Datum: 29.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2019
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
BM Holzner gibt bekannt, dass nach Tagesordnungspunkt Nr. 3 die Nichtöffentlichkeit hergestellt wird, damit TOP 17 und 18 der nichtöffentlichen Sitzung vorgezogen werden können
.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.03.2019 wird genehmigt.
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3. Bericht zum Sachstand und weiteres Vorgehen in Sachen Schutzwald am Fuderheuberg (Antrag 3. BM Dr. Zimmer vom 18.02.2019)
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt Herrn Hubert Grassl, Bayerische Staatsforsten, der folgende Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworten wird:
- Wie ist der Zustand der Schutzwälder in Piding einzuschätzen und wie ist die Verjüngungssituation unserer Wälder?
Welche Maßnahmen müssen am Fuderheuberg ergriffen werden?
Wie sind die örtlichen Ergebnisse der Vegetationsgutachten zu bewerten?
Wie ist die Verbiss-Situation in den Pidinger Jagdrevieren einzuschätzen?
In welchen Revieren hat sich die Situation verbessert?
Welche Reviere sind verschlechtert?
Herr Grassl bedankt sich für die Einladung und betont, dass er diese Fragen nur zum Staatswald beantworten kann. Er wird auf die aktuellen Probleme beim Fuderheuberg Bezug nehmen und weist auf Art. 10 des Waldgesetzes hin, der den Schutzwald beschreibt. Der Bayerische Staat ist verpflichtet, diesen Schutzwald ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Herr Grassl stellt heraus, dass das Forstamt Berchtesgaden per Vertrag die Pflicht hat, diese Schutzwaldflächen entsprechend zu behandeln und klare gesetzliche Vorgaben dahinterstehen.
Zu Frage 1.:
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen den Schutzwaldbereichen im nordöstlichen und im südlichen Teil des Fuderheuberges, so Herr Grassl.
(GR Lerach kommt um 19:10 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses anwesend (inkl. des 1. Bürgermeisters) und stimmberechtigt.
Die Basis bilden sehr laubholzbetonte Bestände aus Buche und Esche, hauptsächlich entstanden durch Pflanzung. Diese Bestände sind naturgemäß sehr labil, was sich durch das Sturmereignis im vergangenen Oktober gezeigt hat. Besonders im südlichen Teil wurde ein nennenswerter Anteil an Holz hingelegt. Die Durchwurzelung des Hangschuttes ist nur in Teilen gegeben.
Zu Frage 2.:
Wie Herrn Dr. Zimmer bereits mitgeteilt, kann das Forstamt nicht aus Gutdünken handeln. Künftig muss darauf geachtet werden, Mischbaumarten in den Bestand zu bringen. Die Schutzwald-Sanierungsflächen werden von der Forstbehörde ausgewiesen, die dem Forstamt per Vertrag die Durchführung der Sanierung mit strikten Konsequenzen auferlegt.
(GR Schlindwein kommt um 19:12 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses anwesend (inkl. des 1. Bürgermeisters) und stimmberechtigt.
Zu Frage 3.:
Es geht hier darum, wie die Verjüngung wächst bzw. sich die Pflanzen in diesem Bereich entwickeln. Dies wird regelmäßig im Vegetationsgutachten von der Forstbehörde erfasst. Die kürzlich ermittelten Ergebnisse für die Gemeinschaftsjagd liegen vor. In Piding besteht seit 2015 eine Eigenbewirtschaftung, d. h. Jagdvorstand Argstatter hat einen Vertrag mit den Eigentümern und muss für die Bewirtschaftung der Jagd sorgen. Ein Abschussplan wird in gewisser Höhe festgelegt. Im Prinzip ist das Vegetationsgutachten das Ergebnis davon. Die Forstbehörde unterliegt auch diesem Gutachten und das Ergebnis zeigt, dass der Verbiss auch im Staatswaldbereich Piding vom Campingplatz bis hinauf zu hoch ist. Herr Grassl gibt zu, dass diese Aussage provoziert und nichts Anderes heißt, dass die Jagdgenossenschaft angehalten wird, die Abschüsse zu erhöhen, denn die Verjüngung des Baumbestandes kann sich sonst nicht entwickeln. Die Flächen müssen zum Schutz der Anwohner aufgebessert werden. Das Vegetationsgutachten ist so zu bewerten, dass die Pidinger Jagdgenossenschaft „anschieben“ muss, um die Abschusszahlen zu erfüllen.
Zu Frage 4.:
Die Jagdgenossenschaft wird angehalten, „mehr Gas zu geben“ bei der Jagd, so Herr Grassl.
Zu Frage 5. und 6.:
Herr Grassl ist einerseits zuständig und verantwortlich für den Staatswald, andererseits abhängig von der jagdlichen Situation. Die Nachbarn in Karlstein und Piding müssen Sorge tragen, dass der Wald wächst. In Karlstein ist die Jagd jetzt tragbar.
