante Tiefgarage nicht umgesetzt wurde. Außerdem erfolgt die Antragstellung der Tektur zu den Stellplätzen verspätet, denn der Keller des betroffenen Mehrfamilienhauses ist bereits betoniert.
3. BM Dr. Zimmer spricht sich dafür aus, dass für die Stellflächen keine Kunststoff-Waben verwendet werden. Herr Schaller verweist dazu auf den Beschlussvorschlag, mit dem das Öko-Pflaster gefordert wird.
GR Lerach hält einen Eingriff für eine Tiefgarage ökologisch schlechter als für oberirdische Stellplätze und befürwortet den Antrag.
GR Geigl sieht bei der Größe des betroffenen Grundstückes kein Problem für die Anordnung der Stellplätze.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur zur Anlage von oberirdischen Stellplätzen anstelle einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 794/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass für die Fahr- und Stellflächen ein sogenanntes Ökopflaster verwendet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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beratend
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert den Bauausschuss, dass der Wirtschaftsteil des landwirtschaftlichen Gebäudes Graß
mann an der Heurungstraße abgebrochen wird. Der Bauantrag für den Ersatzbau wird im Freistellungsverfahren gestellt.
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11. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2018
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
3. BM Dr. Zimmer kommt zurück auf die Stellplatzordnung des Anwesens Watzmannstraße 47 und drängt auf einen Stellplatznachweis. Laut Herrn Schaller sind die geforderten Stellplätze vorhanden. Dass durch ihre Anordnung kein geradliniger Zugang zum Hauseingang möglich ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
3. BM Dr. Zimmer thematisiert sichtbare Gartenmauern auf verschiedenen Grundstücken in der Blumengasse und gibt zu bedenken, dass diese durch den hier gültigen Bebauungsplan
ausgeschlossen sind. Nachdem Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans fehlen, sind entsprechende Verfahren einzuleiten. Herr Schaller nimmt es zur Kenntnis.
GR Geigl geht auf die derzeitige Gefahrensituation auf der Högler Straße ein, die von bis zu 10 Zentimeter tiefen Schlaglöchern im Fahrbahnbelag ausgeht. Die Verkehrssicherheit ist besonders für Radfahrer nicht gegeben. Am meisten betroffen ist die Strecke zwischen der Abzweigung Panoramaweg und dem Anwesen Kleinhögl Nr. 41.
Ursächlich für die Schäden an der Högler Straße sind für GR Schlindwein auch die vielen Lkw, die bei einer Sperrung der BAB A8 irrtümlicherweise über den Högl fahren. Er plädiert für eine bessere Beschilderung der Umleitung bzw. des Wendepunktes.
Auf Nachfrage von GR Lerach kündigt Herr Schaller die Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ in der nächsten Bauausschusssitzung an.
GR Rotter ist aufgefallen, dass der Lärmschutzwall beim Anwesen Salzburger Straße 30 abgetragen wurde. Wie Herr Schaller schildert, ist dieser auf Privatinitiative errichtet worden. Es soll das Ergebnis des Lärmschutzaktionsplanes abgewartet werden, dann wird der Grundeigentümer entsprechend handeln.
Unter Berufung auf das EU-Interreg-Projekt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt „protectAlps“, wirbt 3. BM Dr. Zimmer dafür, auch auf gemeindlichen Flächen etwas zum Schutz für Insekten zu tun.
Ein Plan, der Mäharbeiten durch den Bauhof regelt, liegt laut Herrn Schaller nicht vor.
3. BM Dr. Zimmer regt die Extensivierung bzw. Ausmagerung von Flächen an und möchte, dass dazu ein Plan von einem Fachrat aufgestellt wird. Es soll eine Kostenstelle im Haushalt eingerichtet werden. Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von GR Lerach führt Herr Schaller an, dass die Grundskizze für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses in den nächsten Tagen eingehen soll. Konkrete Schritte können unternommen werden, wenn Baurecht besteht.
GR Utz bemängelt, dass der Wanderparkplatz in Urwies durch den starken Bewuchs der angrenzenden Bäume und Sträucher immer kleiner wird und fordert das Zurückschneiden.
GR Dufter bittet um Auskunft zum Sachstand „Neuanlegung eines Radweges in Urwies“, denn der jetzige Radweg ist gefährlich zu befahren. Wie 2. BM Argstatter ausführt, scheitert das Projekt seines Wissens an Grundstücksverhandlungen.
Datenstand vom 20.03.2019 11:03 Uhr