Datum: 12.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 15.10.2018
3 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkhotel Luisenbad" gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl. Nr. 755)
5 Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 1+2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)
6 Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 3) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)
7 Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 4) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)
8 Bauantrag zum Anbringen eines Werbeschriftzuges am Anwesen Auenstr. 13 (Fl. Nr. 675/10)
9 Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an des bestehende Gebäude Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr.107)
10 Erweiterung der Urnenwand im Gemeindefriedhof; Vorstellung der Planung und Freigabe zur Ausschreibung
11 Verschiedenes
12 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 15.10.2018 wird genehmigt.

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3. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Parkhotel Luisenbad" gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller hat die Stadt Bad Reichenhall beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkhotel Luisenbad“ aufzustellen. Als Nutzungsart soll ein „Sondergebiet Hotel“ festgesetzt werden. Das Plangebiet entsteht in der Innenstadt und soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Hotels mit Gastronomie, Ferienwohnungen und kleineren Handelsflächen schaffen.
Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 10.10.2018 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes gebeten.
Die Planentwürfe wurden durchgesehen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten.

Hinweis:
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter
http://www.stadt-bad.reichenhall.de/de/bauleitplaene/ eingesehen werden.
 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhotel Luisenbad“; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl. Nr. 755)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Salzstr. 20 soll ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten mit einer Größe von 15,90 m x 10,90 m errichtet werden, berichtet Herr Schaller. Die Firsthöhe des Hauses (E+1+DG) soll 7,55 m betragen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Dorfgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Für das vorliegende Vorhaben wurde bereits einer Bauvoranfrage zugestimmt, der Vorbescheid wurde schon durch das Landratsamt BGL am 24.04.2018 erteilt. Der eingereichte Bauantrag entspricht dem Vorbescheid, die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.
Der notwendige Abstand zum Schlossgraben ist eingehalten, allerdings sind in diesem Bereich Terrassen vorgesehen. Die Terrassen sollen befahrbar errichtet werden. Die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird auch durch das Landratsamt geprüft.
Es wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl. Nr. 755) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 1+2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller trägt vor, dass auf dem Grundstück Salzstraße 1 insgesamt vier neue Werbeanlagen errichtet werden sollen, dafür liegen drei einzelne Bauanträge vor.
Mit vorliegendem Bauantrag wird das Errichten von zwei von oben beleuchteten freistehenden Werbetafeln mit einer Größe von jeweils 3,80 m x 2,64 m und einer Gesamthöhe von ca. 4 m beantragt. Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als 1 m² sind baugenehmigungspflichtig. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Auf dem Grundstück besteht bereits eine großflächige Werbeanlage für allgemeine Werbung, die vom Bauausschuss abgelehnt wurde, jedoch im weiteren Verfahren durch das Landratsamt genehmigt wurde. Mit den beiden beantragten Anlagen soll Werbung an der Stätte der Leistung betrieben werden, also für den ansässigen Lebensmittelmarkt. Rechtlich kann den Werbeanlagen nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegengehalten werden. Deshalb wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

GR Koch hat grundsätzlich kein Problem mit der Aufstellung der Werbetafeln, zielt aber auf eine mögliche Verkehrsbeeinträchtigung durch den Standort der Werbetafel St01 ab. Diese befände sich gegenüber der Ausfahrt des Discounters Aldi und lenkt Verkehrsteilnehmer beim Einfädeln in die Bundesstraße ab.
GR Geigl teilt seine Meinung.

3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass über drei Anträge isoliert abgestimmt werden soll, obwohl es um eine Maßnahme mit großflächiger Werbung geht.
 
Bei der Genehmigung von Werbetafeln durch das Straßenbauamt sieht 3. BM Dr. Zimmer Willkür.
Nachdem ohnehin eine klare Linie fehlt, kann er dem Antrag zustimmen.