Zum Steinschlagzaun teilt Herr Grassl mit, dass sich die Meinung der Anwohner seit dem Sturmereignis im letzten Oktober geändert hat. Die Forstbehörde ist gezwungen, die Anteile der Waldzusammensetzung zu verändern. Es müssen ungefähr 40 % der Fläche in Nadelholz umgewandelt bzw. Flächen zur Pflanzung geschaffen werden. 40 % des liegenden Holzes ist zuvor herunterzuschaffen auf eigens gebaute Zuwegen. Heuer sollen noch 5.000 Pflanzen eingesetzt werden. Bis eine Pflanze im Boden steckt, fallen € 5,00 an. Herr Grassl betont, der Erfolg der Aktion ist abhängig von der Pidinger Jagdgenossenschaft, die die Voraussetzungen schafft. Er appelliert, die notwendigen Abschüsse zu tätigen. Dies stellt einen Kraftakt dar und birgt viel Kritik. Jetzt besteht aber auch die Chance, die Situation am Fuderheuberg durch aktives Eingreifen für die Zukunft zu verbessern.
3. BM Dr. Zimmer hält fest, dass 40 % des liegenden Holzes entfernt werden, 60 % an Ort und Stelle liegen bleiben. Er zeigt sich erfreut über diesen naturnahen Ansatz und unterstreicht seine Zusage, die Öffentlichkeitsarbeit zu übernehmen. 3. BM Dr. Zimmer wundert sich seit fünfzehn Jahren über den einseitigen Bestand in dieser steilen Lage. Die Gefährdung war hoch und jetzt ist passiert, was eintreffen musste. Auch er sieht jetzt die Chance zur Schaffung des notwendigen Schutzwaldes für die Anwohner und die B 20 durch den Umbau des Waldes am Fuderheuberg. Allerdings muss klar sein, dass die Neupflanzen nicht verbissen werden dürfen.
Herr Grassl spricht an, dass das Thema „Abschüsse tätigen“ emotional geladen ist, aber eine Notwendigkeit darstellt. Es ist wichtig, das Problem zu erkennen und zu moderieren, denn der Wald steht im Interesse aller.
Wie 3. BM Dr. Zimmer aufzeigt, geht es um 4 Hektar Waldfläche. Er ist überzeugt, das Wild wird sich schnell an andere Wege gewöhnen.
GR Geigl möchte wissen, was passiert, wenn das Experiment „Wildverbiss“ nicht funktioniert.
Herr Grassl kann dazu nur angeben, dass die Bayerischen Staatsforsten zwar verantwortlich sind, aber keinen Zaun b
auen können. Das ganze Unterfangen stellt eine Gemeinschaftsaktion dar.
Abschließend bedankt sich BM Holzner bei Herrn Grassl für seine Ausführungen und die gute Zusammenarbeit.
BM Holzner stellt um 19:29 Uhr die Nichtöffentlichkeit her, um die Tagesordnungspunkte Nrn. 17 und 18 der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.
Anschließend stellt BM Holzner um 19:46 Uhr die Öffentlichkeit wieder her, um mit TOP 4 fortzufahren.
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4. Bebauungsplan Nr. 47 "Lattenbergstraße Ost"; Ergebnisse der weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller hat der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ beschlossen. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und weiterer gewerblicher Entwicklung.
Der überarbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ in der Fassung vom 18.03.2019 wurde in der Zeit vom 03. April 2019 bis 16. April 2019 hinsichtlich der geänderten oder ergänzten Teile öffentlich ausgelegt. Einwendungen, Informationen oder Hinweise hierzu wurden nicht vorgebracht. Gleichzeitig wurden den von den geänderten oder ergänzten Teilen betroffenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Behördenbeteiligung ergab Folgendes:
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Traunstein, Schreiben vom 11.04.2019
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung, ergänzend zu unseren Stellungnahmen zuletzt mit Schreiben Az.: 3-4622-BGL Pid-19323/2018 vom 29.10.2018, die bis auf die unten angeführten neuen Aussagen weiterhin gilt.
Offen war bisher insbesondere noch das abschließende weitere Vorgehen in Hinblick auf einen möglichen Retentionsraumausgleich für HQ100. Dies wurde abschließend mit Besprechungsniederschrift vom 19.02.2019 zur Besprechung am 14.02.2019 (siehe Anlage) festgelegt. Aktuell wurde somit die hydraulische Nachweisführung für den Retentionsraumausgleich vorgelegt. Die aus wasserwirtschaftlicher Sicht dafür erforderliche relevante Datei
„Pid-hydrotechnischesgutachten_erweiterung.pdf“ wurde u.a. im Schreiben vom 21.03.2019, Az. 610, zum Abruf über das Internet bereitgestellt. Sie enthält das vom IB aquasoli erstellte Hydrotechnischen Gutachten vom 12.03.2019.
Darin werden lt. IB aquasoli mehrere Nachweise geführt, d.h.
- der Nachweis keiner Verschlechterung gegenüber Dritter
der Nachweis des Retentionsraumausgleichs auf dem Grundstück Fl. Nr. 427/0 Gemarkung Piding und
der Nachweis des Retentionsraumausgleichs innerhalb des Geltungsbereichs des bisherigen Bebauungsplanentwurfs Fl. Nr. 317 Gemarkung Piding
Im Zuge der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange erfolgt keine Nachrechnung bzw. vertiefte Prüfung (Geländedaten/ hydraulisches Modell), die vom IB aquasoli geführten Nachweise erscheinen soweit plausibel. Für die Richtigkeit der hydraulischen Berechnungen ist das IB aquasoli verantwortlich.
