Datum: 18.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.02.2019
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 21.01.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 21.01.2019 wird genehmigt.
GR Schlindwein kommt um 19:01 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des 1. Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Reiteralm"; Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Ainring hat am 24.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiter Alm“ (Sondergebiet für Erholung und Kongresszentrum) beschlossen, berichtet Herr Schaller. Das Ziel dieses Bebauungsplanes ist im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde Ainring unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange. Durch die Nachverdichtung und Fortentwicklung am bestehenden Standort soll einer weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt werden.
Die städtebauliche Grundkonzeption der derzeit im Außenbereich befindlichen Hotelanlage wird beibehalten. Geplant sind notwendige Erweiterungen hinsichtlich Bettenhaus, Wellness- und Spa-Anlagen sowie Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung.
Die Gemeinde Piding wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Der vorliegende Bebauungsplan wurde eingehend geprüft. Es ergaben sich keine Erkenntnisse, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten.
Weiter wird empfohlen, auf eine erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im weiteren Verfahren zu verzichten.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf des Bebauungsplanes „Reiter Alm“ der Gemeinde Ainring Kenntnis. Einwendungen oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine erneute Beteiligung im weiteren Bauleitplanverfahren wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage auf dem Grundstück Hockerfeld 7 (Fl. Nr. 632/1); Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" sowie Stellungnahme zum vorzeitigen Beginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG planen, die bestehende Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch durch Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage bei gleichzeitiger Demontage der bestehenden Ammoniak-Kälteanlagen und bestehendem Anlagenequipment des alten Kesselhauses im Bereich der Fl. Nr. 632/1 und 632/2 zu ändern. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieses Änderungsverfahrens die bisherigen Ammoniakmengen der bestehenden Kälteanlage von derzeit 13,45 t auf maximal 28,5 t (theoretische Menge, tatsächliche Füllmenge 19,35 t) erhöht werden. Durch die Erhöhung der Ammoniakmenge handelt es sich auch weiterhin nicht um einen Betrieb nach der Störfallverordnung.
Die neue Ammoniak-Kälteanlage einschließlich der erforderlichen Anlagentechnik soll innerhalb des Gebäudes des alten Kesselhauses errichtet und als Verbund der bestehenden Ammoniak-Eiswasseranlage betrieben werden. Für die Vorhaltung des erzeugten Eiswassers soll im Außenbereich des Gebäudes ein Eiswassersilo aufgestellt werden.
Die Milchwerke haben die Zulassung des vorzeitigen Beginns des Vorhabens beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung.
Die Gemeinde Piding wird um Stellungnahme zur Zulassung des vorzeitigen Beginns der Maßnahme gebeten. Die vorgelegten Unterlagen wurden geprüft. Es sind keine Anhaltspunkte festzustellen, die einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens aus Sicht der Gemeinde entgegenstehen könnten. Nachteile für die Gemeinde oder der angrenzenden Wohnbebauung sind nicht feststellbar. Es kann daher empfohlen werden, dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zuzustimmen.
Mit dem Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wird auch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Hier geht es um Umbau und die Erweiterung der Eiswasseranlage zwischen den bestehenden Gebäuden. Außerhalb des Gebäudes soll ein Eiswassersilo aufgestellt werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“. Die Erweiterung der Eiswasseranlage befindet sich im Innern des Bestandes. Der Bauantrag widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur hinsichtlich der Dachneigung, die 5 bis 24° haben soll. Auf Grund der Aufbauten für die Verdunster ist eine Dachneigung nur von 3° möglich. Hierfür wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Der Befreiung kann zugestimmt werden, da nach § 2 Ziff. 1 der Satzung in Ausnahmenfällen sogar Flachdächer zulässig sind, wenn das Aufstellen von Gerätschaften geplant ist. Wenn abweichend von der Dachneigung auch ein Flachdach zulässig ist, ist auch Raum für eine geringere Neigung zwischen Flachdach und festgesetzter Mindestneigung. Das Eiswassersilo sowie die aufgebauten Verdunster haben eine maximale Höhe von 472,60 mNN und entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass die Zustimmung zum Vorhaben erteilt sowie der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Geigl möchte wissen, wie gefährlich Ammoniak ist bzw. was passiert, wenn die Kühlung ausfällt.
BM Holzner zeigt auf, dass Ammoniak als stark gesundheitsgefährdend eingestuft ist und hier deshalb strenge Vorschriften eingehalten werden müssen.
Wie Herr Schaller erläutert, wird Ammoniak als Kältemittel eingesetzt. Die geplanten Anlagen befinden sich auf dem neuesten Stand der Technik und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind berücksichtigt.
Seit Beginn der Milchwerke an diesem Standort – seit über dreißig Jahren – und auch schon im früheren Betrieb an der Bahnhofstraße wird Ammoniak verwendet, führen BM Holzner und Herr Schaller aus.
Die Frage von 3. BM Dr. Zimmer, wo die Grenze zur Störfallverordnung liegt, bleibt unbeantwortet.
3. BM Dr. Zimmer erkundigt sich, ob die Feuerwehr eine spezielle Einweisung erhält. Dies bejahend weist Herr Schaller darauf hin, dass die Feuerwehr bereits mit CSA-Anzügen (Chemikalienschutzanzügen) ausgerüstet ist.
BM Holzner legt dar, dass die Gemeinde für die Feuerwehr keine Gerätschaften ausschließlich für die Milchwerke vorhalten muss. Dafür hat der Betreiber der Anlage zu sorgen.
