Datum: 01.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04. Juni 2019
3 Fortsetzung des Berichts zum Sachstand und weiteres Vorgehen in Sachen Schutzwald am Fuderheuberg (Antrag 3. Bürgermeister Dr. Zimmer vom 18.02.2019)
4 Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses Wiesenweg 3 (Fl. Nr. 696/2)
5 Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Senioren-Anlage Lindenstraße"
6 Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Teisendorfer 15 (Fl. Nr. 919)
7 Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Maurerweg der Gemeinde Anger
8 Umlegung der Hauptwasserleitung Teisendorfer Straße im Bereich des Grundstückes Teisendorfer Str. 15; Zustimmung zur Ausschreibung
9 Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße
10 Aufstellung des Bebauungsplanes "011/B/2 9. Änderung St. Zeno Nord" der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
11 Verschiedenes
12 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Der Vorsitzende geht auf das 50-jährige Gründungsfest der Historischen Reitergruppe Piding vom vergangenen Wochenende ein und hebt die gute Zusammenarbeit zwischen  den Pidinger Ortsvereinen hervor, ohne die ein derartiges Fest nicht durchführbar wäre.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04. Juni 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 04.06.2019  wird genehmigt.

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3. Fortsetzung des Berichts zum Sachstand und weiteres Vorgehen in Sachen Schutzwald am Fuderheuberg (Antrag 3. Bürgermeister Dr. Zimmer vom 18.02.2019)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.2.2019 wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.4.2019 in Anwesenheit des Försters Hubert Grassl behandelt, erklärt Herr Schaller. Zur Beantwortung von Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Herrn Grassl werden nun vom Förster für Privatwald in Piding, Herrn Anton Resch, und dem Jagdaufseher in Piding, Herrn Rainer Argstatter, Stellung genommen:

  1. Wie ist der Zustand der Schutzwälder in Piding einzuschätzen und wie ist die Verjüngungssituation unserer Wälder?
  2. Welche Maßnahmen müssen am Fuderheuberg ergriffen werden?
  3. Wie sind die örtlichen Ergebnisse der Vegetationsgutachten zu bewerten?
  4. Wie ist die Verbiss-Situation in den Pidinger Jagdrevieren einzuschätzen?
  5. In welchen Revieren hat sich die Situation verbessert?
  6. Welche Reviere sind verschlechtert?

Diskussionsverlauf

BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer, den vorliegenden Antrag zu erläutern.
Wie 3. BM Dr. Zimmer ausführt, behandelte Herr Grassl von den Bayerischen Staatsforsten in der Bauausschusssitzung vom 29.04.2019 nur den Schutzwald am Fuderheuberg. Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde aber für den Schutzwald in der gesamten Gemeinde Piding gestellt.
Deshalb wurden nun Herr Resch als Privatwaldbetreuer des Forstamtrevieres Bad Reichenhall sowie Herr Argstatter als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Piding eingeladen, lässt BM Holzner verlauten, dankt für ihr Kommen und bittet um deren Stellungnahmen.

Herr Resch bedankt sich für die Einladung und nimmt Stellung zu den Fragen, soweit diese in seinem Kompetenzbereich liegen.

Zu Frage 1.:
Hier gibt Herr Resch bekannt, das Gemeindegebiet Piding umfasst 967 Hektar Wald, darin enthalten 270 Hektar Schutzwald. Dieser Schutzwald befindet sich überwiegend auf der Staufenseite. Der Högl weist flächenmäßig nur wenig Schutzwald auf.
Der Schutzwald beginnt hauptsächlich ab einer Höhenlage von 600 Metern Meereshöhe, das ist 100 Meter höher als Schloss Staufeneck.
Die Gemeinde Piding besitzt 195 Hektar Wald, davon sind 127 Hektar als Schutzwald ausgewiesen.
Den Zustand der Wälder, insbesondere der Schutzwälder, in Piding bezeichnet Herr Resch als relativ zufriedenstellend. Das Laubholz verjüngt sich auf der Fläche, ist zwar dem Einfluss des Klimawandels ausgesetzt, kommt aber in ausreichender Zahl vor. Der Nadelholzbestand könnte besser sein, insbesondere der von der  Tanne.

Zu Frage 2.:
Bereiche des Schutzwaldes bei Höhenlagen über 600 Meter waren Anfang des Jahres von Schneebruch betroffen. Für den Privat- und Kommunalwald in Piding sind mehrere 1.000 Festmeter Schadholz angefallen; es ist noch nicht alles aufgearbeitet.
Der Privatwald ist nicht so stark geschädigt wie der Staatswald. Die Aufarbeitung von Schadholz hat oberste Priorität. Die Bereiche über 600 Meter sind schlecht oder gar nicht zu erreichen. Das bedeutet, in diesen Bereichen tritt als Folgeschaden der Borkenkäfer auf. Es ist damit zu rechnen, dass er sich hier stark entwickelt.
Zum gemeindlichen Wald:
250 Festmeter Schadholz, entstanden durch Schneedruck bzw. –bruch, konnten aufgearbeitet werden. Herr Resch dankt den Bauhofmitarbeitern für ihre tatkräftige Unterstützung. Mithilfe des Baggers sorgten sie dafür, dass die Waldarbeiter an das Schadholz herankommen konnten. Dass noch Laubholz liegt, stellt kein Problem dar, nachdem der Schädling „Buchdrucker“ nur Fichten befällt. Insofern gibt Herr Resch für den Kommunalwald Piding Entwarnung.
Zu den restlichen Flächen:
Im Gemeindegebiet Staufen liegt noch einiges an Schadholz. Die Waldbesitzer werden zu gegebener Zeit informiert und angesprochen. Da es sich aber um Privateigentum handelt, entscheiden die Waldbesitzer letzten Endes selbst über das Vorgehen.

Zu Frage 3.:
Dazu schickt der Vortragende vorweg, das Verbissgutachten 2018 ist eine nicht öffentliche Expertise der Forstverwaltung, die an die untere Jagdbehörde des Landratsamtes zur Festlegung des Abschussplans weitergereicht wird. Die Abschusspläne werden alle drei Jahre erstellt und den Jagdvorstehern bzw. Revierpächtern übermittelt.
Herr Resch führt an, das Jagdrevier Piding wird in Eigenbewirtschaftung durch die Jagdgemeinschaft genutzt. Diese ist verantwortlich für Wildbretverwertung, Jägerschaft und Jagdschäden. Herr Resch bittet um Verständnis, wenn er die Beantwortung der Fragen 4 bis 6 an den Vorstand der Pidinger Jagdgemeinschaft, Herrn Argstatter, weitergibt.

Herr Argstatter bemerkt einleitend, das Gemeinschafts-Jagdrevier Piding resultiert aus dem Zusammenschluss der Grundeigentümer mit Eigenbewirtschaftung. Bei dieser Genossenschaft agiert er als Beisitzer, ist angestellt als behördlich bestätigter Jagdaufseher und damit verantwortlich für den Jagdbetrieb und den Jagd-Abschussplan. Das Schutzwaldmanagement liegt beim Landesamt für Land- und Forstwirtschaft, die Verbiss-Situation ist Angelegenheit der unteren Jagdbehörde.

Zu Frage 1.:
Der Schutzwald besteht aus Buchen, Fichten, Tannen, Kiefern und Eichen. Sonstige Laubhölzer kommen in Hochlagen vor, selbst die Linde ist zu finden. Eine Überalterung des Schutzwaldes ist festzustellen, das Boden-Licht-Verhältnis ist unzureichend, deshalb fehlt die Verjüngung. Einzelschutz wäre anzubringen, empfiehlt Herr Argstatter.

Zu Frage 2.:
Für eine Bejagung im oberen Bereich des Jagdgebietes zwischen Gaisalpe und Machtlalm müssten die nicht mehr begehbaren beiden alten Wege (sogenannte Mittersteige) instandgesetzt werden.
Fehlende Wild-Ruhezonen im Bereich Nordhang Staufen verursachen ein Zurückdrängen des Gamswildes. Abhilfe würde das Zurückbauen des Klettersteiges schaffen.
Eine Verbesserung der Boden-Licht-Verhältnisse im Schutzwald wäre hilfreich.