Noch ein Hinweis zur Sickerfähigkeit des Untergrundes im Rahmen der Beseitigung von gesammeltem Niederschlagswasser: mit der Durchführung von Sickerversuchen (Bericht des Ing. Büro BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co. KG vom 20.02.2019, Datei Pid-sickerversuch.pdf) wurde nur eines von mehreren Kriterien zur Konzeption und Bemessung einer eventuell zu erstellenden Versickerungsanlage geprüft. Eine eindeutige Aussage hierzu ist nicht erkennbar. Wir dürfen daher unsere diesbezügliche Darlegung in unserer Stellungnahme vom 29.10.2018, Az. 3-4622-BGL Pid-19323/2018, noch einmal bekräftigen:
„4.3.3 Niederschlagswasser (…)
Unabhängig davon wird eine Versickerung im Hinblick auf evtl. hohe Grundwasserstände erschwert. Hierzu wären ggf. entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Da nicht auszuschließen ist, dass zur Niederschlagswasserbeseitigung eine Alternativlösung wie beispielsweise eine Ableitung erarbeitet werden muss, empfehlen wir diese Untersuchungen vor Abschluss des Bauleitverfahrens durchzuführen.“
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der im Frühjahr 2019 nach den Vorgaben des Landesamtes für Umwelt erfolgreich durchgeführte Nachweis der Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens stellt für die Gemeinde Piding eine ausreichende Grundlage dar, um die weiteren Schritte zur Konzeption und Bemessung eventuell erforderlicher Versickerungsanlagen im Rahmen der jeweiligen Objektplanung vornehmen zu können.
Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
3. BM Dr. Zimmer hält fest, das Wasserwirtschaftsamt legt die Verantwortung auf das Gutachten des Ingenieurbüros aquasoli, dessen Auftraggeber die Gemeinde Piding ist. Er hakt wegen den Folgen für die Gemeinde nach, sollte die Überarbeitung des WWA-Gutachtens zu einem anderen Ergebnis kommen.
Wie Herr Schaller entgegnet, hat die Gemeinde im schlimmsten Fall den Ausgleich durch Schaffung des Retentionsraumes zu erbringen.
Warum die geforderten Alternativberechnungen zur Versickerung von Niederschlagswasser nicht gemacht wurden, kritisiert 3. BM Dr. Zimmer und hält die diesbezügliche Stellungnahme des WWA für sinnvoll.
Herr Schaller erwidert, das Grundstück habe eine hervorragende Versickerung, wie ein Sickertest ergab, bei dem er selbst anwesend war.
Herr Brüderl zeigt auf, wenn man den Einwurf richtig liest, fordert der Hinweis des WWA, in den Untersuchungen weiterzugehen.
Wir haben den Sickertest gemacht und eine positive Aussage vom Ingenieurbüro erhalten, erklärt BM Holzner und
fügt hinzu, weitere Berechnungen kosten Zeit und Geld.
GR Geigl bewertet das Gutachten als Theorie und erinnert an das große Hochwasser in Piding im Jahr 1954. Die damals eingetretene Überschwemmung verursachte die Stoißer Ache, die in der Zwischenzeit ausgebaut worden ist. Er kann die Einwände nicht nachvollziehen und stellt fest, hundertprozentige Sicherheit vor Hochwasser wird in Piding aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht zu erreichen sein.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Landratsamt Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall, 10.04.2019, eingegangen am 17.04.2019
- AB 322 Wasserrecht:
Die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein sind zu beachten.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des LRA BGL AB 322 Wasserrecht Kenntnis.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
- FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Einwendungen:
Dem vorgelegten Entwurf ist keine Begründung beigefügt (§ 2a Satz 1 BauGB). Auch auf der Homepage der Gemeinde findet sich keine Begründung, obwohl diese laut Bekanntmachung Teil der Auslegungsunterlagen ist.
Zu B Festsetzungen 3.2:
Für die Überschreitung der Grundfläche ist eine gesonderte städtebauliche Begründung erforderlich (vgl. EZBK/Söfker, 124. EL Februar 2017, BauNVO § 19 Rn. 21). Dabei sind die Grundsätze der Bauleitplanung und das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) zu beachten. Den Auslegungsunterlagen liegt jedoch keine Begründung bei. Die Begründung, die bei der letzten Auslegung beigelegen ist, genügt diesem Erfordernis nicht.
Zu B Festsetzungen Nr. 8.4:
Stellplätze sind auf der Erweiterungsfläche zur Bundesautobahn nachweisbar bis zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Wie und vor allem wo sind die Stellplätze „danach“ nachgewiesen? Eine Regelung ist hier erforderlich.
Zu D Hinweise Nr. 11:
Die Gemeinde sollte sich überlegen bzw. Festsetzungen treffen, was passiert, falls das Überschwemmungsgebiet sich tatsächlich ändert.
