Datum: 10.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 06.08.2018
3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 Lattenbergstraße Ost; hier: Genehmigung des Entwurfes des Bebauungsplanes (Billigungs-/Auslegungsbeschluss)
4 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring: Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5 Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Haindlstr. 6 (Fl. Nr. 33/2)
6 Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl. Nr. 893/2)
7 Nutzungsänderung eines ehemaligen Ladengeschäftes in einen Gaststättennebenbetrieb auf dem Grundstück Auenstraße 3 (Fl. Nr. 675/4)
8 Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bachstr. 3 (Fl.Nr.94)
9 Errichten eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Heurungstr. 20b (Fl.Nr. 97/8); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"
10 Verschiedenes
11 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 06.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 06.08.2018 wird mit folgender Anmerkung genehmigt:

Anmerkung zu TOP 4 „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Lattenbergstraße-Ost; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:

GR Lerach bittet abzuklären, inwieweit eine Gemeinde in Regress genommen werden kann, wenn sie Bauland entgegen den Vorgaben bzw. Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamt ausweist.

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3. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 Lattenbergstraße Ost; hier: Genehmigung des Entwurfes des Bebauungsplanes (Billigungs-/Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt Herrn Brüderl vom Büro Bauleitplanung Brüderl, welches den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes erstellt hat.

Herr Schaller trägt vor, dass der Bauausschuss am 16.10.2017 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und einer weiteren gewerblichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl. Nr. 317 beschlossen hat. In der Sitzung vom 06.08.2018 wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgestellt, besprochen und über die einzelnen Abwägungen die Beschlüsse gefasst. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplanes auf Grund der gefassten Beschlüsse mit Grünordnungsplan und Lärmgutachten vor.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer erinnert an den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 31.05.2017,   wonach den Zielaussagen zum Umgang mit knappen Gewerbeflächen im Rahmen des Wirtschaftsleitbildes für den Landkreis Berchtesgadener Land zugestimmt worden ist. Er kritisiert, dass bei der Erstellung des Bebauungsplanes der Bezug zu dem Beschluss vom 31.05.2017 und seinen Inhalten fehlt und bittet um Ergänzung. Im Übrigen, so 3. BM Dr. Zimmer, soll dieses Wirtschaftsleitbild in jede Planung eingearbeitet werden.
BM Holzner nimmt die Bitte zur Kenntnis.

Zurück auf die Hochwassersituation im geplanten Baugebiet und das hydrotechnische Gutachten des Ingenieurbüros aquasoli vom 04.07.2018 kommt GR Lerach und spricht den Retentionsverlust von 5.210 m³ an. Das Argument, dass aufgrund des Allgemeinwohles beim Bau des Feuerwehrhauses auf die Retentionsfläche verzichtet werden kann, hält GR Lerach für fraglich, weil nur 1/3 des Areals der Gemeinde gehören und mit dem geplanten Gebäude belegt sind. Er möchte deshalb wissen, ob auch für die 2/3 Gewerbefläche mit dem Dienen des Allgemeinwohles argumentiert werden kann.
BM Holzner hebt hervor, dass dies möglich ist und in der Begründung des Bebauungsplanes verankert ist.
Herr Brüderl verweist auf § 77 des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach an anderer Stelle Ersatz für die fehlende Retentionsfläche geschaffen werden kann.

BM Holzner unterstreicht, dass durch die fehlende Retentionsfläche keine Wohnräume bzw. Keller von Überschwemmung betroffen sind und rechtfertigt das Abwägen der Belange des Hochwasserschutzes mit dem öffentlichen Interesse an der Errichtung des Feuerwehrhauses.

Für GR Geigl wäre es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie das Wasserwirtschaftsamt die Hochwassersituation in Piding entschärfen will bzw. welche Maßnahmen das WWA anstrebt.
Laut Herrn Schaller wartet das WWA auf die neue Berechnung, wonach davon ausgegangen wird, dass das Grundstück Fl. Nr. 317 dann als „hochwasserfrei“ eingestuft ist.

3. BM Dr. Zimmer kann das öffentliche Interesse bei der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses nachvollziehen. Er macht aber darauf aufmerksam, dass bei mehr als 50 % des Grundstückes kein öffentliches Interesse vorliegt, in der Begründung aber „überwiegend“ öffentliches Interesse angeführt ist und somit auch für den privaten Flächenanteil die Haftung übernommen und Retentionsfläche geschaffen werden soll.
Herr Brüderl verdeutlicht, nur eine Gesamtplanung ermöglicht der Gemeinde als Planungsträger – ausgestattet mit der Planungshoheit - die Weiterverfolgung des Projektes „Neubau Feuerwehrhaus“.