Herr Schaller bestätigt auf Nachhaken von GR Geigl, dass hier die Aufsicht durch das Landratsamt erfolgt bzw. die Maßnahme feuerwehrtechnisch von der Kreisbrandinspektion begleitet wird.
Das Freiwerden von Ammoniak thematisiert GR Rotter.
Dieses wird im Störfall von der Feuerwehr mit Wassernebel
niedergeschlagen, so Herr Schaller.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung einer zusätzlichen Ammoniak-Kälteanlage mit den erforderlichen weiteren Baumaßnahmen zu.
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ hinsichtlich der Dachneigung der künftigen Kälteanlage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an des bestehende Gebäude Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr.107)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.02.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Pfannerstill zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Pfannerstill die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Ein Pidinger Verein hat seine Vereinsräume im Erdgeschoss im Haus der Vereine. Da dieser Verein eine große Zahl von Mitgliedern hat und die Räumlichkeiten immer beengter werden, liegt ein Bauantrag vor, an der Nordostseite des Bestandsgebäudes einen erdgeschossigen Anbau mit
einer Grundfläche von 4,55 m x 5,38 m und einer Höhe von 3,57 m als Lagerraum zu errichten.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen WA. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach muss sich ein Vorhaben u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügen. Im Vergleich zu den Grundstücken in der näheren Umgebung fügt sich das Vorhaben problemlos ein. Irgendwelche negative Auswirkungen sind durch den geplanten Anbau nicht zu erwarten.
Der vorliegende Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 12.11.2018 als Bauvoranfrage behandelt, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Ein Vorbescheid des Landratsamtes liegt ebenfalls vor. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Wisbacherstr. 14 (Fl. Nr. 107) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Backwarenverkaufs und einer Fahrschule auf dem Grundstück Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1) in eine Osteria
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.02.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Im Anwesen Bahnhofstr. 34 entstand laut Herrn Schaller aus einem ehemaligen Backwarenverkauf mit Tagescafe eine Osteria. Neben dieser Osteria wurde eine Fahrschule aufgegeben. Dieser Raum wurden nun der Osteria als Gastraum zugeschlagen; eine Türe verbindet den bestehenden Verkaufsraum mit dem Gastraum. Die Änderung vom Backwarenverkauf mit Tagescafe zur Osteria stellt keine Nutzungsänderung dar. Der Bauantrag wird notwendig, weil die Räume der ehemaligen Fahrschule nun der Osteria zugeschlagen werden.
Der Betreiber der Osteria hat einen Bauantrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Backwarenverkaufs und der Fahrschule in eine Osteria (=Gaststätte) beantragt.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO. Mischgebiete dienen dem Wohnen und dem Unterbringen von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind u.a. Schank- und Speisewirtschaften. Nach der dem Bauantrag angefügten Betriebsbeschreibung wird als Betriebszeit die Zeit von 9.00 Uhr bis 21.30 Uhr angegeben, also außerhalb der gesetzlichen Nachtzeit. Wesentliche Störungen für die umliegenden Wohnungen sind deshalb nicht zu erwarten.
Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile richtet sich nach 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Das Gebäude wurde bisher immer gewerblich genutzt, auch in der näheren Umgebung sind Gewerbebetriebe vorhanden. So steht der weiteren Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft nichts entgegen.
Nach der Stellplatzsatzung sind für den Betrieb sieben Stellplätze nachzuweisen. Sechs Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden, der siebte Stellplatz steht auf dem Grundstück Bahnhofstr. 39 zur Verfügung und wird per Grunddienstbarkeit gesichert.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
3. BM Dr. Zimmer möchte überprüft wissen, dass bei dem Tiefgaragenstellplatz keine Doppelbelegung vorliegt.
Herrn Schaller wird sich anhand der Stellplatzberechnung
des Gebäudes Bahnhofstraße 39 vergewissern, ob tatsächlich ein Stellplatz für die Osteria zur Verfügung steht.
GR Geigl stellt die Betriebszeiten und insbesondere die Bedingungen für den Verkauf am Sonntag in den Raum.
Wie GRin Schönherr aufklärt, ist die Osteria sonntags geschlossen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Backwarenverkaufs und einer Fahrschule auf dem Grundstück Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1) in eine Osteria zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.02.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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8. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.02.2019
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
3. BM Dr. Zimmer stellt die Frage, wo das Projekt „Kneippanlage“ steht. Er vermisst den für vergangenen Herbst angesetzten Ortstermin.
Wie BM Holzner entgegnet, wird für diese Woche ein Begehungstermin mit dem Forstamt vereinbart.
3. BM Dr. Zimmer nimmt dies zur Kenntnis und hebt hervor, dass die Festlegung dieses Termins noch für diese Woche für ihn zu kurzfristig ist und seine Teilnahme daher nicht machbar ist.
Wer die Begehungsscheine für die Jagd ausgibt, möchte 3. BM Dr. Zimmer in Erfahrung bringen.
Diese gibt die Untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) aus, schildert BM Holzner. Eine Anfrage wird an den Bürgermeister gestellt, der diese an die Jagdversammlung weiterleitet, die darüber entscheidet.
3. BM Dr. Zimmer übergibt drei schriftliche Anträge zu folgenden Themen:
- Schutzwälder in Piding – Zustand und Maßnahmen
- Ökologisches Grünflächenmanagement für Piding
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Anordnung eines Halteverbotes in der Lattenbergstraße
Datenstand vom 30.04.2019 13:03 Uhr