Bewertung:
Zur Einwendung:
Die Einwendung ist nicht nachvollziehbar. Die Begründung war dem vorgelegten Entwurf beigefügt, sie war zusammen mit allen weiteren in der Bekanntmachung genannten Unterlagen in dem in der Bekanntmachung genannten Zeitraum in das Internet eingestellt. Die weiteren beteiligten Stellen konnten ein Fehlen der Begründung nicht feststellen. Der Einwand wird zurückgewiesen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Zur Festsetzung Nr. 3.2:
Der Hinweis betrifft nicht die zur erneuten Stellungnahme vorgesehenen geänderten und ergänzten Teile der Planung. Ausgehend von der im Gewerbegebiet n. § 17 BauNVO zulässigen Obergrenze für die Grundflächenzahl von 0,8 wird unter Berücksichtigung der durch die Anbauverbotszone eingeschränkten Möglichkeiten für Gebäude die GRZ mit 0,50 und 0,40 festgesetzt. Da deshalb nicht zwingend auch eine Einschränkung der Möglichkeiten für die in der Anbauverbotszone zulässigen Stellplätze und Zufahrten einhergehen muss, wird eine entsprechende Überschreitung bis zur zulässigen Obergrenze der GRZ und Kappungsgrenze zugelassen. Aus Sicht der Gemeinde ist die Begründung ausreichend. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Zur Festsetzung Nr. 8.4:
Der Hinweis betrifft nicht die zur erneuten Stellungnahme vorgesehenen geänderten und ergänzten Teile der Planung. Da der Inhalt eines möglichen Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Autobahn nicht bekannt ist, kann auch noch keine Regelung für die Zeit danach getroffen werden. Auf der betreffenden Fläche sind bis dahin Stellplätze und Zufahrten zulässig, es müssen dort nicht zwingend die für das jeweilige Vorhaben nachzuweisenden Stellplätze angeordnet werden. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Zum Hinweis Nr. 11:
Der Hinweis betrifft nicht die zur erneuten Stellungnahme vorgesehenen geänderten und ergänzten Teile der Planung. Der Hinweis ist zudem nicht verständlich. Geänderte rechtliche Vorgaben können erst berücksichtigt werden, wenn sie Gültigkeit haben. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
GR Lerach geht auf den Einwand des Landratsamtes FB 31 ein, nachdem den Antragsunterlagen keine Begründung beilag und befürchtet den Vorwurf eines Verfahrensfehlers.
Wie Herr Schaller vorbringt, beweist ein Screenshot der gemeindlichen Internetseite das Vorliegen der Begründung. Zudem hat weder der Fachbereich 322 des LRA noch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein auf das Fehlen der Begründung hingewiesen. Die Angelegenheit wurde mit dem Leiter des Fachbereiches 31 besprochen, der kein Problem sieht.
3. BM Dr. Zimmer hat deshalb heute im Landratsamt nachgefragt mit dem Ergebnis, dass ein Einwand kommt. Wenn die Begründung den Antragsunterlagen nicht beigefügt ist, liegt ein formaler Mangel vor. Die Sachbearbeiterin hat diesen Fehler zum Zeitpunkt ihrer Prüfung vermerkt. Seiner Meinung genügt hier ein Screenshot als Nachweis nicht.
BM Holzner macht klar, dass er auf die Aussage seiner Verwaltung vertraut.
3. BM Dr. Zimmer gibt zu dieser Diskrepanz eine persönliche Stellungnahme ab: Das Landratsamt als unterstützende Behörde hat festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Prüfung der Auslegungsunterlagen die Begründung nicht vorlag. Dies ist ein ernstzunehmender Einwand und bedeutet einen formalen Mangel, der hieb- und stichfest widerlegt werden muss. Ein Screenshot genügt nicht als Beweis.
GR Utz spricht sich dafür aus, das weitere Verfahren nicht zu verhindern.
GR Schlindwein kann die Einwände von 3. BM Dr. Zimmer nachvollziehen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land FB 31 Planen Bauen Wohnen Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Zum anstehenden Satzungsbeschluss erklärt 3. BM Dr. Zimmer, der Bebauungsplan heißt „Lattenbergstraße Ost“ mit ca. 6.500 qm Gewerbegrund. Es wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen, der in seiner jetzigen Fassung für das Gewerbegrundstück ausschließlich eine Parkplatznutzung vorsieht. Dies bedeutet, es wird landwirtschaftlicher Grund in einen Parkplatz umgewandelt. Deshalb bringt er seine Ablehnung gegenüber diesem Bebauungsplan zum Ausdruck. Er gibt im Hinblick auf die Gewerbeentwicklung in Piding zu bedenken, dass nun mitten im Ort ein Großparkplatz mit einer Größe von ca. 6.500 qm entsteht. Dagegen richten sich seine Vorbehalte und ausdrücklich nicht gegen das Feuerhaus.
Zum Bau des Feuerwehrhauses hält er fest, als Einziger bereits im Januar das VgV-Verfahren vorgeschlagen zu haben, um das Verfahren zum Bau des Feuerwehrhauses zu beschleunigen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen des Büros für Bauleitplanung Dipl. Ing./Architekt Josef Brüderl, Kirchanschöring, in der Fassung vom 18.03.2019, als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Prüfung ihrer Stellungnahmen zu unterrichten und
den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "013/B/1 Thermenhotel"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Reichenhall hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „013/B/1 Thermenhotel“ beschlossen, informiert Herr Schaller. Im Zug des laufenden beschleunigten Verfahrens wurde die Gemeinde Piding dazu um Stellungnahme gebeten.
Mit dem Bebauungsplan sollen die auf den der Rupertustherme südwestlich vorgelagerten Grundstücken, die derzeit als Parkplatz genutzt werden, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Thermenhotels geschaffen werden.
Die Prüfung dieser Unterlagen hat ergeben, dass durch die Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding zu erwarten sind.
GR Geigl und GRin Schönherr sprechen an, dass durch den geplanten Neubau viele Parkplätze weichen müssen, die zum Beispiel von Besuchern des Städtischen Krankenhauses oder von Beschäftigten in der Stadt Bad Reichenhall benötigt werden. Dies betrifft auch Pidinger Bürger.
BM Holzner sieht zwar die Gefahr, dass der Hinweis nicht beachtet wird, greift ihn aber auf und bringt folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Der Bauausschuss beschließt, dass die Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „013/B/1 Thermenhotel“ den Hinweis enthalten soll, dass für eventuell wegfallende allgemeine Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 7
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf des Bebauungsplanes „013/B/1 Thermenhotel“ der Stadt Bad Reichenhall Kenntnis. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die eventuell wegfallenden allgemeinen Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Salzburger Str. 30 (Fl. Nr. 48)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Salzburger Straße 30 soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer Tiefgarage errichtet werden, stellt Herr Schaller vor. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 2423 m². Derzeit steht auf dem Grundstück ein Möbelmarkt mit angebautem Büro- und Wohngebäude mit einer Grundfläche von 578 m². Auf der restlichen Fläche sind die notwendigen Parkplätze und die Zugänge untergebracht. Das geplante Gebäude mit Tiefgarage soll eine Grundfläche von 356 m² haben, womit eine Restfläche von 1489 m² für Park- und Grünflächen übrigbleibt.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass die überbaute Fläche im Vergleich zu den Nachbargrundstücken zwar grenzwertig, aber unter dem
Aspekt der Nachverdichtung zur Wohnraumbeschaffung gerade noch hinnehmbar ist. In der „Ortsentwicklungsplanung Zukunft Piding 2030“ ist dieses Gebiet zum Wohnen ausgewiesen.
Um eine übermäßige Versiegelung des Grundstückes zu vermeiden, sollen die oberirdischen Stellplatzflächen in versickerungsfähiger Ausführung (Schotter- oder Pflasterrasen) gebaut werden.
Hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze ist festzustellen: Für das bestehende Gebäude sind 23 Stellplätze erforderlich. Für den geplanten Neubau mit sechs Wohnungen sind 9 Stellplätze und 2 Besucherstellplätze erforderlich. 9 Stellplätze sollen in der Tiefgarage unter dem geplanten Neubau untergebracht werden. Die beiden notwendigen Besucherparkplätze werden oberirdisch angelegt, dafür werden zwei der vier notwendigen Stellplätze der Wohnungen vom Hauptgebäude in der Tiefgarage (Stellplatz 10 und 11) untergebracht. Die verbleibenden 15 Stellplätze, die bisher auf dem Gelände der geplanten Baumaßnahme angeordnet waren, sollen im nördlichen Grundstücksbereich errichtet werden. Damit sind die Stellplatzforderungen erfüllt.
GR Utz äußert seine Bedenken zu den Stellplätzen, denn es stehen bereits täglich einige Lastwägen auf dem zu bebauenden Grundstück. Außerdem befindet sich im Bereich der eingezeichneten Stellplätze ein Brunnen.
BM Holzner und Herr Schaller geben zu, die Situation ist grenzwertig, doch die nach der Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze sind nachgewiesen.
GR Lerach zeigt sich grundsätzlich unzufrieden mit den durch das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.
3. BM Dr. Zimmer verdeutlicht die Maximierung der Verkehrsflächen auf dem Grundstück und spricht den hohen Versiegelungsgrad sowie die fehlende Darstellung von Grünflächen an.
Herr Schaller nimmt Bezug auf § 34 BBauGB und weist darauf, dass im vorliegenden Fall keine Grünordnung vorgeschrieben werden kann.
GR Lerach und 3. BM Dr. Zimmer vermissen die GRZ-Berechnung.
Diese habe man sich in anderen Fällen auch schon nachweisen lassen, pflichtet GR Pfannerstill bei.
GR Pfannerstill befürchtet, dass Lkw auf der Straße stehen werden, wenn auf dem Grundstück nicht genügend Stellplätze vorhanden sind.
GR Utz greift auf, dass die Außentreppe möglicherweise Einfluss auf die Zufahrt zu den Stellplätzen
hat.
BM Holzner stellt den Tagesordnungspunkt zurück, bis folgende Punkte geklärt sind:
Darstellung der Lkw-Stellplätze und der Schleppkurve, GRZ-Berechnung, Versiegelungsgrad, Grünordnung, Auswirkung der Außentreppe auf die Stellplätze;
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7. Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Bahnhofstr. 15 (Fl.Nr. 675/6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
An das bestehende Anwesen Bahnhofstr. 15 soll an der Südseite ein zweigeschossiger Anbau mit einer Grundfläche von 8,36 x 7,49 m errichtet werden, gibt Herr Schaller bekannt. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Das Grundstück hat eine Fläche von 954 m² und ist für die vorgesehene Bebauung geeignet. Die Flächen für die notwendigen zwei Stellplätze und den Besucherparkplatz sind bereits in befestigter Bauweise vorhanden. Im Verhältnis zur Bebauung der Nachbargrundstücke erscheint die geplante Bebauung angemessen und vertretbar. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Auch Nachfragen von 3. BM Dr. Zimmer und GR Lerach teilt Herr Schaller die Grundflächenzahl in Höhe von 0,53 mit.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Bahnhofstr. 15 (Fl. Nr. 675/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Aufenthaltsraumes in einen Gastronomiebetrieb und Anbringen von zwei Überdachungen am bestehende Gebäude Ganghoferstr. 40 (Fl. Nr. 310)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach
die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller erläutert, verschiedene Räume im Anwesen Ganghoferstr. 40 werden aktuell intensiver gastronomisch genutzt. Es ist daher erforderlich, eine baurechtliche Nutzungsänderung für die Räumlichkeiten herbeizuführen. Im Einzelnen soll der bisher sogenannte Aufenthaltsraum in eine Schank- und
Speisewirtschaft geändert werden. Die Küche wird in das ehemalige Platzwartbüro erweitert. Im Keller wird aus dem bisherigen Fitnessraum ein Lager für die Gaststätte, ferner wird im Keller das erforderliche Personal-WC eingebaut. Neu ist eine Küchenerweiterung an der Westseite mit einer Grundfläche von 2,32 m x 1,65 m sowie ein Glasdach mit einer Tiefe von 3,60 m über der Terrasse an der Südseite. An der Nordseite des Clubhauses soll ein Abstellraum für die Gastronomie mit einer Grundfläche von ca. 25 m² und eine überdachte Terrasse mit einer Fläche von ca. 31 m² entstehen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Gebiet für Sport- und Spielanlagenflächen. Ein Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Bei den geplanten baulichen Maßnahmen am Gebäude ist im Verhältnis zur Grundstücksgröße nur ein relativ kleiner Teil betroffen, welcher sich auf die Gesamtsituation nicht nachteilig auswirkt. Die gastronomische Nutzung wird, wenn auch in kleinerem Umfang, seit vielen Jahren betrieben. Nachteile für die angrenzende Wohnbebauung haben sich bisher nie ergeben und sind auch nicht zu erwarten. Die notwendigen Stellplätze für die Tennisanlage sowie für die Gastronomie sind auf dem Grundstück vollständig nachgewiesen.
Die umfassende Prüfung ergab, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung verschiedener Räume sowie der Küchenerweiterung und der weiter beantragten baulichen Maßnahmen am Anwesen Ganghoferstraße 40 (Fl. Nr. 310) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 an der Jennerstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 777 an der Jennerstraße soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen errichtet werden, zeigt Herr Schaller auf. Auf eine grundsätzliche Anfrage der Bauherren nach der Bebaubarkeit des Grundstücks wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 26.04.2017 einer Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 777 auf einer Teilfläche von ca. 1.100 m² zugestimmt. Ein Bebauungsplan wurde nicht gefordert.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Ein Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. In der Ortsentwicklungsplanung „Zukunft Piding 2030“ ist das Baugrundstück als Wohngebiet enthalten. Das Baugrundstück hat eine Fläche von ca. 1.100 m² und ist in der Bebauung und geplanter Ausführung vergleichbar mit dem Nachbargrundstück Jennerstraße 6. Das geplante Gebäude fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass die Zustimmung dazu erteilt werden kann.
3. BM Dr. Zimmer spricht an, dass 1/3 des Grundstückes mit Stellplätzen und Garagen belegt sind und hakt wegen den Belägen der Stellplatzflächen nach.
Wie Herr Schaller ausführt, schreibt die Stellplatzsatzung Schotter- oder Pflasterrasen vor.
GR Geigl regt den Hinweis an, die Außenanlagen sind ansprechend zu gestalten.
GRin Schöndorfer fällt positiv auf, dass durch die geplante Schleppgaube mehr Wohnraum entsteht.
An das Einfügegebot erinnert in diesem Zusammenhang GR Lerach.