3. BM Dr. Zimmer erhebt angesichts der knappen Gewerbeflächen Einwände beim Maß der baulichen Nutzung und kritisiert die Anlehnung an den bestehenden Bebauungsplan „Gaisberg-/Lattenbergstraße“.
In diesem Bereich sind die Festsetzungen zwar abgeleitet, aber nicht übernommen worden, widerspricht Herr Brüderl und erläutert die Erhöhungen bei Grundflächenzahl und Wandhöhe, festgesetzt in der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 47 Lattenbergstraße Ost, Seite 3/11.

Die Notwendigkeit der Festsetzung von Dachüberständen bezweifelt 3. BM Dr. Zimmer.
Für Herrn Brüderl ist dies jedoch wegen der Erhaltung des einheitlichen Ortsbildes erforderlich.

Aufgrund Bedenken von 3. BM Dr. Zimmer informiert Herr Brüderl zum Grünordnungsplan. Um in verlässlicher Art und Weise zu einer guten Grünordnung zu kommen, ist neben der Bestimmung der Anzahl der Bäume auch die Festsetzung deren Standorte notwendig.

3. BM Dr. Zimmer thematisiert das Fehlen des Umweltberichtes.
Herr Brüderl legt dar , warum der Umweltbericht – wie frühzeitig von ihm angekündigt – nicht bis Sitzungstermin erstellt werden konnte. Der Bericht wird in einer Woche vorliegen.

BM Holzner bedankt sich bei Herrn Brüderl und verabschiedet ihn um 19:45 Uhr.

GR Lerach möchte wissen, ob die Stellungnahme von Frau Hirsch zu seiner Frage aus der letzten Sitzung über die Regresspflicht der Gemeinde vorliegt. BM Holzner verneint und teilt vorab mit, dass wegen der negativen Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zum Bebauungsplanentwurf von keiner Regresspflicht eines einzelnen Gemeinderates bzw. des gesamten Gemeinderates ausgegangen wird. Die Gemeinde befindet sich nicht außerhalb der Gesetzmäßigkeit.
             

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 03.09.2018 und erteilt die Zustimmung dafür. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte (Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring: Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 07.02.2002 die Neuaufstellung des kommunalen Flächennutzungsplanes unter Integration des Landschaftsplanes beschlossen, gibt Herr Schaller bekannt. Das Planungsgebiet umfasst das komplette Gemeindegebiet. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde am 06.02.2017 gebilligt. Die Gemeinde Piding wird nun gemäß § 4 Abs. BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes gebeten.
Der Entwurf wurde durchgesehen, es konnten keine Feststellungen getroffen werden, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Bedenken oder Einwände gegen den Flächennutzungsplanentwurf zu erheben.
Die gesamten Unterlagen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter „www.ainring.de – Aktuelles – Bauleitplanverfahren – Neuaufstellung Flächennutzungsplan“ eingesehen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring Kenntnis; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Haindlstr. 6 (Fl. Nr. 33/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Haindlstr. 6 ein Einfamilienhaus mit Garagen errichtet werden soll. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Das Baugrundstück wird vom Bestandsgrundstück Fl. Nr. 33/2 abgetrennt. Mit dem geplanten und schriftlich bereits zugesicherten Zukauf einer Fläche von ca. 173 m² aus der Fl. Nr. 33 wird das Baugrundstück eine Gesamtfläche von ca. 687 m² aufweisen. Die überbaute Fläche entspricht dann dem Verhältnis der südlich angrenzenden Bebauung. Die nach der Grundstücksteilung verbleibende Fläche des Bestandsgrundstückes ist ebenfalls den örtlichen Verhältnissen angepasst. Die Bauweise in Hanglage entspricht dem vorhandenen Wohngebäude und fügt sich harmonisch in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen sind gewahrt durch die vorliegende Abstandsflächenübernahme bzw. durch den Zukauf der südlichen Fläche, die nach der erteilten Baugenehmigung erfolgen wird. Die notwendigen zwei Stellplätze sind in der geplanten Doppelgarage vorhanden.
Da sich das Vorhaben im Einflussbereich der Schule befindet, soll auf die damit verbundene gelegentliche Lärmbelästigung hingewiesen werden.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Lerach kann dem Bauantrag grundsätzlich zustimmen, weist jedoch auf die fehlende Abstandsfläche bei den Garagen hin. Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Haindlstr. 6 (Fl. Nr. 33/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Im Hinblick auf die in der Nähe befindliche Schule wird auf die damit verbundene gelegentliche Lärmbelästigung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl. Nr. 893/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Anwesen Schloßweg 9 ½ wird derzeit renoviert, trägt Herr Schaller vor. Zunächst wurde eine Schleppgaube an der nördlichen Dachseite eingebaut. Der anschließende Bauantrag, den Dachfirst einseitig zur Gewinnung von Wohnraum zu erhöhen, wurde vom Bauausschuss in der Sitzung vom 22.01.2018 und vom Landratsamt abgelehnt. Nun liegt in Absprache mit dem Landratsamt ein Bauantrag vor, auf der südlichen Dachhälfte eine weitere Schleppgaube einzubauen.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, das Anwesen wurde bisher immer bewohnt und wurde auch rechtmäßig errichtet. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.
Die Schleppgaube ist auf der Straße abgewandten Seite vorgesehen, so dass das Ortsbild nicht nachteilig verändert wird.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

