Datum: 04.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2019
3 Bauantrag zur Erweiterung des Foyers des Verwaltungsgebäudes für einen Ausstellungsbereich auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/2)
4 Ökologisches Grünflächenmanagement für die Gemeinde Piding; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
5 Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Heurungstr. 5a (Fl. Nr. 93); Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl
6 Errichten eines neuen Stellwerks für den Bahnhof Piding auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/26 mit Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik
7 Bauantrag zum Errichten einer landwirtschaftlichen Futtermittel- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 436
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

GR Dr. Mrohs erscheint um 19:02 Uhr zur Sitzung. Somit sind 9 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 13.05.2019 wird genehmigt.

GR Schlindwein erscheint um 19:03 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10  Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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3. Bauantrag zur Erweiterung des Foyers des Verwaltungsgebäudes für einen Ausstellungsbereich auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller berichtet, auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 im Bereich des Foyers 2 soll ein Ausstellungsraum mit einer Grundfläche von 8,08 m² angebaut werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden eingehalten. Die GRZ beträgt 0,65, zulässig ist eine GRZ von 0,7. Die Anzahl der Stellplätze wird nicht beeinflusst. Eine Zustimmung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, da es sich beim Hauptbau um einen Sonderbau handelt. Es wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Ausstellungsraumes als Anbau im Foyer 2 des bestehenden Anwesens Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 312) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Ökologisches Grünflächenmanagement für die Gemeinde Piding; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat einen Antrag auf ein „Ökologisches Grünflächenmanagement für Piding“ gestellt, legt Herr Schaller dar. Dieser Grünflächenpflegeplan soll alle Grünflächen, die im Eigentum der Gemeinde stehen und Grünflächen, deren Pflege der Gemeinde übertragen worden sind, beinhalten, ausgenommen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auf die Ausführungen im beiliegenden Antrag wird verwiesen.
Grünflächenpflegepläne existieren bereits in mehreren Kommunen. Aktuell läuft das Leader-Projekt „ökologischer Grünflächenplan“, an dem auch Gemeinden aus dem Landkreis Berchtesgadener Land teilnehmen, unter Federführung der Gemeinde Kirchanschöring.
Der Antrag beinhaltet folgenden Beschlussvorschlag:

Diskussionsverlauf

Herr Schaller bittet 3. BM Dr. Zimmer, den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vorzustellen.

3. BM Dr. Zimmer verdeutlicht, der Fokus der öffentlichen Diskussion liegt sehr stark bei der Landwirtschaft, doch sollten auch die Kommunen Verantwortung signalisieren und übernehmen. Die gemeindlichen Flächen können kartographisch erfasst und bewertet werden, wie diese künftig zu bewirtschaften sind, zum Beispiel extensiv. Diese Form der Bewirtschaftung erzielt einen niedrigeren Arbeitsaufwand beim Bauhof und dient der Artenvielfalt. Mit einem Plan sind die Vorgaben zur Bearbeitung der Flächen für den Bauhof eindeutig und auch in der Bevölkerung leichter zu kommunizieren. Dass die Sichtweisen unterschiedlich sind, zeigt ein Blick in private Gärten und deren Gestaltung.
Als Beispiel nennt der Vortragende die Gemeinde Kirchanschöring, die einen Grünflächenplan aufgestellt und gute Erfahrungen damit gewonnen hat. 3. BM Dr. Zimmer hält Kirchanschöring mit seinem LEADER-Projekt für vorbildhaft in Bayern und empfiehlt, diesen Umstand zu nutzen und sich anzuschließen.  Bei der ungefähren Kostenschätzung hat sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen an das Leader-Projekt Kirchanschöring gehalten. Im Beschlussvorschlag wird der Antrag an den Bau- und Umweltausschuss gestellt, die Verwaltung zur Ausschreibung zu beauftragen.

Herr Schaller liest den Beschlussvorschlag vor und bemerkt, die Kosten für das Projekt müssten über einen Nachtragshaushalt abgewickelt werden.
3. BM Dr. Zimmer unterstreicht, der Antrag ist bereits im Februar eingebracht worden, als der Haushalt noch nicht abgeschlossen war.

3. BM Dr. Zimmer resümiert, das Ziel ist vor allen Dingen, keinen Aktionismus „an den Tag zu legen“, sondern die Flächen nach Vorgaben eines Fachmanns extensiv zu behandeln.

GR Geigl begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, auch wegen den Insekten.
Auf Frage von GR Geigl erläutert 3. BM Dr. Zimmer, die veranschlagten EURO 30.000 fallen nicht jedes Jahr, sondern nur einmal zur Konzepterstellung an. Nach Erstellung eines Flächenplanes wird sich der Arbeitsaufwand verringern und damit auch die Kosten für die Pflege der Flächen, verteidigt er das Projekt.

Wie das Vorhaben umgesetzt wird, erkundigt sich GR Geigl.
Nach Ausführung von 3. BM Dr. Zimmer wird zuerst der Bestand geprüft. Es gibt Bereiche, die bereits auf einen Magerrasen deuten, wie am Bahnhof oder in der Nähe des Infopoints an der Lattenbergstraße. Es werden nur die wertvollsten Flächen ausgewählt und bestimmte Flächen – wie vor der Schule oder dem Rathaus - werden ausgenommen.

Ob für das Projekt eine Förderung durch das LEADER-Programm vorliegt, erkundigt sich GR Geigl.
BM Holzner verneint.

GR Utz hält das Unterfangen für übertrieben. EURO 30.000 für ein derartiges Unternehmen auszugeben, leuchtet ihm nicht ein. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde das Grünflächen-Management auch ohne Planer ändern kann.

Grundsätzlich heißt GR Koch das Vorhaben im Hinblick auf die Artenvielfalt für gut, schließt sich aber zum Teil GR Utz an und bezweifelt die Notwendigkeit einer Planerstellung. In einzelnen Bereichen sollte man der Natur freien Lauf lassen, deren Entwicklung beobachten und daran ansetzen. Er spricht sich dafür aus, kein Geld in die Hand zu nehmen.

Grin Schöndorfer stört sich ebenfalls an den EURO 30.000 und schlägt vor, den Obst- und Gartenbauverein mit ins Boot zu holen.
BM Holzner nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
GR Koch greift den Einwurf von Grin Schöndorfer auf und bittet die Verwaltung, vor einer Ausschreibung beim Obst- und Gartenbauverein anzufragen, ob die Bereitschaft besteht, die Gemeinde zu unterstützen.
Nach Meinung BM Holzners kann der Obst- und Gartenbauverein die Bewertung der Flächen nicht leisten, sich jedoch an bestimmten Maßnahmen der Umsetzung beteiligen.

Angesichts der hohen Ausgaben, die auf die Gemeinde Piding mit dem Bau des Feuerwehrhauses und der Erweiterung des Hauses der Vereine zukommen, sucht GR Dr. Mrohs bei 3. BM Dr. Zimmer um eine billigere Variante des Expertengutachtens an.
3. BM Dr. Zimmer zieht die Kosten für Schulung der Bauhofmitarbeiter sowie den Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von je € 5.000 ab. Für die verbliebenen € 15.000 bis € 20.000 kann jemand mit Kompetenz und Fachwissen beauftragt werden. Ein langfristiges Pflegekonzept spart Kosten ein, wie im Gemeindebereich Kirchanschöring nachzuvollziehen, prononciert 3. BM Dr. Zimmer.

GR Dr. Mrohs bewertet den Antrag prinzipiell für gut. Weil ihm aber die veranschlagten € 30.000 zu hoch erscheinen, rät er an, den vorgeschlagenen Beschluss zurückzuziehen und die Verwaltung zu beauftragen, zum Preisvergleich Angebote von mehreren Gutachtern einzuholen. Wenn schließlich ein Gutachten vorliegt, werden die Bauhofmitarbeiter nach Überzeugung von GR Dr. Mrohs in der Lage sein, entsprechende Empfehlungen umzusetzen.

Grin Schöndorfer priorisiert einen Aufruf an die Bevölkerung – vielleicht möchte sich ein Bürger Pidings einbringen.

Für GR Geigl ist zuerst die Initiative des Bauausschusses gefragt und bittet 3. BM Dr. Zimmer als Umweltreferenten um aktive Mitarbeit. In Piding sind nicht so viele Flächen betroffen wie in Kirchanschöring, fügt GR Geigl hinzu.

BM Holzner informiert zur Leader-Aktionsgruppe (LAG-LEADER) Traun-Alz-Salzach. Auf sein Ansuchen prüft die Gemeinde Kirchanschöring, ob sich Piding noch in die LAG eingliedern kann.

Die Bereitstellung einer Summe in Höhe von € 30.000 für das Projekt erachtet BM Holzner ebenfalls als sehr hoch und plädiert dafür, den Betrag jetzt nicht zu beschließen, sondern einen Kompromiss einzugehen.
Der Kämmerer kann die notwendigen Haushaltsmittel nicht über „Mehrausgaben“ bereitstellen, diese sind zwingend im Nachtragshaushalt unterzubringen.
BM Holzner ist dafür, das Projekt nicht in diesem Jahr umzusetzen und erst weitere Fördermöglichkeiten zu eruieren.

GR Lerach erscheint um 19:33 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

3. BM Dr. Zimmer erklärt sich bereit, den Beschlussvorschlag zu ändern und aufzunehmen, dass der Umweltreferent sich zusammen mit der Verwaltung kümmert, welche Flächen in Frage kommen. Dabei fallen keine Kosten an. Das Ziel, einen geeigneten Planer zu finden, bleibt bestehen. Er empfiehlt, mit dem Unterfangen in diesem Jahr zu starten und zu prüfen, ob das Umweltministerium zum Artenschutz eine Förderung aufgelegt hat.
Nach dem Vorschlag des Umweltreferenten soll die gemeindliche Fläche am Infopoint jetzt nicht mehr gemäht werden. Hier kann man die ökologische Grünflächenpflege sofort umsetzen; die dort wachsenden Margeriten weisen hin auf einen Magerrasen.

3. BM Dr. Zimmer fasst für einen neuen Beschlussvorschlag zusammen, das Gremium bekundet prinzipiell den Willen zur Konzepterstellung, der Umweltreferent kümmert sich um die Auflistung der in Frage kommenden kommunalen Flächen, es wird bestimmt, welche Flächen ad hoc in Frage kommen und die Verwaltung ermittelt Fördermöglichkeiten.

GR Geigl wünscht, dass der Bauausschuss eingebunden ist und auf dem Laufenden gehalten wird.

Den Gemeindereport als Medium zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und die Bevölkerung zu Mitmach- und Hilfsangeboten anzuregen, ist für Grin Schönherr vorstellbar.
GR Schlindwein greift den Gedanken auf und führt an, über den Gemeindereport können die Gartenbesitzer aufgefordert werden, einen Teil des Rasens unberührt zu lassen. Als positives Beispiel bezeichnet er eine Fläche bei Familie Schöndorfer am Innebergweg bzw. das Sponsering der Pidinger Milchwerke.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, formuliert BM Holzner den Beschluss entsprechend der erarbeiteten Vorschläge um.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Dem Umweltreferenten wird der Auftrag erteilt, zusammen mit der Verwaltung die kommunalen Flächen, die für ein Grünflächenmanagement in Frage kommen, zusammenzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten und Kosten für ein Grünflächenmanagement zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Heurungstr. 5a (Fl. Nr. 93); Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Heurungstr.5a soll ein Einfamilienhaus errichtet werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße. Da das geplante Gebäude nicht mit den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen übereinstimmte, wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 11.06.2018 einer entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Im Zug des Genehmigungsverfahrens erfolgte nun in Absprache mit dem Landratsamt BGL eine Änderung des Zuweges in der Form, dass anstelle der geplanten Stellplätze nun doch eine Garage errichtet wird und die Zufahrt an das Haus herangeführt wird, verbunden mit dem zweiten Stellplatz. Durch diese Erweiterung der Zufahrt verändert sich zwingend die GRZ. Nach dem Bebauungsplan ist sie auf 0,25 für das Hauptgebäude festgesetzt, zusammen mit den Nebenanlagen also 0,375. Gebäude und Nebenanlagen haben eine GRZ von 0,29. Die Fläche der Zufahrt beträgt 174 m² und entspricht einer GRZ von 0,302, womit sich eine Gesamt-GRZ von 0,59 errechnet und weit über dem zulässigen Wert liegt.
Das Baugrundstück hat einen sehr ungünstigen Zuschnitt mit einer mittleren Länge und Breite von etwa 60 x 11 m. Durch die Aufnahme des Grundstücks in den Bebauungsplan besteht Baurecht. Aus Sicht der Verwaltung ist in diesem Fall die Zufahrt gesondert zu betrachten, da ansonsten die Ausübung des Baurechts unmöglich wäre. Bei Verwendung von wasserdurchlässigem Belag (Kies oder Ökopflaster) könnte die GRZ für die Zufahrt rechnerisch um 50 % reduziert werden. Damit ergäbe sich eine Gesamt-GRZ von 0,438, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erscheint damit vertretbar.
 

Diskussionsverlauf

GRin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob Plastikwaben als Belag für die Zufahrt ausgeschlossen sind und verweist auf derartige Fälle in der Vergangenheit.
Herr Schaller beruft sich auf den Beschlussvorschlag, wonach Kies bzw. Ökopflaster o. ä. als Belag zur Bedingung gemacht wird.

GR Koch stört sich grundsätzlich am Abweichen vom Bebauungsplan, wenn dieser – wie im vorliegenden Fall - erst vor einigen Jahren aufgestellt wurde. Er wirft die Frage in den Raum, warum das Gremium Zeit aufwendet für die Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn nicht danach gehandelt wird.
GR Koch erinnert daran, dass das Baufenster für das Grundstück Heurungstraße 5a bereits verschoben wurde, hebt aber hervor, dass er gegen das aktuelle Bauvorhaben keine Einwände hat.
Herr Schaller legt dar, dass ursprünglich zwei Bauräume – Haus und Garage - vorgesehen waren. Diese Flächen wurden später zusammengelegt, um ein Wohngebäude mit vernünftiger Größe zu ermöglichen. Statt der Garage waren zwei Stellplätze vorgesehen. Im Verlauf des Verfahrens hat sich nun in Absprache mit dem Landratsamt ergeben, statt eines Stellplatzes nun doch eine Garage zu errichten und die Zufahrt zu ändern. Der genaue Hintergrund ist Sachbearbeiter Schaller nicht bekannt.
GR Lerach stellt fest, es ist kein Fehler einen Fehler zu korrigieren, der beim Bebauungsplanverfahren passiert ist. Man hat Bebauung zugelassen, dann muss diese auch sichergestellt werden. Die Bebauung dieses Grundstücks ist nun ausgereizt, resümiert GR Lerach, sieht aber darin kein Problem.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan s hinsichtlich der GRZ unter der Bedingung zu, dass die Zufahrt mit einem wasserdurchlässigen Belag (Kies, Ökopflaster o.ä.) befestigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Errichten eines neuen Stellwerks für den Bahnhof Piding auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/26 mit Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller will die Deutsche Bahn auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 298/26 ein neues Stellwerk errichten. Es handelt sich um einen Teilbereich der Gesamtüberarbeitung der Bahnlinie Freilassing – Berchtesgaden.
Die signaltechnischen Anlagen befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Die Stellwerke, wie auch in Piding, sollen auf den derzeitigen Stand der Technik erneuert und durch elektronische Stellwerke ersetzt werden, weshalb ein Neubau und der Rückbau der bestehenden Stellwerke notwendig werden. Die Bedienung wird aus der Bedienzentrale Freilassing erfolgen und den Bereich von Piding bis Berchtesgaden erfassen. Neben der signaltechnischen Neuausrüstung der Bahnhöfe werden auch Anpassungen bzw. Erweiterungen des Kabelführungssystems, der elektrischen Energieanlagen, der Telekommunikationsanlagen und der Oberleitungsanlagen notwendig. Parallel soll der Bahnübergang Auenstraße an die erforderlichen Verkehrsbedürfnisse angepasst werden, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr Lkw-Lkw zu ermöglichen. Die Planung hierfür wird gesondert vorgelegt.
Zur Steuerung des Bahnhofs Piding soll ein neues Modulgebäude bei Bahn-km 10,347 auf Höhe des Marzoller Weges errichtet werden. Hierzu will die Bahn die vorgesehene Fläche von ca. 120 m² erwerben. Zudem ist die vorübergehende Inanspruchnahme mit dinglicher Sicherung einer Fläche von 118 m² erforderlich.
Das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München als Planfeststellungsbehörde hat die Gemeinde Piding um Stellungnahme zu den genannten Vorhaben gebeten. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend geprüft.
Das Stellwerk Piding ist etwa in Höhe des Anwesens Marzoller Weg 15 nahe der Bahnlinie vorgesehen. Das erdgeschossige Gebäude mit Satteldach soll eine Grundfläche von 9,11 m x 6.06 m haben. Für die Baustelleneinrichtung soll die ehemalige Verladerampe verwendet werden. Hier ist festzustellen, dass im Anschluss an die vorangegangene Baumaßnahme die Fläche der Verladerampe mit autochthonem Saatgut wiederhergestellt wurde. Nach Abschluss der anstehenden Baumaßnahme soll die Wiederherstellung in gleicher Art und Weise durch die Deutsche Bahn erfolgen. Weiter werden neue Kabeltröge entlang der Bahnlinie erstellt.
Die Gesamtbewertung hat ergeben, dass eine Zustimmung zu den vorgestellten Baumaßnahmen erteilt werden kann.    

Diskussionsverlauf

Herr Schaller ergänzt zu seinem Sachvortrag, die Deutsche Bahn benötigt kein Baugenehmigungsverfahren, muss aber von der Gemeinde eine Stellungnahme einholen.

Bei der kleinen Baumaßnahme braucht man nicht das ganze Grundstück der ehemaligen Verladerampe, vermutet GR Geigl und regt an, nur eine bestimmten Bererich zuzuweisen.
Dies stellt BM Holzner richtig, denn die Baustelleneinrichtung wird nicht nur für das neue Stellwerksgebäude, sondern auch für Maßnahmen am Gleiskörper auf der Strecke benötigt. Die Bahn hat bereits signalisiert, dass die gemeindliche Fläche auch als Zwischenlagerplatz vorgesehen ist.

GR Schlindwein thematisiert die Begrünung der Fläche nach Abschluss der Arbeiten, das sollte gefordert werden. BM Holzner beruft sich auf den Beschlussvorschlag, der der Bahn die Wiederherstellung der Fläche wie im Bestand auferlegt.

GR Geigl bedauert die Zerstörung der derzeit ökologisch wertvollen Bepflanzung und möchte die Neuanpflanzung überprüft wissen. Die Gemeinde soll hier „das Heft nicht aus der Hand geben“.

Was die Anpassung an erforderliche Verkehrsbedürfnisse beim Bahnübergang Auenstraße bedeutet, möchte GR Pfannerstill wissen.
Herr Schaller unterrichtet, dass die Gemeinde hier noch eine Planung der Deutschen Bahn erhalten wird.
BM Holzner bestätigt, dass Planungen laufen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bekannt, dass eine Straßenverbreiterung an der Stelle auf Gemeindegrund erfolgen soll , an der vorübergehend die Tafeln für Wahlwerbung platziert sind. Wegen der Hanglage wird eine Stützmauer erforderlich sein. Die Baumaßnahmen erfordern keinen Eingriff in Privatgrund.
Auf Nachfrage von GR Geigl prognostiziert BM Holzner einen Baubeginn für ca. 2021/22. Das Vorhaben erfordert die Sperrung der gesamten Strecke nach Berchtesgaden. Die Bahn ist aber bestrebt, die Sperrzeiten so gering wie möglich zu halten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von den vorgestellten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/26 sowie entlang der Bahnlinie im Gemeindegebiet Kenntnis. Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehene Fläche auf der ehemaligen Verladerampe muss wie im Bestand wiederhergestellt werden. Weitere Einwendungen oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Errichten einer landwirtschaftlichen Futtermittel- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 436

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schaller informiert, soll auf dem Grundstück Klingerweg 3 östlich des Hauptgebäudes eine vorhandene landwirtschaftliche Futtermittel- und Maschinenhalle auf eine Größe von 18,02 m x 14.89 m und eine Höhe von 6,67 m erweitert werden. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, im Flächennutzungsplan ausgewiesen als Acker/Grünland.
Ein Vorhaben im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und dabei nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Gründe, dass öffentliche Belange entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Die Erschließung ist gesichert und es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb. Das Vorhaben ist gegenüber der Betriebsfläche untergeordnet. Die Privilegierung nach § 35 BauGB ist als gegeben anzusehen. Dem Bauantrag kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Futtermittel- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Klingerweg 3 (Fl. Nr. 436) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller setzt das Gremium in Kenntnis, dass er am 16.05.2019 bei der Stadt Bad Reichenhall wegen ausstehender Rückmeldungen der Stellungnahmen der Gemeinde Piding in Sachen Gewerbegebiet „Türk West“, Gewerbehalle Fl. Nr . 687 und 687/12 Gemarkung Marzoll nachgehakt  hat.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.06.2019 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

  1. GR Pfannerstill bittet zu prüfen, ob bei dem Lagerraum neben dem rückwärtigen Ausgang der Mehrzweckhalle eine Türe eingebaut werden kann, um Versorgungsleitungen für Wasser und Strom verlegen zu  können. Nicht nur die letzte Veranstaltung des Trachtenvereines am vergangenen Samstag hat gezeigt, dass es die Bewirtung der Besucher erleichtern würde, wenn das Magazin derart genutzt werden könnte. GR Pfannerstill verweist auf andere Organisationen wie Feuerwehr, Verein der Lebenshilfe u.a., die von der Maßnahme ebenfalls profitieren würden.
BM Holzner verspricht die Prüfung des Anliegens.

  1. GR Koch thematisiert die aktuelle Situation am Spielplatz in der Freizeitanlage Ganghoferstraße. Ihm ist bereits vermehrt von Sachbeschädigungen und Umweltverschmutzung in diesem Bereich berichtet worden. Besonders Glasscherben auf der ehemaligen Eisstockbahn stellen eine Gefahr für die spielenden Kinder dar. GR Koch schildert, vergangenen Freitag haben mehrere Mütter auf dem Gelände aufgeräumt und ihm Beweisfotos geschickt. Seines Wissens kontrollieren und säubern auch Mitarbeiter des Bauhofs jeden zweiten Tag das Gelände. Trotzdem ist der Zustand mehr als gefährlich und wirft ein schlechtes Bild auf die Gemeinde. Er appelliert, die widrigen Verhältnisse zu veröffentlichen und schlägt vor, die Bevölkerung um Anzeige bei der Polizei aufzurufen, wenn derartiges Fehlverhalten beobachtet wird.
Beipflichtend zeigt BM Holzner auf, diese Vorfälle sind in der Vergangenheit öfters aufgetreten und in diesem Jahr wesentlich häufiger geworden. Er sichert zu, das Problem wieder bei der Polizeiinspektion in Bad Reichenhall und Urwies anzusprechen. Der Vorsitzende fügt hinzu, es ist hier auch das Team „Jonathan“ / „Offene Jugendarbeit Rumpelkammer“ zur Mitarbeit aufgefordert. Darüber hinaus soll das Thema im nächsten Gemeindereport behandelt werden.

  1. GR Schlindwein bemängelt, der Brunnen bei der Kneippanlage Rohrbrunn ist nicht aufgedreht.
BM Holzner vermutet ein momentanes Verstopfen der Leitung, denn vor ca. acht Wochen ist das Wasser gelaufen. Wie er verlauten lässt, wird immer wieder kontrolliert.

Die Straße zur Kneippanlage ist mit verhältnismäßig vielen Wasserlachen bedeckt, moniert GR Schlindwein.
Dieser Fahrweg wird von Zeit zu Zeit vom Bauhof ausgeschoben, macht BM Holzner klar. Trotzdem kann es wegen der Beanspruchung durch Fahrzeuge dazu kommen, dass sich wieder Mulden bilden, in denen das Wasser stehen bleibt.
GR Geigl stimmt zu mit dem Hinweis, dass gegenwärtig viel Holz gearbeitet werden muss und diese Straße aus diesem Grund von den Waldbesitzern stark beansprucht wird.
GR Utz hebt hervor, die Beseitigung der Straßenschäden und das Schieben des Laubes an den Straßenrand sind sinnvoll und in den letzten Jahren regelmäßig vorgenommen worden, so auch vor einigen Monaten.




 

Datenstand vom 02.07.2019 13:49 Uhr