Für GR Lerach erschließt sich der genaue Standort der geplanten Werbeanlagen nicht. Er ist deshalb nicht in der Lage abzustimmen und bittet um Klärung.

GR Pfannerstill unterstützt die Aussage von GR Lerach und regt die Zurückstellung des Antrages an.

Herr Schaller führt auf Nachfrage von GR Pfannerstill und GR Geigl aus, dass auf den Werbeflächen Werbung für den Lebensmittelmarkt REWE geplant ist.
Sollte diese durch Fremdwerbung ersetzt werden, ist es möglich, dagegen vorzugehen, so BM Holzner.

Bis Standort und Schriftzug der Werbung geklärt sind, stellt BM Holzner diesen Tagesordnungspunkt zurück.

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6. Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 3) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Mit dem nächsten Bauantrag soll auf dem Grundstück Salzstraße 1 eine von außen beleuchtete Werbetafel mit einer Größe von 3,76 m x 2,79 m (10,5 m²) mit einer Gesamthöhe von 5,29 m unmittelbar an der B 20 aufgestellt werden, gibt Herr Schaller bekannt. Es würde sich dadurch eine Häufung von Werbetafeln auf dem Grundstück ergeben und eine gewisse Aufdringlichkeit erzeugen. Weiter ist hier der Aspekt der Auswirkung auf den Verkehr auf der B 20 zu berücksichtigen. Werbung an einer stark befahrenen Straße lenkt ab und kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

3. BM Dr. Zimmer wirft ein, dass die Gemeinde selbst an drei Stellen Werbeanlagen und Hinweise aufstellen lässt, zum Beispiel für den Mittelaltermarkt. Mit einer Ablehnung des vorliegenden Antrages aus Verkehrsgründen tut er sich deshalb schwer.

Die Hinweise der Gemeinde stehen nur tageweise und nicht direkt an der Straße wie die von REWE geplante Werbetafel, widerspricht Herr Schaller.
Verkehrsreferent GR Geigl sowie GR Koch schließen sich an.

GR Lerach verdeutlicht die enorme Höhe der Werbetafel, für deren Ablehnung sich auch BM Holzner und GR Rotter aussprechen.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) nicht zu, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Errichten einer Werbeanlage (Standort 4) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller zeigt auf, dass mit dem weiteren Bauantrag eine von außen beleuchtete Werbeanlage für den Eigenbetrieb mit einer Größe von 3,80 m x 2,64 m an der Ostfassade des Lebensmittelmarktes beantragt wird. Eine flächige Werbung an der Wand stört nicht weiter und ist baurechtlich unbedenklich. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

GR Geigl warnt vor der Ablenkung der Autofahrer durch die geplante Werbeanlage. Besonders gefährdet sieht er die Schulkinder, die von der Bushaltestelle an der Bundesstraße kommen. Gegenüber dem Lebensmittelmarkt verengt sich ihr Weg auf dem Gehsteig von einem Meter auf dreißig Zentimeter.

Die Aufstellung einer Werbesatzung stellt GR Geigl in den Raum. Grundsätzlich erlaubt die Rechtsprechung Werbung bei Gewerbebetrieben, hält Herr Schaller dagegen.

Nachdem bereits viele Werbeanlagen angebracht sind, kann GR Utz diesem Antrag nicht zustimmen.

GR Schlindwein und GR Pfannerstill halten die Befürwortung des Antrages für richtig.