BM Holzner und GR Lerach können dem Antrag nicht zustimmen. Beide beziehen sich auf ihre ablehnende Haltung gegenüber einem ähnlichen Antrag für eine zweite Schleppgaube in der Hosemannstraße.
Für GR Lerach fügt sich die weitere  Schleppgaube nicht in das Ortsbild ein.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube auf der südlichen Dachhälfte des Anwesens Schloßweg 9 ½ (Fl.Nr. 893/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Nutzungsänderung eines ehemaligen Ladengeschäftes in einen Gaststättennebenbetrieb auf dem Grundstück Auenstraße 3 (Fl. Nr. 675/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Anwesen Auenstraße 3 befindet sich eine Gaststätte, verliest Herr Schaller. Neben dieser Gaststätte war bis 1997 ein Einzelhandelsbetrieb. Nach Auflösung dieses Betriebes wurde diese Räumlichkeit von der bestehenden Gaststätteninhaberin übernommen. Dort sind zwei Billardtische und zwei Dart-automaten untergebracht, die von den Besuchern der Gaststätte genutzt werden. Zusätzliche Gäste nur aufgrund der Billardtische und Dartautomaten sind in der Regel nicht vorhanden.
Vor der Übernahme des zusätzlichen Gastraumes beantragte die Inhaberin schriftlich eine Nutzungsänderung. Diese wurde schriftlich durch den damaligen Bürgermeister zugesagt. Allerdings ist diese Zusage baurechtlich nicht verwertbar. Der Antragstellerin muss aber ein gewisser Vertrauensschutz eingeräumt werden, da sie auf Grund der Zusage die Räumlichkeit umgebaut und ausgestattet hat.
Nun wurde erneut eine Nutzungsänderung beantragt. Für die Änderung an sich bestehen keine Bedenken, da sich der Kundenverkehr nachweislich nicht verändert hat; die Nutzung läuft ohne wesentliche Probleme seit 1997. Zu überprüfen ist jedoch die Stellplatzsituation.
Für das Objekt Auenstraße 3 sind 11 Stellplätze zur allgemeinen Nutzung vorhanden. Drei Stellplätze wurden im Aufteilungsplan der Gaststätte zugewiesen, zwei Stellplätze dem ehemaligen Einzelhandelsbetrieb. Weitere Zuweisungen wurden nicht getroffen. Die Stellplätze für die Hausbewohner befinden sich in der dem Anwesen zugehörigen Tiefgarage.
Für die bisherige Gaststätte gilt hinsichtlich der notwendigen Stellplätze ein Bestandsschutz, so dass für die Nutzungsänderung nur die zusätzliche Gastraumfläche zu bewerten ist. Die Gesamtfläche des Nebenraumes beträgt 60 m², 40 m² sind als Hauptnutzungsfläche anzusehen. Zudem sind in diesem Raum nur Hocker als Sitzgelegenheiten vorhanden, eine gastronomische Ausstattung ist nicht vorhanden. Nach Nr. 6.1 der Anlage zur Stellplatzverordnung ist für Gaststätten je 10 m² Hauptnutzungsfläche ein Stellplatz vorzusehen, das sind im vorliegenden Fall vier Stellplätze und damit zwei mehr als bisher notwendig. Diese Stellplätze sind im allgemeinen Parkplatzbereich vorhanden.
In der Gesamtschau sind die für den Gaststättenbetrieb notwendigen Stellplätze nachgewiesen.
Die Prüfung hat ergeben, dass dem Antrag auf Nutzungsänderung zugestimmt werden kann. Nochmals zu bemerken ist, dass es durch den über 20-jährigen Betrieb in der vorhandenen Form zu keinen nennenswerten Störungen der Nachbarn oder Stellplatzproblemen kam.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Einzelhandelsbetriebes in einen Gaststättennebenbetrieb auf dem Grundstück Auenstr. 3 (Fl.Nr.675/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bachstr. 3 (Fl.Nr.94)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller schildert, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 94 ein Mehrfamilienhaus errichtet wird. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.46 „Bach- und Heurung-straße“ liegt, konnte das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgewickelt werden.
Zwischenzeitlich hat sich der Bauherr entschieden, das Wohngebäude im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues zu errichten. Dafür musste jedoch die Wohnfläche einer Wohnung reduziert werden (weniger als 100 m²). Dadurch entsteht nun eine weitere Wohnung mit einem weiteren Stellplatzbedarf.
Nach der aktuellen Berechnung sind 13 Stellplätze für die geplanten acht verschieden großen Wohnungen notwendig. Der Bauherr beantragt nun den in Nr. 1.2 der Anlage zur Stellplatzsatzung möglichen Abschlag für Vorhaben im sozialen Wohnungsbau. Mit diesem Abschlag errechnen sich aufgerundet 12 notwendige Stellplätze, die bereits nachgewiesen sind.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 27.08.2018 die mögliche Stellplatzzahlreduzierung befürwortet, da Mieter im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues in der Regel keine zwei Fahrzeuge besitzen.
Bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau eines Mehrfamilienhauses des Wohnbauwerkes in der Auenstraße wurde einer Reduzierung der Stellplätze zugestimmt. Es wird daher vorgeschlagen, auch dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0