Zu Frage 3.:
Im unteren Bereich ist die Belastung durch Schalenwildverbiss gering. Das Rotwild ist in Piding komplett ausgerottet.

Zu Frage 4.:
Auf der gemeindlichen Fläche befinden sich zwei Reviere – Strailach und Piding. Die Jagdbehörde bewertet diese als zusammenhängende Revier.
Laut dem Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ergeben sich folgende Abschusszahlen:
Jahre 2016 bis 2018 – 165 Stück
Jahre 2019 bis 2021 – Erhöhung auf 180 Stück
Im Revier Strailach findet eine durchgehende Bejagung statt.

Zu Frage 5.:
Dies ist nur durch eine jährliche Inaugenscheinnahme zu beurteilen. Um eine Besserung feststellen zu können, müssen die Ziele der Waldbesitzer bekannt sein.

Zu Frage 6.:
Diese subjektive Beurteilung möchte sich Herr Argstatter nicht anmaßen.

BM Holzner dankt Herrn Resch und Herrn Argstatter für deren Ausführungen.

3. BM Dr. Zimmer spricht seine Anerkennung für die Berichterstatter aus. Gleichzeitig bedauert er, dass das Thema nicht im Gemeinderat behandelt worden ist.
3. BM Dr. Zimmer resümiert, Schutzwald ist vorhanden. Sein Zustand sollte nach außen kommuniziert werden, verbunden mit dem Hinweis, dass davon ein großer Teil auf Privatwald fällt und Handlungsbedarf besteht. Eine Verschlimmerung des Zustandes würde auch die Allgemeinheit betreffen. Er weist auf die Gefahren hin, wenn beschädigtes Holz nicht aufgearbeitet wird.
Zur jagdlichen Situation schlägt er Verbesserungen vor, wo dies möglich ist. Der obere Teil des Schutzwaldes muss intakt bleiben, sonst werden die Verbauungen im unteren Bereich nicht standhalten.

3. BM Dr. Zimmer thematisiert den Hinweis auf die beiden alten Wege und möchte wissen, wer für die Instandsetzung zuständig ist.
Diese alten Steige waren über Jahrhunderte zur Bewirtschaftung des Fuderheuberges begangen, so Herr Argstatter. Betroffen sind mehrere Grundeigentümer, zum Zuständigkeitsbereich kann er keine Aussage treffen. Nachdem die Wege nicht mehr genutzt werden, werden diese auch nicht mehr gepflegt. Darüber hinaus ist das Gelände gefährlich, eine Versicherung besteht nur für ihn, lässt er wissen.
3. BM Dr. Zimmer hält es für wesentlich, gemeinsam zu überlegen, wie die Infrastruktur in den Bereichen verbessert werden kann, an die man herankommt.
Herr Argstatter hält die Schaffung von Wild-Ruhezonen für genauso wichtig und lässt verlauten, man kann nicht das eine tun und das andere lassen.
3. BM Dr. Zimmer lässt den Klettersteig derzeit unbewertet und kommt zurück auf den Hinweis zum Rotwild. Deren Lebensräume haben sich geändert, die Situation ist inzwischen sehr schwierig geworden.
Das Vegetationsgutachten, erstellt alle drei Jahre, weist neben Veränderungen auch Empfehlungen aus und ermöglicht eine langfristige Planung, würdigt 3. BM Dr. Zimmer.

Herr Argstatter empfiehlt, jährlich im Frühjahr eine Waldbegehung abzuhalten.
3. BM Dr. Zimmer hebt den Einsatz von Herrn Argstatter hervor, begrüßt dessen Vorschlag zur Waldbegehung und ersucht, dazu auch den Gemeinderat einzuladen. Er fasst zusammen, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der kommunalen Wälder wirkt vorbildlich auf die Privatwaldbesitzer.