BM Holzner und 3. BM Dr. Zimmer befürworten ausdrücklich den Bau der Schleppgaube.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 777 an der Jennerstraße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses (Ersatzbau) auf dem Grundstück Panoramaweg 15 (Fl. Nr. 522/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller schildert, dass auf dem Grundstück Panoramaweg 15 derzeit ein Einfamilienhaus mit Garage steht. Das Gebäude ist bautechnisch überholt, soll abgebrochen und durch einen Neubau in weitgehend gleichartiger Bauweise ersetzt werden. Die Planung sieht ein Einfamilienhaus vor. Anders als im Bestand soll die Garage in den Hang eingebaut und überdeckt bzw. begrünt werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Högler Straße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Einhaltung der Baugrenze. Ein kleiner Teil des Eingangsbereichs sowie die Garage mit kleiner Werkstatt befinden sich außerhalb der Baugrenze. Für die Überschreitung der Baugrenze wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die Prüfung des Befreiungsantrages ergab Folgendes:
Beim Bestandsgebäude handelt es sich um ein altes, zu kleines Wohnhaus, das bautechnisch und energetisch völlig überholt ist. Der Neubau soll angepasst an die neue Zeit errichtet werden, jedoch im Erscheinungsbild im Wesentlichen gleichbleiben. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1994, das Gebäude bestand zu dieser Zeit seit langem. Auf der Grundlage des Bestandes wurde das Baufenster im Bebauungsplan festgesetzt, aber aus heutiger Sicht zu eng gefasst. Auf die Topografie des Baugrundstückes (Hanglage) wurde keine Rücksicht genommen. Hintergrund für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die seinerzeitige Entwicklung des Baugebietes Högler Straße, in den die beiden bereits bebauten Grundstücke am Panoramaweg einbezogen wurden. So gesehen ist die Bestandsübernahme nicht als Grundzug der Planung zu werten. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Bezugsfälle sind nicht zu erwarten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag und dem Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Panoramaweg 15 (Fl. Nr. 522/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Vorstellung der Planung einer öffentlichen Toilettenanlage auf dem Grundstück Lattenbergstraße 4 (Fl. Nr. 318/4) und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es ist geplant, im Bereich des Outlets an der Lattenbergstraße eine öffentliche WC-Anlage zu errichten, verbalisiert Herr Schaller. Hintergrund ist die Tatsache, dass mehrere Outletbetriebe über keine Kundentoiletten verfügen und die Kunden auf die Friedhofstoiletten verwiesen werden. Dies führt dazu, dass diese Toiletten überlastet werden und auch die Würde des Friedhofes beeinträchtigt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung für den Einzelhandel zum Vorhalten von Kundentoiletten besteht nicht. Es wurde nun versucht, in Zusammenarbeit mit den ansässigen Betrieben eine gemeinsame Lösung zu finden, die aber im Wesentlichen daran scheiterte, dass nur wenig Bereitschaft für eine finanzielle Beteiligung bestand. Es standen schließlich Kosten in Höhe von rund € 300.000 im Raum.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch ein neuer und günstigerer WC-Anlagen-Anbieter, die Fa. Sanifair, gemeldet. Die Fa. Sanifair hat folgendes Konzept vorgestellt:
Sanifair stellt die gesamte Toilettenanlage über Boden für die Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Die Anlage wird gegen eine Gebühr von 0,70 €/Person betrieben. Es werden Bons mit einem Wert von 0,50 € ausgegeben, die im angegliederten Café mit kleiner Terrasse eingelöst werden können. Die Toilettenanlage sowie das Café sind während der Betriebszeiten, die an die Öffnungszeiten der Outletbetriebe angepasst werden, ständig mit Personal besetzt.
Die Gemeinde hätte als Gegenleistung Folgendes zu übernehmen:
- Herstellen der Streifenfundamente (oder Betonplatte) zur Aufnahme der Container
Herstellen der Pflasterflächen auf drei Seiten der Anlage inklusive der Terrasse
Herstellen des Zuweges ab der Parkplatzzufahrt
Herstellen der Wasser-, Kanal- und Stromversorgung
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, z.B. Winterdienst
Nach einer groben Schätzung würden für die baulichen Maßnahmen ca. € 35.000 aufzuwenden sein. Weitere Kosten außer der Verkehrssicherung, insbesondere betrieblicher Art, sollen nicht anfallen.
Im Vergleich zu den anderen Angeboten wäre dies die mit Abstand wirtschaftlichste Lösung, zumal kein Personal- und Betriebsaufwand notwendig wäre.
Wie BM Holzner unterrichtet, handelt es sich hier um Sanifair-Österreich, die eine öffentliche WC-Anlage betreiben würden. Ein Pidinger Gemeindebürger stellte den Kontakt her. Sanifair-Deutschland hatte bereits abgesagt.
GR Geigl regt an, die Gemeinde wegen der Unkosten an den Einnahmen durch den Bon zu beteiligen.
Wenn Sanifair an dem Projekt verdient, werden sie es auch aufrecht halten, vermutet GR Pfannerstill. Er moniert aber, dass die Firmen an der Lattenbergstraße, für die die WC-Anlage schließlich errichtet wird, bei den Kosten völlig außen vor sind.
Auf Nachfrage von GR Pfannerstill teilt BM Holzner mit, das für das notwendige Grundstück eine
Verpachtung oder Vermietung angedacht ist, und zwar für 12 bis 15 Jahre. Doch zuerst muss die Bereitschaft zum vorliegenden Konzept erklärt werden.
Für GR Koch ist die Übernahme der laufenden Kosten für Strom, Müll und Wasser noch zu diskutieren.
Wie BM Holzner zum Ausdruck bringt, liegt dies im vorliegenden Konzept bei der Firma Sanifair. Ein Defizit soll aber laut Sanifair auf alle Beteiligten – auch die ansässigen Firmen – umgelegt werden.
Die Kostenhöhe der baulichen Maßnahmen mit ca. € 35.000 bezweifelt GR Utz.
GR Lerach spricht sich mit Nachdruck dafür aus, den Standort in Bezug auf die ortsplanerische Entwicklung zu überdenken.
Wie BM Holzner mitteilt, wurde der Standort zusammen mit Sanifair ausgesucht. Er betont den Vorteil kurzer Wege und guter Lage sowie der Möglichkeit, das Ganze im bestehenden Bebauungsplan umzusetzen. Dagegen spricht allerdings die vertragliche Bindung der nächsten 12 bis 15 Jahre. Man wird abwägen müssen, so der Vorsitzende.