Wie Herr Schaller berichtet, wird der Bauherr noch ein Schriftstück vorlegen, das eine künftige dingliche Sicherung der Stellplätze vorsieht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag für einen Abschlag von 15 % der notwendigen Stellplätze nach Nr. 1.2 der Stellplatzsatzung für das Bauvorhaben Bachstr. 3 (Fl.Nr. 94) zu, sofern es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Errichten eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Heurungstr. 20b (Fl.Nr. 97/8); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Heurungstr. 20 b will der Eigentümer einen Geräteschuppen in Holzbauweise in einer Größe von 5,05 m x 3,02 m und einer Höhe von 2,80 m errichten, legt Herr Schaller dar.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurung- straße“. Die Baugrenzen, innerhalb derer bauliche Anlagen zulässig sind, wurden im Bebauungsplan festgesetzt. Flächen für Gartenhütten sind nicht vorgesehen. Garagen und Carports sind auf den Grundstücken auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig. Damit wurde den Grundeigentümern eine gewisse Freizügigkeit in der Nutzung ihrer Grundstücke zugestanden. Nachdem die geplante Gartenhütte in ihrer Ausdehnung mit einer Garage vergleichbar ist, erscheint es als unbillige Härte, die beantragte isolierte Befreiung nicht zu erteilen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn das öffentliche Wohl nicht beeinträchtigt wird, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die GRZ wurde geprüft, es errechnet sich eine Steigerung auf 0,24, die zulässige GRZ beträgt mit allen Nebenanlagen 0,375.
Die Prüfung ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine isolierte Befreiung vorliegen. Es wird daher vorgeschlagen, der beantragten isolierten Befreiung zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller fügt seinen Ausführungen noch hinzu, dass der Grundstücksnachbar dem Antrag zugestimmt hat.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ zum Errichten einer Gartenhütte auf dem Grundstück Heurungstr. 20 b (Fl.Nr. 97 /8) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller verständigt den Bauausschuss, dass am kommenden Montagvormittag die archäologischen Ausgrabungen an der Lattenbergstraße beginnen. Die Grabungen erfolgen nach Anweisung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und sollen Aufschluss darüber geben, ob sich in dem für das Feuerwehrhaus vorgesehenen Baugebiet Reste von frühmittelalterlichen Körpergräbern befinden. Die Gemeinde trägt die Baggerkosten, das Landesamt für Denkmalpflege übernimmt die Kosten für den Archäologen.

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11. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GRin Schöndorfer erinnert erneut an die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes bei der Schule. Wie BM Holzner anmerkt, ist dies – nach Rücksprache mit der Polizei - für den Herbst geplant.

GR Geigl hakt wegen der noch vorhandenen Naturschutzausgleichsfläche nach. Diese Fläche wird nach einem Ausgleich für das geplante Baugebiet Bebauungsplan „Lattenbergstraße Ost“ erheblich reduziert sein, macht Herr Schaller klar.
BM Holzner stimmt dem Vorschlag von GR Geigl zu, bei geeigneter Gelegenheit und akzeptablen Bedingungen neue Ausgleichsflächen zu erwerben.

Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr