Datum: 10.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 12.11.2018
3 Bauantrag zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 21 (Fl. Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes
4 Bauantrag zum Errichten von Werbeanlagen (Standorte 1 + 2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)
5 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" für die Fl. Nr. 112/9
6 Verschiedenes
7 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 12.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 12.11.2018 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 21 (Fl. Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der vorliegende Bauantrag wurde bereits mehrfach behandelt, erklärt Herr Schaller. Mit Ausnahme der geplanten Erhöhung des Bauwerks um 1,20 m auf 10,90 m wurde dem ursprünglichen Bauantrag zugestimmt. Nun liegt eine Tektur vor, wodurch die vorgesehene Erhöhung des Gebäudes anstelle von 1,20 m nun etwa 65 cm betragen soll und damit eine Gesamthöhe von 10,35 m haben würde. Mit Schreiben des Landratsamtes BGL vom 07.11.2018 wird die Gemeinde Piding um Stellungnahme zur Tektur gebeten.
Die Sachlage wurde nochmals eingehend überprüft. Die Argumente, die bislang zur Ablehnung der Gebäudehöhe führten, gelten nach wie vor. Auch mit der vorliegenden Reduzierung der Gebäudehöhe auf 10,35 m würde das Anwesen alle in der näheren Umgebung liegenden Gebäude weit überragen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Gebäude auf einer inselförmigen Erhebung mit einer Höhe von ca. 1 m über dem Straßenniveau errichtet wurde und damit noch höher wirkt; somit fügt sich das geplante Bauwerk nach Ansicht der Verwaltung nicht in die nähere Umgebung ein. Hinzuweisen ist nochmals auf die negative Vorbildwirkung. Ein Vorhaben kann sogar auch dann unzulässig sein, wenn es sich zwar selbst einfügen würde, aber wegen des Gleichbehandlungsgebotes weitere derartige Vorhaben nach sich ziehen könnte. Das ist hier insbesondere im Hinblick auf die angrenzende noch freie, bebaubare Fläche und deren zukünftige Höhenentwicklung zu beachten. Die höchsten Gebäude in der Umgebung (EG, OG und ausgebautes DG) haben eine Höhe von 9,14 m und sind damit mehr als 1 m niedriger als das beantragte Bauwerk.
Es wird daher unter Würdigung der gesamten städtebaulichen Situation empfohlen, die Beschlüsse vom 25.01.2017 und 11.06.2018 aufrecht zu erhalten.
 

Diskussionsverlauf

Für GR Geigl ist die zum Vergleich herangezogene Höhe von 9,14 m eines Gebäudes in der Umgebung das höchste Maß. Eine Gebäudehöhe von 10,35 m kommt für ihn nicht in Frage.

Für 3. BM Dr. Zimmer ist es nicht nachvollziehbar, dass es bei dem gemeinsamen Ortstermin mit dem Landratsamt nicht möglich war, eine verbindliche Stellungnahme zu erhalten, ob Baurecht besteht oder nicht.
Es geht hier nur um ein paar Zentimeter, so 3. BM Dr. Zimmer. Er wird den Bauantrag befürworten, weil er sich nicht einmischen will, wenn der Bauherr seinen Wohnraum optimiert.

GR Lerach sieht nach wie vor das Einfüge-Gebot nicht gewahrt. Dieses begründet sich in Höhe und Länge eines Gebäudes. Der vorgelegten Tektur kann er nicht zustimmen, nachdem das Gebäude noch immer zu hoch und zu lang ist.

GR Pfannerstill kommt um 19:12 Uhr hinzu. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des 1. Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

BM Holzner teilt die Meinung von GR Lerach und hebt hervor, dass hier keine zusätzliche Wohnung geschaffen wird.

Dass es im vorgelegten Bauantrag nur um die Höhe und nicht um die Länge des Gebäudes geht, betont GRin Schöndorfer. Sie wird wie zuletzt den Antrag befürworten.

GRin Schönherr pflichtet GRin Schöndorfer bei und hält das geplante Bauwerk für ansprechend.

Herr Schaller warnt vor der Schaffung eines Bezugsfalles für weitere Bebauungen.

Für GR Rotter ist allein die Höhe des Bauwerkes ausschlaggebend. Einer Erhöhung steht er nach wie vor ablehnend gegenüber.