3. BM Dr. Zimmer schließt sich der Meinung von GR Lerach an und hält es für bedenklich, ein gemeindeeigenes Grundstück für einen gewissen Zeitraum zu belegen. Auch wird in einen bestehenden Pachtvertrag eingegriffen. Nachdem die Orts- und Gemeindeentwicklung berührt wird, schlägt er die Verlegung des Tagesordnungspunktes in den Gemeinderat vor.
Der vorgesehene Kaffeebetrieb geht zudem einher mit dem Produzieren von Plastikmüll, missbilligt 3. BM Dr. Zimmer.
Auch GR Geigl und GRin Schöndorfer sprechen sich für eine Verlegung des Tagesordnungspunktes in den Gemeinderat aus.
BM Holzner gibt die Vertagung in den Gemeinderat bekannt und wird versuchen, das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung vom 06.05.2019 zu nehmen.
Hauhaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushalt 2019 sind für die Maßnahme € 200.000 vorgesehen.
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12. Vorstellung der Planung zur Umlegung eines Teilbereiches der Hauptwasserleitung Teisendorfer Straße und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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12 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Hauptwasserleitung zur Versorgung des Ortsteiles Urwies, die in umgekehrter Richtung auch als unsere Notversorgung vom Zweckverband Surgruppe dient, verläuft u.a. auch auf dem Privatgrund Teisendorfer Straße 15, verliest Herr Schaller. Die ehemaligen Gebäude auf diesem Grundstück wurden abgebrochen und es soll ein Neubau entstehen. Die Wasserleitung ist durch keine Grunddienstbarkeit gesichert. Die Gemeinde ist deshalb verpflichtet, die Leitung umzulegen, wenn es die Baumaßnahme behindert. Im Übrigen sind Hauptwasserleitungen in Privatgrund immer nachteilig und mit vermehrten Kosten und Problemen verbunden, vor allem, wenn es um Sanierungen oder Behebung von Rohrbrüchen geht.
Die Trassenführung wurde festgelegt, sie gestaltet sich auf Grund der vielen vorhandenen Versorgungsleitungen und eines verrohrten Baches schwierig. Die Kosten betragen nach der Grobkostenschätzung voraussichtlich € 130.000. Im Haushalt 2019 sind jedoch für die Maßnahme nur € 90.000 vorgesehen. Grund dafür ist, dass das Straßenbauamt kürzlich die Vermutung mitgeteilt hat, dass teerhaltiges Material unter der Straßenoberfläche möglich ist. Deshalb mussten alleine dafür Mittel in Höhe von rund € 36.000 brutto in die Kostenschätzung aufgenommen werden.
Folgender Terminablauf ist nach Zustimmung zur Ausführung vorgesehen:
- Ausschreibung 25. KW 2019
Submission 23. Juli 2019
Vergabe 29. oder 30. Juli 2019
Bauausführung vom 19.08. bis 27.09.2019
Seinen Ausführungen fügt Herr Schaller hinzu, dass das Straßenbauamt heute um 16:30 Uhr telefonisch mitgeteilt hat, dass dieser Trassenführung nicht zugestimmt wird. Eine Untersuchung hat nun ergeben, dass sich tatsächlich unter der Straßenoberfläche teerhaltiges Material befindet.
BM Holzner plädiert für die Zurückstellung der Angelegenheit wegen neuer Erkenntnisse.
3. BM Dr. Zimmer wundert sich, dass die vorgenommene Planung ohne einen vorherigen Beschluss getätigt worden ist.
Man ist von einer Summe unter € 5.000 ausgegangen, verteidigt Herr Schaller das Unterfangen.
BM Holzner führt aus, dass sich die Planung anfangs in seinem Zuständigkeitsbereich befand, doch nun haben sich neue Erkenntnisse ergeben.
GR Lerach tritt grundsätzlich für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vergabe von Planungsaufträgen ein.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und setzt den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ab, weil keine Entscheidungsgrundlage besteht. Er kündigt an, die Planung in den Bauausschuss oder Gemeinderat zu legen, sobald neue Fakten vorliegen.
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13. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt dem Gremium mit, dass die Niederschrift zu dieser Sitzung wegen der knappen Zeit zur Erstellung nicht mit der Einladung zur nächsten Bauausschusssitzung am 06.05.2019 versendet werden kann. Diese wird
im Laufe der Kalenderwoche 19 per RIS zur Verfügung stehen.
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14. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.04.2019
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
3. BM Dr. Zimmer kommt zurück auf die Ausführungen von Herrn Grassl in TOP 3 dieser Sitzung und bedauert, über die Schutzwälder allgemein bezogen und das Vegetationsgutachten keine Übersicht erhalten zu haben. Er hätte die Ergebnisse gerne zugeschickt bekommen und hatte eine Aussage zum Zustand der Pidinger Wälder erwartet, auch in Bezug auf den Högl, der sehr von Wildverbiss betroffen ist. Seine Fragen waren allgemein gestellt und galten nicht nur dem Handlungsbedarf am Fuderheuberg. 3. BM Dr. Zimmer gibt an, sich über Herrn Grassl zu wundern.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 14.05.2019 13:41 Uhr