GR Geigl thematisiert aus aktuellem Anlass den Tannenbestand im Gemeindewald und stellt die Frage, ob Tannenzweige abgeschnitten werden dürfen.
Herr Resch bejaht dies, auch wenn das Vorkommen der Tannen gering ist.
Seit er für den Gemeindewald die Betriebsleitung übernommen hat, bemüht er sich um ein Ansteigen des Tannenbestandes, unterbreitet Herr Resch.

GR Geigl greift das Thema „Wild-Ruhezonen“ auf und gibt an, auf der Reichenhaller Staufen-Südseite trifft man Gamswild an, obwohl dort drei Wege (über die „Steinernen Jäger“, den Normalweg über „Bartlmahd“ und der „Goldtropf“-Steig) verlaufen. Wo sind deren Ruhezonen, möchte er in Erfahrung bringen.
Diese Frage kann Herr Argstatter nicht beantworten, richtet den Fokus aber wieder auf den Schutzwald Fuderheuberg. Nach seiner Meinung muss dem Gamswild die Möglichkeit gegeben werden, in Ruhe ihre Kitze aufzuziehen. Ein Platz dafür ist in dem Bereich über dem sogenannten „Moar-Sand“. Hier stellt der Klettersteig einen Störfaktor dar, stellt der Jagdaufseher in den Raum.

GR Geigl nennt das Eschensterben, das auch über 1000 Meter auftritt und erkundigt sich über die Auswirkungen für den Schutzwald.
Das Eschentriebsterben ist existent und es kann nichts dagegen getan werden, erwidert Herr Resch. Die Esche ist aber im Schutzwald kein Thema, sehr wohl in der Aue, wo massive Ausfälle zu beklagen sind. Wie im übrigen südlichen Bayern ist der Ahorn nicht so gefährdet wie die Esche. Die Tanne ist im Schutzwald ein Stabilitätsfaktor. Sie übersteht als Tiefwurzler längere Dürrezeiten. Herr Resch fasst zusammen, auf Bergahorn und Tanne wird nach wie vor gesetzt, Eschen werden seit drei Jahren nicht mehr verwendet, es gibt aber einige gegen Eschentriebsterben resistente Eschen.
Die gesunden Eschen sollten geschont werden, lässt 3. BM Dr. Zimmer verlauten.

3. BM Dr. Zimmer nimmt Anstoß an der extremen Belastung des Högls und des Fuderheubergs durch Freizeitaktivitäten.

BM Holzner spricht Herrn Resch und Herrn Argstatter Dank für ihre Referate und Anerkennung für ihre verantwortungsvollen Tätigkeiten aus.

Herr Resch und Herr Argstatter verlassen um 19:41 den Sitzungssaal.

 
 
     

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4. Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses Wiesenweg 3 (Fl. Nr. 696/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Anwesen Wiesenweg 3 soll in Teilen abgebrochen werden und damit künftig eine Grundfläche von 13,04 x 12,83 m erhalten, wodurch zwei Wohnungen entstehen sollen, berichtet Herr Schaller. Die Höhe des Gebäudes soll sich um ca. 1 m auf 9,05 m erhöhen, ein Dachgeschoss ist nicht geplant. Die Dachneigung soll 18 ° betragen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügen.
Das Grundstück hat eine Fläche von 998 m². Der bisher überdachte Bereich verändert sich nicht, diese Fläche wird nur in den überbauten Teil einbezogen. Die Dachneigung von 18° fällt zwar etwas aus dem Rahmen, kann aber hingenommen werden. Bei einer Dachneigung von 22° würde sich der First um etwa 60 cm erhöhen und das Gebäude aufgrund seiner Breite sehr wuchtig erscheinen lassen. Zudem gibt es in der näheren Umgebung auch andere Dachformen wie beispielsweise das Pultdach am Kindergarten Wiesenweg. Die überbaute Fläche ändert sich gegenüber dem Bestand nicht. Die notwendigen vier Stellplätze für zwei Wohnungen sind nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Umbau des Anwesens Wiesenweg 3 (Fl. Nr. 696/2) mit Einbau von zwei Wohnungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Senioren-Anlage Lindenstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Betreiber der Senioren-Anlage in der Lindenstraße haben eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Senioren-Anlage Lindenstraße“ beantragt, verliest Herr Schaller. Der Antragsteller begründet seinen Antrag, dass das Heim voll ausgelastet ist und Nachfragen aus der heimischen Bevölkerung oft nicht nachgekommen werden kann. Aus diesem Grund ist geplant, das Heim um 18 – 20 Pflegeplätze zu erweitern. Dafür wären folgende Änderungen des Bebauungsplanes notwendig:
  • Erweiterung der Baugrenze für einen Anbau an den Südflügel, 9,5 m Richtung Westen und 6 m Richtung Osten
  • Anhebung der zulässigen Geschosse des Mittelbaus zwischen Verwaltung/Speisesaal und Hauptbau von einem Geschoss auf drei Geschosse auf Höhe des Hauptbaus.
Der Änderungsantrag wurde geprüft. Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen ist die Änderung des Bebauungsplanes denkbar, nicht zuletzt um den Pidinger Bürgern leichter einen Platz im Seniorenheim zu ermöglichen. Die weiteren baurechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Abstandsflächen und Stellplatznachweise werden im Änderungsverfahren behandelt. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller. Dem Wunsch des Antragstellers zufolge soll mit der Planung zur Änderung des Bebauungsplanes das Architekturbüro Enzinger, Piding, beauftragt werden.

 

Diskussionsverlauf

GR Geigl spricht seine Wertschätzung gegenüber dem Seniorenheim Piding aus.
BM Holzner schließt sich an.

GR Pfannerstill erinnert an notwendige  Abstandsflächen. Laut Planungsbüro ist das kein Problem, unterrichtet Herr Schaller.

GR Rotter erkundigt sich wegen der Feuerwehrzufahrt. Die dafür notwendige Straßenbreite von 3,50 Meter ist vorhanden, lässt Herr Schaller verlauten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Senioren-Anlage Lindenstraße“ zu. Der Bauausschuss beauftragt das Architekturbüro Enzinger, Piding, mit der Planung für die Änderung des Bebauungsplanes. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Teisendorfer 15 (Fl. Nr. 919)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 15 wurden die beiden bestehenden Gebäude abgebrochen. Auf diesem Grundstück soll nun ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen sowie eine Müll- und Fahrradhütte errichtet werden. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche 20,11 x 12,74 m geplant, die Firsthöhe soll 9,76 m betragen. Die Dachneigung ist mit 28° geplant.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben u. a. zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Das Baugrundstück hat eine Größe von 1.112 m², das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 256 m². Im Vergleich zu den Nachbargrundstücken fügt sich das Gebäude in dieser Hinsicht problemlos ein. Mit einer Firsthöhe von 9,76 m, einer Fußpfettenhöhe von 60 cm und bei einer Dachneigung von 28° überragt dieses Gebäude zwar die angrenzenden Anwesen mit einer Höhe von ca. 9,00 m. Allerdings wurden in letzter Zeit mehrfach schon höheren Gebäuden zugestimmt, um der allgemeinen Wohnungsnot Rechnung zu tragen und auch in den Dachgeschossen vernünftigen Wohnraum zu schaffen, jedoch ohne ein drittes Vollgeschoss zu schaffen. Dies gilt auch im Hinblick auf die gewollte Innenraumverdichtung. Eine Dachneigung von 28° ist für die Solartechnik besser geeignet und kann aus diesem Grund akzeptiert werden.
Im Ortsentwicklungskonzept liegt das Baugrundstück im Bereich des Erhalts und Stärkung von Wohnen.
Neben dem Wohngebäude soll in der Ostecke des Grundstücks ein Gebäude für Mülltonnen und Fahrräder, Größe 6,50 x 5,00 m, errichtet werden. An der Nordwestseite des Gebäudes ist noch ein unterirdischer Befüllschacht für Hackschnitzel vorgesehen.
Die umfassende Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass dem beantragten Vorhaben zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einem Gebäude für Mülltonnen und Fahrräder auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 15 (Fl. Nr. 919) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Maurerweg der Gemeinde Anger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Anger hat beschlossen, für das Grundstück Fl. Nr. 78/T der Gemarkung Aufham eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen, so Herr Schaller. Damit soll die betroffene Fläche eines ansässigen Gewerbebetriebes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Aufham einbezogen werden. Zweck der Satzung ist die baurechtliche Sicherung zur Erhaltung und Entwicklung eines bestehenden landwirtschaftlichen Lohnunternehmens.
Die Gemeinde Piding wurde durch die Gemeinde Anger um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die Satzung wurde geprüft. Es konnten keine nachteiligen Auswirkungen durch die Satzung auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der Einbeziehungssatzung Maurerweg der Gemeinde Anger Kenntnis. Bedenken oder Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Umlegung der Hauptwasserleitung Teisendorfer Straße im Bereich des Grundstückes Teisendorfer Str. 15; Zustimmung zur Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 15 wird demnächst ein Mehrfamilienhaus errichtet. Die Hauptwasserleitung Teisendorfer Straße verläuft quer über dieses Grundstück und würde die geplante Baumaßnahme verhindern. Die Leitung ist allerdings nicht dinglich gesichert, sondern durch § 14 unserer Wasserabgabesatzung abgedeckt. Der Grundeigentümer kann daher gemäß § 14 Abs. 3 WAS verlangen, dass die Leitung verlegt wird, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.
Die Möglichkeiten der künftigen Leitungsführung wurden untersucht. Es hat sich dabei herausgestellt, dass eine Leitungstrasse außerhalb des Grundstücks Teisendorfer Straße 15 auf Grund von Strom- und Telefonleitungen, zwei Verteilerschränken und einem verrohrten Bachlauf (1 m Durchmesser) nicht möglich ist. Für den Bereich der Staatsstraße erteilt das staatliche Bauamt keine Genehmigung zum Verlegen einer Wasserleitung. Aus diesem Grund soll die Wasserleitung auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 15 bleiben, und zwar soweit als möglich entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Der Grundeigentümer hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Die Leitung wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Außer den Notargebühren entstehen keinen weiteren Kosten.
Für die Baumaßnahme sind 90.000 € im Haushalt vorgesehen.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer meldet wegen der Vergabegrenze von € 50.000 im Bauausschuss Bedenken an.
Herr Schaller legt dar, bei dem Beschluss geht es nicht um eine Vergabe, sondern um die Ermächtigung, die Umlegung der Hauptwasserleitung auszuschreiben.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von der Umlegung der Hauptwasserleitung Teisendorfer Straße auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 15 Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme auszuschreiben. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den notariellen Vertrag für die entsprechende Grunddienstbarkeit abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße soll ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen errichtet werden, unterbreitet Herr Schaller. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 14,11 x 10, 11 m erhalten, die Firsthöhe soll 7,46 m bei einer Dachneigung von 22° betragen. Es handelt sich um ein Wohnhaus in herkömmlicher Bauweise ohne besondere Auffälligkeiten. Das Grundstück wird etwas überdurchschnittlich bebaut, allerdings sind in der näheren Umgebung vergleichbare Bebauungen vorhanden. Zur Verringerung der Versiegelung sollen die notwendigen Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag (wassergebundener Kies, Ökopflaster oder Vergleichbares) befestigt werden.  Im Hinblick auf die Innenraumverdichtung kann einer derartigen Bebauung zugestimmt werden. Das Vorhaben entspricht auch dem Ortsentwicklungskonzept, das Baugrundstück liegt in einem Bereich, in dem Wohnen vorgesehen ist.
Die notwendigen Stellplätze, drei für die Wohnungen sowie ein Besucherstellplatz, sind nachgewiesen. Die Prüfung des Bauantrags ergab, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Auf Hinweis von GR Geigl lässt Herr Schaller wissen, das Wasserwirtschaftsamt hat den notwendigen 5-Meter-Abstand zum Schlossgraben gefordert; dieser wurde bei der Planung berücksichtigt.

