Datum: 13.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29. April 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 29.04.2019 wird genehmigt.
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3. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Parkhotel Luisenbad"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller berichtet, die Stadt Bad Reichenhall hat am 10.7.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhotel Luisenbad“ beschlossen. Als Nutzungsart soll ein „Sondergebiet Hotel und Dauerwohnen“ festgesetzt werden. Die Gemeinde Piding wird um Stellungnahme zu dieser Bauleitplanung gebeten.
Der Bebauungsplan wurde eingehend geprüft. Das Plangebiet wurde schon bisher schon touristisch und gewerblich genutzt. Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der Belange der Gemeinde Piding haben sich nicht ergeben.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkhotel Luisenbad“ der Stadt Bad Reichenhall Kenntnis. Bedenken oder Einwendungen werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Anbau eines Lastenaufzuges an das Anwesen Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Schlindwein kommt um 19:05 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
Am Anwesen Heurungstr. 10 soll an der Nordwestseite ein Lastenaufzug bis zum 1. OG mit einer Grundfläche von 1,57 x 1,30 m angebaut werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Heurungstraße“. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der Baugrenze, für die Umsetzung der Maßnahme hat der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Der Bebauungsplan für das Baugrundstück, der vorrangig wegen der Bebauung des östlich gelegenen Grundstücks aufgestellt wurde, beinhaltet auch das bestehende Gebäude. Dabei wurde das Baufenster kleiner als das Bestandsgebäude festgesetzt. Dieses Baufenster und die weiteren Festsetzungen wurden offensichtlich für einen evtl. Ersatzbau festgesetzt, nicht jedoch für untergeordnete Änderungen des Bestandes. Mit dem geplanten Vorhaben wird die Grundfläche des Gebäudes um 1,89 m² vergrößert. Im Bebauungsplan wurde die GRZ auf 0,25 festgesetzt, das Bestandsgebäude hat bereits jetzt eine GRZ von 0,568. Mit dem Anbau des Lastenaufzuges würde sie sich auf 0,572 erhöhen. Mit dieser geringfügigen Erhöhung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB sind erfüllt, dem Befreiungsantrag kann zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Herr Schaller fügt hinzu, in dem Anwesen Heurungstraße 10 befindet sich eine Tierarztpraxis, die den Aufzug besonders für die Beförderung von größeren Tieren wie Schäferhunden benötigt. Die Türe müssten andernfalls für den Transport aus dem Operationsraum über die Treppe getragen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Lastenaufzuges an das Anwesen Heurungstr. 10 (Fl. Nr. 99/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32 „Heurungstraße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Anfrage zur Übernahme einer Abstandsfläche auf der Fl. Nr. 918/30 für ein Bauwerk auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 (Fl. Nr. 918/14)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 an der Nordostseite ein 18-m-langer Carport errichtet werden soll. Der Carport soll der Unterbringung mehrerer Polizeifahrzeuge dienen, die der Grenzpolizeiinspektion für Ihre Ermittlungstätigkeit zugewiesen wurden. Damit eine ausreichend tiefe Ausfahrt erreicht wird, soll der Carport möglichst nahe an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Das Staatliche Bauamt als ausführende Behörde hat nun angefragt, ob die Gemeinde Piding einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/30 grundsätzlich zustimmen würde, um die weitere Planung vorantreiben zu können. Der entsprechende Bauantrag würde dann gestellt werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Retentionsfläche, die im Bebauungsplan Nr. 45 „Urwies Ost“ enthalten ist. Eine Abstandsflächenübernahme würde das Grundstück in der vorgesehenen Nutzung natürlich nicht beeinträchtigen, jegliche Baumaßnahmen sind dort ausgeschlossen. Es kann daher der Anfrage einer grundsätzlichen Abstandsflächenübernahme zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Nachdem es sich hier um ein staatliches Vorhaben handelt, bedarf es nach Art. 73 der BayBO keiner Baugenehmigung, ergänzt Herr Schaller. Unter anderem findet jedoch die Abstandsfläche Beachtung, um deren Übernahme nun angefragt wurde, wenn es zum Bau des geplanten Carportes käme.
Auf Anfrage von GR Geigl verneint Herr Schaller Auswirkungen auf den bestehenden Bebauungsplan. Auch sind keine Einwände des Wasserwirtschaftsamtes zu erwarten, nachdem kein Wasser verdrängt wird.
BM Holzner sieht keine Beeinträchtigung
bzw. Verschlechterung für die Gemeinde und drückt damit seine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme aus.
Beschluss
Der Bauausausschuss stimmt einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl. Nr. 918/30 zum Errichten eines Carports auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 29 (Fl. Nr. 918/14) grundsätzlich zu. Weitere Zusagen sind mit dieser Zustimmung nicht verbunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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57. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.05.2019
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Viele Bürger sind frustriert und beschweren sich bei ihm über das Landratsamt, schildert Herr Geigl. Diese ärgern sich, weil sie bei Fragen zur Müllabfuhr keine bzw. ungenügende Auskunft erhalten. Die Mitarbeiter im LRA geben an, überlastet zu sein, vertrösten die Anrufer damit
, sich nach einer Woche wieder zu melden oder verweisen auf die Entsorgerfirma Wurzer.
BM Holzner führt aus, die Anrufe im Rathaus hinsichtlich Unklarheiten bei der Abholung des Mülls sind wesentlich weniger geworden.
Zum Gelben Sack berichtet der Vorsitzende, verhalte sich die Firma Wurzer im Gegensatz zur früheren Entsorgerfirma konsequenter, wenn er falsch befüllt ist. Dann wird er nicht mitgenommen und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen.
Gute Erfahrungen hat GR Pfannerstill mit der Firma Wurzer gemacht und empfiehlt, direkt dort anzurufen. Die Mitarbeiter sind auch samstags telefonisch erreichbar und konnten sofort zu seiner Adresse Auskunft geben.
3. BM Dr. Zimmer bestätigt, dass der an alle Haushalte verteilte Abfallkalender für einzelne Routen geändert wurde und verweist deshalb auf die vom Landratsamt erstellte BGL-ABFALL-APP, die hervorragend funktioniert. Die Müllabholungen beginnen bereits zu nachtschlafender Zeit. Da kann das morgendliche Abstellen des Mülls zu spät sein, ist den Ausführungen des 3. BM zu entnehmen.
Datenstand vom 05.06.2019 13:14 Uhr