Datum: 21.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.12.2018
3 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Vogelthenn-Süd"
4 Tektur zum Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl. Nr. 687/3)
5 Bauantrag zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 21 (Fl. Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes
6 Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld"; Zustimmung zum Änderungsantrag, Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
7 Verschiedenes
8 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 10.12.2018 wird mit folgender Anmerkung genehmigt:

Anmerkung zu TOP 3 „Bauantrag zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 21 (Fl. Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes“:
3. BM Dr. Zimmer wird den Bauantrag befürworten. Er sagt, dass er es nicht befürwortet, wenn der Bauausschuss sich in die Innenraumgestaltung einmischt.

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3. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Vogelthenn-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Stadt Bad Reichenhall beabsichtigt, ihren Bebauungsplan „Vogelthenn-Süd“ für das Grundstück Fl. Nr. 104/12 Gemarkung St. Zeno zu ändern. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Durch die städtebauliche Nachverdichtung soll mit einer im Vergleich zum derzeitigen Bestand gebietsverträglichen Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung dem hohen Nachfragedruck an Wohnungen begegnet werden. Die Gemeinde Piding wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur geplanten Bebauungsplanänderung gebeten.
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen für die Belange der Gemeinde Piding ergeben.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Vogelthenn-Süd“ der Stadt Bad Reichenhall Kenntnis. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Tektur zum Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl. Nr. 687/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Für das oben bezeichnete Bauvorhaben auf dem Grundstück Göllstr. 8 besteht bereits eine Baugenehmigung, die Zustimmung des Bauausschusses wurde in der Sitzung vom 19.02.2018 erteilt, erläutert Herr Schaller. Während der ersten Bauphase entstand das Problem, dass das Grundwasser nicht ausreichend abgesenkt werden konnte.  Um die Höhenentwicklung einigermaßen einhalten zu können, wurde auf die Dämmung der Bodenplatte verzichtet und die Geschoßhöhen leicht reduziert, sodass nun eine restliche Überhöhung von 9 cm übrigblieb. Auf dieser Basis liegt nun eine Tektur vor mit dem Inhalt auf Erhöhung des Dachfirstes von 10,44 m auf 10,53 m. Bezugsfälle in der näheren Umgebung sind vorhanden: Die Wohngebäude in der Egerländerstraße haben eine Firsthöhe von 10,40 m und in der Sudetenstraße eine Firsthöhe von 10,80 m.  Somit hat die nun beantragte Firsterhöhung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Einfügegebot; eine Zustimmung ist aus Sicht der Verwaltung möglich.

3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass wegen ein paar Zentimeter Einsparung an der Geschosshöhe auf die Dämmung der Bodenplatte verzichtet wurde und erinnert an das kommunale Energieeffizienz-Netzwerk Berchtesgadener Land, dem auch die Gemeinde Piding angeschlossen ist.
Er sieht nicht ein, dass über die Baukontrolle vor Ort die Dämmung der Bodenplatte weggelassen wird. Es hätte mit dem Landratsamt wegen der Erhöhung von 20 Zentimeter geredet werden müssen.

Mit Zustimmung des Bauausschusses erklärt Herr Lerach, dass die Dämmung der Bodenplatte reduziert worden ist, aber die Dämmung  der Bodenplatte besteht.

BM Holzner legt dar, dass in der Vergangenheit auch schon wegen einer Erhöhung der Firsthöhe von 20 Zentimetern Anträge abgelehnt worden sind und verweist auf die bestehenden Vorschriften.

GR Rotter und GR Schlindwein sprechen sich für die Befürwortung des Antrages aus.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zur Erhöhung des Dachfirstes des Wohnhauses auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl. Nr. 687/3) auf 10,53 m zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung im Anwesen Untersbergstr. 21 (Fl. Nr. 727/42); nochmalige Stellungnahme zur Erhöhung des Dachfirstes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat auf die letzte Entscheidung des Bauausschusses vom 10.12.2018 hin der Gemeinde Piding nochmals empfohlen, eine positive Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der beantragen Firsterhöhung herbeizuführen, so Herr Schaller. Die Gründe dafür werden im Schreiben vom 27.12.2018 angeführt.
Das LRA vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde Piding das Einvernehmen rechtswidrig versagt hat. Deshalb ist beabsichtigt, das nach Ansicht des Landratsamtes zu Unrecht verweigerte Einvernehmen zu ersetzen.
Das LRA ist der Ansicht, dass das Gebäude planungsrechtlich zulässig ist und sich in die nähere Umgebung einfügt. Begründet wird das damit, dass angeblich verkannt wird, dass das Gebäude selbst maßstabsprägend ist. Auf die weiteren Ausführungen der Gemeinde zu diesem Thema wird weiter nicht eingegangen. Hingewiesen wird auch auf den Umstand, dass sich die Gebäudehöhe auf das natürliche Gelände bezieht. Das wird durchaus nicht angezweifelt, aber in der Gesamtschau der Umgebung wirkt sich diese Tatsache sehr prägend aus.
Die Hintergründe für die beantragte Firsterhöhung spielen keine Rolle. Eine Wärmedämmung ist technisch auch auf andere Weise möglich. Die Maßnahme der Energieeinsparung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Auch das Rücksichtnahmegebot wird nach Auffassung des Landratsamtes nicht verletzt. Es werde keine erdrückende Wirkung für die umliegende Nachbarschaft ausgelöst.
Nach Ansicht der Verwaltung wurden die im bisherigen Verfahren behandelten Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Firsterhöhung nicht entkräftet.