Beschluss

Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 0,65 m auf 10,35 m Firsthöhe wird nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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4. Bauantrag zum Errichten von Werbeanlagen (Standorte 1 + 2) auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass in der Bauausschusssitzung vom 12.11.2018 dieser Bauantrag bereits behandelt, jedoch wegen Unklarheiten zurückgestellt wurde . Auf Anfrage hat die Bauherrin mit Schreiben vom 20.11.2018 nun folgendes mitgeteilt:
  • Der Standort der Werbeanlage 1 wurde entsprechend der Fotomontage korrigiert und befindet sich nun gegenüber dem Einfahrtsbereich des Parkplatzes.
  • Die Werbefläche Standort 1 wird nur einseitig genutzt.
  • Es wurde zugesagt, dass die Werbeflächen nur für Eigenwerbung des Rewe-Marktes genutzt werden.
Aus der schriftlichen Mitteilung ist nicht erkennbar, welche Seite der Werbeanlage Standort 1 verwendet werden soll. Da die Sachbearbeiterin in Urlaub ist und deshalb der Sachverhalt nicht geklärt werden konnte, wird vorgeschlagen, dies im Beschluss zu regeln.
Somit kann nach Ansicht der Verwaltung dem Bauantrag nun zugestimmt werden.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von zwei Werbeanlagen auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl. Nr. 838) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Als Werbefläche der Anlage Standort 1 darf nur die dem Parkplatz zugewandte Seite verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" für die Fl. Nr. 112/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller liegt das Grundstück Fl. Nr. 112/9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“. Auf dieser Fläche befindet sich ein Baufenster für ein Einfamilienhaus sowie die Fläche A 2 mit einer Größe von 500 qm. Diese Fläche bildet einen Teil des naturschutzfachlichen Ausgleichs für das Baugebiet. Sie soll als extensiv genutzte Streuobstwiese angelegt werden. Die künftige Bepflanzung und Pflege ist in den Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten.
Nun liegt für die Fläche ein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplanes mit folgendem Inhalt vor:
  • Verlagerung der Ausgleichsfläche auf eine neue Fläche im Bereich Freilassing (Fl. Nr. 712/1 Gemarkung Freilassing). Der Flächenumgriff sowie die landschaftsbaulichen Maßnahmen auf der neuen Fläche werden im Verfahren mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt abgestimmt.
  • Verlängerung der vorhandenen Zufahrt mit Anlage einer Wendemöglichkeit
  • Erweiterung und Verlagerung des festgesetzten Baufensters
Nach der vorliegenden Planung sollen zur Eigennutzung des möglichen künftigen Grundeigentümers ein Büro- und Ausstellungsgebäude mit einer Grundfläche von 133,31 m², eine Halle zum Einstellen von Oldtimer-Fahrzeugen mit einer Grundfläche von 314,5 m² sowie ein Carport mit einer Grundfläche von 81,2 m² errichtet werden. Ein Stellplatzfläche mit ca. 380 m² ist ebenfalls vorgesehen wie auch die Zufahrtstraße mit Wendemöglichkeit mit einer Fläche von ca. 322 m². Insgesamt würde das Grundstück mit einer Fläche von 1678 m² mit Bauwerken und Verkehrsflächen mit 1.231 m² bebaut werden. Grundsätzlich würde damit eine GRZ von etwa 0,73 erreicht werden, wobei verschiedene Abzugsmöglichkeiten wegen fehlender Grundlagen noch nicht berücksichtigt werden können.
Die beantragte Änderungsfläche ist im Flächennutzungsplan als MI bestimmt. Zumindest von dieser Seite steht der geplanten Nutzung nichts entgegen. Zu prüfen sind in jedem Fall die Auswirkungen auf die vorgelagerte Wohnbebauung sowie die angedachte Bebauung auf den Grundstücken jenseits des Nesseltalgrabens. Durch die private Nutzung der Gebäude besteht derzeit keine Gefahr einer unzumutbaren Beeinträchtigung. Jedoch soll im möglichen Änderungsverfahren die Nutzung durch eine unangemessene gewerbliche Nutzung ausgeschlossen werden.
Die Verlagerung der naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche A 2 nach Freilassing ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Es erhebt sich allerdings die Frage ob es sinnvoll ist, eine Ausgleichsfläche, welche den ortsbezogenen, naturschutzfachlichen Ausgleich eines Baugebietes darstellt, kilometerweit in einer anderen Kommune zu verlegen.
In Anbetracht der vorgesehenen massiven Versiegelung des Grundstücks sollte dem Bauherrn empfohlen werden, das vorgelegte Konzept noch einmal zu überdenken. Evtentuell  kann im Rahmen einer anderweitigen Lösung auf die Auflassung der Ausgleichsfläche verzichtet werden, denn es verblieben immer noch 1178 m² Grundstücksfläche.  

Diskussionsverlauf

GR Geigl spricht sich strikt gegen diesen Änderungsantrag aus, weil er dem bestehenden Bebauungsplan komplett widerspricht.

BM Holzner hält fest, dass mit dem Änderungsantrag über die letzte mögliche Bauparzelle in diesem Gebiet entschieden wird.
Er plädiert dafür, die Ausgleichsfläche möglichst in der Gemeinde Piding zu belassen.

Die Erhöhung der GRZ durch die geplante Änderung auf 0,73 verwirft die gesamte bisherige Planung, zeigt 3. BM Dr. Zimmer auf.

Wie BM Holzner verdeutlicht, ist bei der GRZ des Änderungsantrages in Höhe von 0,73 der Wendehammer mit einbezogen, bei der GRZ des Bebauungsplanes in Höhe von 0,3 ist die Zufahrt nicht enthalten.

Herr Schaller bestätigt den hohen Grad der Versiegelung und weist darauf hin, dass die GRZ auch nach Abzug der Fläche für Zufahrt und Wendehammer zu hoch ist.

GR Lerach pflichtet 3. BM Dr. Zimmer bei. Der Bauwerber soll sich dem Bebauungsplan stark annähern.
Zudem erachtet GR Lerach die Verlegung der Ausgleichsfläche in eine andere Kommune als nicht zielführend.

GR Pfannerstill stellt eine Änderung des Beschlussvorschlages in den Raum. An den Bauherrn soll keine Empfehlung gerichtet werden, wonach er ein anderes Konzept ohne Auflassung der Ausgleichsfläche vorlegen soll.
BM Holzner stimmt zu.


 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der beantragten Bebauungsplanänderung nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller geht auf den Hinweis von GR Geigl in der Bauausschusssitzung vom 12.11.2018 ein, mit dem dieser auf die prekäre Schulwegsituation an der Salzstraße gegenüber des REWE-Marktes aufmerksam gemacht hat. Nach eingehender Prüfung zusammen mit dem Ordnungsamt können die Bedingungen nicht verbessert werden, so Herr Schaller.  Die Grundstücksverhältnisse lassen es nicht zu.

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2018 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 20.03.2019 11:22 Uhr