Obwohl BM Holzner die Vorgehensweise der Antragsteller für bedenklich hält, billigt er die Genehmigung der beantragten Werbeanlage. Künftige Werbung in diesem Bereich lehnt er ab.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbringen einer Werbeanlage am Anwesen
Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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8. Bauantrag zum Anbringen eines Werbeschriftzuges am Anwesen Auenstr. 13 (Fl. Nr. 675/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am bestehenden Lebensmittelgeschäft Auenstr. 13 soll an der südlichen Fassade ein beleuchteter Werbeschriftzug ca. 8 m x 1 m sowie ein Firmenlogo angebracht werden, lässt Herr Schaller wissen. Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als 1 qm sind genehmigungspflichtig. Einer Zustimmung zur beantragten Werbeanlage steht nach Ansicht der Verwaltung grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Beleuchtung nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft führt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Errichten einer beleuchteten Werbeanlage mit Firmenlogo am Anwesen Auenstr. 13 (Fl. Nr. 675/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Beleuchtung darf die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an des bestehende Gebäude Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr.107)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Pfannerstill zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Pfannerstill die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Der GTEV D’Staufenecker Piding e.V. hat seine Vereinsräume im Erdgeschoss im Haus der Vereine, informiert Herr Schaller. Da der Verein eine große Zahl von Mitgliedern hat und die Räumlichkeiten immer beengter werden, ist geplant, an der Nordostseite des Bestandsgebäudes einen erdgeschossigen Anbau mit einer Grundfläche von 4,55 m x 5,38 m und einer Höhe von 3,57 m als Lagerraum zu errichten. Hierzu liegt nun eine Bauvoranfrage vor, mit der die Zulässigkeit zum Errichten des Anbaus geklärt werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen WA. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach muss sich ein Vorhaben u.a. nach Art und Maß der Bebauung und der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Im Vergleich zu den Grundstücken in der näheren Umgebung fügt sich das Vorhaben problemlos ein. Irgendwelche negative Auswirkungen sind durch den geplanten Anbau nicht zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, der Bauvoranfrage zuzustimmen.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zum Errichten eines Anbaus an das stehende Gebäude Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr. 107) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Erweiterung der Urnenwand im Gemeindefriedhof; Vorstellung der Planung und Freigabe zur Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Der Bauausschuss zeigt sich einverstanden, dass GR Lerach eine Erklärung zur Entwurfsidee abgibt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Im Gemeindefriedhof besteht eine Urnenwand, die derzeit über 200 Urnennischen verfügt. Die Zahl der Urnenbeisetzungen wächst kontinuierlich, schildert Herr Schaller. Erdgräber werden immer öfter zurückgegeben und nur selten wieder belegt. Die vorhandenen Urnennischen sind weitgehend vergeben. Es ist deshalb eine Erweiterung der Urnenwand dringend geboten, um auch weiterhin diese Art der letzten Ruhestätte am Gemeindefriedhof anbieten zu können.
In der Bauausschusssitzung am 10. September 2018 wurde der Auftrag für die Architektenleistungen vergeben. Nun liegt der Planentwurf der Lerach Planungsgesellschaft für die Erweiterung vor. Der Erweiterungsbau mit 130 Urnennischen soll rechts neben dem Bestand entstehen, wobei die Bauminsel in der Mitte erhalten werden soll. Es ist vorgesehen, die Bauminsel nach Abschluss der Bauarbeiten neu mit einem markanten Baum zu bepflanzen. Mit der in der Planung vorgesehenen zusätzlichen Erweiterung spiegelt sich die Gesamtanlage und fügt sich so harmonisch in den Friedhof ein. Das Aussehen der Urnenwand lehnt sich in vollem Umfang an den Bestand an.
Für die Urnenwand muss der vorhandene Wall entfernt werden, das Bauwerk wird auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Eine Abstandsflächenübernahme seitens der STYLES Hotel Piding GmbH wurde bereits im Rahmen des Grundstücksverkaufs im notariellen Vertrag mit beurkundet.

Mit Zustimmung des Bauausschusses erläutert Herr  Lerach seine vorliegende Planung:
Der Grundstückszuschnitt lässt einen ganzheitlichen Ansatz zu. Die Planung sieht deshalb eine Spiegelung der bisherigen Urnenwand vor. So kann eine schöne Anlage geschaffen werden.

3. BM Dr. Zimmer empfiehlt, den Wurzelraum der Bauminsel begehbar zu machen. Einerseits verringert sich dadurch der Pflegeaufwand, andererseits wird mehr Platz zum Stehen bei größeren Beerdigungen geschaffen. Er fordert, jetzt geeignete Bäume auszusuchen.
BM Holzner hält dies für einen späteren Zeitpunkt fest.

Die komplette Fertigstellung der Anlage gemäß der Entwurfsidee des Planungsbüros stellt GR Koch in den Raum. Nach abgeschlossener Erweiterung ergibt der gesamte Friedhof einen anschaulichen Ort.
GR Pfannerstill sowie Herr Schaller geben zu bedenken, dass der künftige Bedarf an Urnengräbern nicht vorauszusehen ist.

GR Geigl findet Gefallen an der Planung und bringt die Friedhofsgebühren zur Sprache. Wie BM Holzner und Herr Schaller darlegen, gehören Errichtung und Unterhaltung des Friedhofes zur Daseinsfürsorge für die Gemeindebürger, die nie kostendeckend betrieben werden kann.

GRin Schöndorfer hebt die hohen Investitionskosten hervor, die auf die Gemeinde in den nächsten Jahren zukommen und plädiert daher, die Anlage nicht komplett zu erstellen.

Die Fertigstellung der Anlage kann sich GRin Schönherr vorstellen, hakt aber wegen den Kosten nach.
BM Holzner macht klar, dass diese für den Erweiterungsbau mit 130 Urnennischen € 130.000 betragen. Bei kompletter Fertigstellung erhöht sich die Summe um ungefähr € 70.000 bis € 80.000.

GR Geigl schlägt eine Baum-Rundbank vor, 3. BM Dr. Zimmer setzt sich für ausreichende Sitzgelegenheiten ein.

Abschließend hält BM Holzner die Ausarbeitung einer Grünordnung für die Friedhofsanlage fest.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Planentwurf der Lerach Planungsgesellschaft mbH zur Erweiterung der Urnenwand im Gemeindefriedhof (Fl.Nr. 321) zu und beauftragt die Verwaltung das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Ausschreibung der Bauleistungen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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12. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2018 ö beratend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GRin Schöndorfer bedankt sich für die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes bei der Grund- und Mittelschule Piding. Der Platz ist gut gewählt.

GR Geigl betont den gefährlichen Schulweg gegenüber dem Lebensmittelmarkt REWE, bereits angesprochen in TOP 7 und plädiert für eine Verbesserung.

Wegen des erheblichen Lkw-Verkehrs auf der Staatsstraße 2103 drängt GR Geigl zum Zusammenschluss der Bürgermeister aus Teisendorf, Anger und Piding. Er bezieht sich auf die Vorgehensweise der Gemeinde Karlstein, die durch die Staatsstraße 2101 von denselben Problemen betroffen ist.

GR Geigl macht den Rad- bzw. Schulweg in Urwies zum Thema und schlägt vor, bei den Grundstücksverhandlungen auch einen Kauf auf Erbpacht in Betracht zu ziehen.

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer lässt BM Holzner wissen, dass der Bebauungsplan Nr. 47 Lattenbergstraße Ost abgesetzt werden musste. Bei einem Träger öffentlicher Belange gibt es noch Klärungsbedarf.

GR Pfannerstill nimmt Bezug auf das Mobilitätskonzept für den Landkreis Berchtesgadener Land, welches die Entlastung der B 20 durch Verteilung des Verkehrs auf die B 21 (mit Aufhebung der Tonnagebeschränkung) beinhaltet. Er regt an, dies als Vorlage zu einem gemeinsamen Vorgehen der Gemeinden Teisendorf, Anger und Piding zu nutzen.
BM Holzner kündigt an, über die Ergebnisse des Landkreisgutachtens in einer Sitzung des Gemeinderates Januar bzw. Februar 2019 zu sprechen.

Datenstand vom 20.03.2019 11:17 Uhr