3. BM Dr. Zimmer richtet den Fokus auf die im Plan eingezeichneten Bäume und erkundigt sich, ob dies als Grünordnung gewertet werden kann. Er meldet grundsätzlich Sorgen zur Grünordnung an und wirft die Frage auf, ob im Plan vorhandene Bäume tatsächlich existent sind.
Herr Schaller unterstreicht, die Baugenehmigung bezieht sich nicht auf die Grünordnung, sondern auf das Bauwerk.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 757 an der Salzstraße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die notwendigen Stellplätze sollen in wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Aufstellung des Bebauungsplanes "011/B/2 9. Änderung St. Zeno Nord" der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, die Stadt Bad Reichenhall hat für die Grundstücke Fl. Nrn. 141 und 343 Gemarkung St. Zeno beschlossen, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Als Nutzungsart soll gemäß § 6 BauNVO ein Mischgebiet festgesetzt werden.
Derzeit ist das Plangebiet durch eine bis drei Vollgeschosse umfassende Bebauung eines Einzelhandelbetriebes und einer ebenfalls dreigeschossigen Mischbebauung (Wohnen und Gewerbe) geprägt.
Der künftige Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit bis zu vier Geschossen und einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe sowie Tiefgaragen.
Die Gemeinde Piding wird um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft. Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding sind nicht erkennbar.
Die Unterlagen zu diesem Bebauungsplan können unter http://www.stadt-bad-reichenhall.de/de/bauleipläne/ eingesehen werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „9. Änderung St. Zeno Nord“. Bedenken werden nicht erhoben, Einwände werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller setzt das Gremium in Kenntnis über das Schreiben der Stadt Bad Reichenhall vom 14.06.2019 in Sachen „Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Türk-West Teil A und Baugenehmigungsverfahren“. Er fügt hinzu, seine kürzlich an die Stadt Bad Reichenhall gerichteten Erinnerungen sind damit nicht behandelt worden .

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12. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 01.07.2019 ö beratend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

1.        Laut 3. BM Dr. Zimmer hapert es bei der Sicherstellung der Grünordnung, die zwar im Bebauungsplan verankert ist, aber deren Umsetzung nicht kontrolliert wird. Er sieht große Verantwortung und wünscht sich, dass hier die Verwaltung tätig wird.
       BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und verspricht zu prüfen, wie diesem Wunsch entsprochen werden kann. Er wird auch nach Vorschlag von GR Geigl bei den Nachbargemeinden Erkundigungen einziehen.
       GR Geigl stellt bei größeren Anlagen das Hinterlegen einer Summe - zum Beispiel Euro 2.000 - zur Diskussion.
       BM Holzner und Herr Schaller neigen diesbezüglich zu Skepsis.
       Grundsätzlich sollte gut überlegt sein, wie ein Grünordnungsplan aussehen soll, meint GR Pfannerstill; nach seiner Meinung so einfach wie möglich, damit ein Grundeigentümer möglichst selbst über die Art und Weise der Bepflanzung entscheiden kann.

2.        3. BM Dr. Zimmer ruft den letzten Sommer mit seiner Trockenperiode in Erinnerung und wirft die Frage auf, ob sich so ein Ereignis im Wasserwerk bemerkbar macht bzw. die Quellschüttung beeinflusst.
       Herr Schaller bejaht dieses.
Derzeit ist die Quellschüttung sehr gut, es kommt zu so gut wie keinem Zukauf von Wasser, so BM Holzner.
Für den Gartenbereich zu Regenwassernutzung aufzurufen sowie bei Bauträgern Regenwassernutzung anzuraten, empfiehlt 3. BM Dr. Zimmer. Er plädiert zu einer geschlossenen Regenwasseranlage und prangert an, dass 45 % des gesamten Wasserverbrauches der Toilettenspülung geschuldet sind.  
Technisch stellt die Einrichtung einer geschlossenen Regenwasseranlage kein Problem dar, trägt GR Rotter vor.
BM Holzner begrüßt den Hinweis, verweist aber gleichzeitig auf geltende Vorschriften, weil diese Anlagen nicht mit Trinkwasseranlagen in Berührung kommen dürfen.

Datenstand vom 31.07.2019 15:13 Uhr