Datum: 15.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.09.2018
3 Freizeitanlage Schloßwald; Sanierung des Kneippbeckens mit Umgriff (mit vorhergehender Ortsbesichtigung)
4 Errichten eines Carports auf dem Grundstück Roseggerstr. 36 (Fl. Nr. 256/81); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 10.09.2018 wird genehmigt.

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3. Freizeitanlage Schloßwald; Sanierung des Kneippbeckens mit Umgriff (mit vorhergehender Ortsbesichtigung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Ortsbesichtigung an der Freizeitanlage Schlosswald am 15.10.2018, 18:00 Uhr
Anwesend:
BM Holzner, 3. BM Dr. Zimmer, GR Geigl, GR Koch, GR Lerach, GR Pfannerstill, GR Rotter, GR Schlindwein, GRin Schönherr, Sachbearbeiter Schaller, Schriftführerin Koch, GR Steinbrecher als Gast;
Dauer des Termins: 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Der Bauausschuss konnte sich vor Ort ein persönliches Bild machen und Sanierungsmöglichkeiten besprechen.

Laut Herrn Schaller war das Gelände am Schlossweiher vor Jahren Gegenstand von Planungen für eine attraktivere Gestaltung. Die damals vorgestellten Planentwürfe wurden diskutiert, die Planung des Planungsbüros Schuardt, in dem u. a. auch ein Vorschlag für die Umgestaltung des Kneippbeckens enthalten ist, wurde favorisiert. Die Kosten aus der Schätzung von 2011 (Grundlage für die Förderung nach LEADER in ELER) sollten brutto rund 150.000 € für die Gesamtmaßnahme betragen (Planung 13.000 €, Ausführung 130.000 €, Öffentlichkeitsarbeit 7.000 €). Durch Beschluss des Gemeinderates vom 01.06.2016 wurde das Verfahren nicht mehr weiter betrieben. In Aussicht gestellte Fördermittel stehen zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung.
In der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2018 wurde nun von 3. BM Dr. Zimmer in Vertretung der Gemeinderäte d`Heureuse, Brüderl und Wolf ein Antrag auf Sanierung der Kneippanlage im Sinne des Pfarrers Kneipp überreicht. Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 17.09.2018 behandelt. Dabei wurde beschlossen, die Sanierung des Kneippbeckens am Schlossweiher mit Umgriff bis 01.07.2019 abzuschließen.

BM Holzner fasst das Ergebnis der Ortsbesichtigung wie folgt zusammen:

Das Kneippbecken soll nicht komplett erneuert, sondern naturnah renoviert werden. Dazu müssen Vorschläge und Angebote eingeholt werden.

Die Bäume um das Geschieberückhaltebecken werfen viel Laub ab und sorgen für erhebliche Beschattung der Wasserfläche. Der notwendige Rückschnitt ist mit dem Grundstückseigentümer, den Bayerischen Staatsforsten, zu besprechen.
Die Verschlammung des Rückhaltebeckens kann durch Ausbaggern beseitigt werden. Auch der Ablauf soll neu geschaffen werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach ökologischen und wasserwirtschaftsrechtlichen Vorgaben auszuführen und mit den Fachbehörden abzustimmen.

Im Bereich der geplanten Bühne müssen Aspekte der Sicherheit herangezogen werden, auch eine Verschönerung soll erfolgen.

Ergänzend regt GR Geigl an, die hohen Fichten im Bereich des Pavillons in Absprache mit dem Forstamt zu entfernen. Daneben hebt er die wichtige Funktion des Geschieberückhaltebeckens im Hinblick auf den Naturschutz hervor.
Dem zustimmend weist BM Holzner darauf hin, dass die Erhaltung dieses Beckens mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt wird.

In seiner Rekapitulation nennt BM Holzner den Auftrag an die Verwaltung, die nächsten Schritte einzuleiten und wenn möglich, in der nächsten Bauausschusssitzung Bericht zu erstatten.


   

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4. Errichten eines Carports auf dem Grundstück Roseggerstr. 36 (Fl. Nr. 256/81); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Roseggerstr. 36 soll ein Carport mit einer Grundfläche von 5,00 m x 7,04 m (35,2 m²) errichtet werden, so Herr Schaller. Carports mit einer Grundfläche bis 50 m² sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 1b BayBO verfahrensfrei.
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 10 „Piding-Ost“. Den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht das Vorhaben in folgenden Punkten:
  • Lage außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
  • Nach § 1 Ziffer 6.3 der Satzung dürfen Stellplätze nicht überdacht werden
Der Bauherr hat nun eine isolierte Befreiung von diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Nach 31 Abs. 2 BauGB können Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Dies ist u. a. der Fall, wenn die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Überdachte Stellplätze sind heute eine übliche Bauweise. Die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung würde so heute nicht mehr aufgenommen werden, da sie nicht mehr zeitgemäß ist. Das gilt auch für die Lage eines Carports, deren Lage heutzutage den Grundeigentümern freigestellt wird.
Die GRZ wurde geprüft, sie beträgt mit dem geplanten Vorhaben 0,369 und liegt damit im zulässigen Bereich. Die Zustimmung des Nachbarn liegt vor.
Es wird vorgeschlagen, der beantragten isolierten Befreiung zum Errichten des Carports zuzustimmen.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der beantragten isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ zum Errichten eines Carports auf dem Grundstück
Roseggerstr. 36 (Fl. Nr. 256/81) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass das Grundstück für das neue Feuerwehrhaus zwischenzeitlich von zwei Archäologen untersucht worden ist. Nachdem keine Bodendenkmäler gefunden wurden, ist das geplante Baugebiet Bebauungsplan „Lattenbergstraße-Ost“ vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zur Bebauung freigegeben worden.

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.10.2018 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 20.03.2019 11:15 Uhr