GR Geigl führt an, dass die Höhe des höchsten Gebäudes in der Umgebung 9,14 Meter beträgt. Er gibt zu bedenken, dass die beantragte Firsterhöhung auf 10,35 Meter den Nachbarn in Frühjahr und Herbst eine halbe bis eine Stunde Sonne wegnimmt. GR Geigl kann deshalb nicht zustimmen.

GR Rotter pflichtet bei und befürchtet, der Bauausschuss erweist sich zudem als unglaubwürdig, wenn er seine bisherige Entscheidung ändert. Er warnt auch vor der Schaffung eines Präzedenzfalles.
GR Pfannerstill stimmt zu und bringt zum Ausdruck, er werde keinesfalls zustimmen.

3. BM Dr. Zimmer stellt in den Raum, ob die Gemeinde konsequenterweise klagen will, wenn das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

Die Funktion des Bauausschusses wird in Frage gestellt, wenn dieser nicht mehr gehört wird, so BM Holzner. Der Vorsitzende hebt das gemeindliche Mitspracherecht bei der Baugestaltung hervor und betont, die Rechtsauffassung der Gemeinde ist nicht willkürlich.

GR Pfannerstill geht auf das Recht der Anwohner ein, gegen die Baugenehmigung zu klagen. Er hält es für vorteilhafter, wenn sich eine Klage nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen das Landratsamt richtet.

Beschluss

Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 0,65 m auf 10,35 m Firsthöhe wird weiter nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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6. Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld"; Zustimmung zum Änderungsantrag, Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG beabsichtigen, das bestehende ursprüngliche Milchwerke-Verwaltungsgebäude um zwei Vollgeschosse anzuheben, um mehr Platz für die Verwaltung zu schaffen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat der Bauausschuss in der Sitzung vom 06.08.2018 dieser geplanten Aufstockung und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 bereits zugestimmt. Im Rahmen der weiteren Behandlung der Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass eine Befreiung rechtlich nicht möglich ist und eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist.
Nun liegen der Antrag und der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 vor. Ähnlich wie bei der Bauvoranfrage soll die zulässige Höhe im Teilbereich des Frischdienstbürogebäudes auf 464,20 mNN festgesetzt werden. Der Teilabschnitt wird im Bebauungsplanbereich GEe C mit einer Linie abgegrenzt. Alle weiteren Festsetzungen bleiben unangetastet.
Die Höhenentwicklung entspricht dem ursprünglichen Planungswillen der Gemeinde, nämlich eine abgestufte Höhenentwicklung von den höchsten Gebäuden im Osten bis zu den niedrigen Bauten im Westen, wobei die gedachte Höhenlinie bei weitem nicht ausgenutzt wird.
Nachdem der planerische Wille der Gemeinde gewahrt wird, kann dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt die Antragstellerin.

Die beabsichtigte Erhöhung des bestehendes Milchwerke-Verwaltungsgebäude verbessert den Schallschutz für die Nachbarschaft, fügt Herr Schaller seinen Ausführungen hinzu. Dies wurde bereits bei der Behandlung der Bauvoranfrage festgestellt.

Beschluss

  1. Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ zu.  Der Bauausschuss beauftragt die Brüderl Architektur GmbH, Traunreut, mit der Planung für die Änderung des Bebauungsplanes.  Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
  2. Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ zustimmend Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller unterrichtet den Bauausschuss vom Schreiben des Landratsamtes vom 27.12.201 8, wonach das bauaufsichtliche Verfahren am Högl, Neubichel 4, beendet ist. Das Vorhaben wurde auf den genehmigten Zustand zurückgebaut.

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

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Datenstand vom 20.03.2019 11:48 Uhr