Datum: 10.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.09.2019
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die B
eschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30.07.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.09.2019
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
BM Holzner teilt mit, dass der Antrag zur 13. Änderung de
s Bebauungsplanes Nr. 7 „Göllstraße“ (TOP 4 der Einladung) vorläufig zurückgezogen wurde. Dieser Tagesordnungspunkt wird deshalb in der Sitzung nicht behandelt. Der Vorsitzende bittet diesbezüglich um Zustimmung.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 30.07.2019 wird genehmigt.
GR Lerach kommt um 19:03 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
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3. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "10. Änderung St. Zeno Nord"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Reichenhall hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „10. Änderung St. Zeno Nord“ beschlossen, berichtet Herr Schaller. Dabei geht es um die künftige bauliche Nutzung eines Grundstücks am Werkmeisterweg. Die betroffene Fläche ist derzeit mit einem leerstehenden Lebensmittelmarkt bebaut und wird auf Grund veralteter Gebäudestrukturen nicht mehr genutzt. Die Überplanung der freiwerdenden Fläche soll dem aktuellen Bedarf an zentrumsnahen Wohnungen Rechnung tragen. Errichtet werden sollen zwei Wohngebäude mit Tiefgarage.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde geprüft, Belange der Gemeinde Piding werden nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes „10. Änderung St. Zeno Nord“ der Stadt Bad Reichenhall; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung; Antrag zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Antrag wurde am 09.09.2019 zurückgezogen.
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5. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Fuderheubergstr. 9 (Fl. Nr. 643/8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller soll an das bestehende Wohnhaus Fuderheubergstraße 9 (Fl. Nr. 643/8) ein Wintergarten mit einer Größe von 5,00 x 3,00 m errichtet werden. Über dem Wintergarten soll eine überdachte Dachterrasse entstehen. Die Gesamthöhe des Anbaus soll 4,62 m betragen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Das Grundstück weist zwar eine relativ hohe Überbauung auf, die Erweiterung mit dem Wintergarten fällt sehr gering aus, 1/3 der Grundfläche ist bereits jetzt Terrasse. Im Vergleich zu den Nachbargebäuden ist die Überbauung des Grundstücks angemessen, das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Die aufgesetzte Dachterrasse wirkt nicht störend, ist keine Besonderheit in unserer Gemeinde und fügt sich ebenfalls ein; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Dem Bauantrag kann demgemäß zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Anbau eines Wintergartens mit darüber liegender überdachter Dachterrasse am Anwesen Fuderheubergstraße 9 (Fl. Nr.
643/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Errichten eines Carports auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 29 (Fl. Nr. 918/14); Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 "Urwies Nord"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 29 (Fl. Nr. 918/14) soll ein Carport mit einer Grundfläche von 146 m² und einer Höhe von 3,10 m errichtet werden, so Herr Schaller. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Doppelgarage von der Ostecke in die Nordecke umzusetzen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Urwies Nord“. Das Bauvorhaben liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es wurde nun ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze beantragt.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB können von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes unter bestimmen Umständen Befreiungen erteilt werden. Grundsätzlich dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Der Bogen des Begriffs „Grundzüge der Planung“ ist weit gespannt. Im vorliegenden Fall handelt es nach dem Flächennutzungsplan um ein Gewerbegebiet; die Anforderungen an das Planungskonzept sollten nicht zu hoch angesetzt werden. Das Errichten eines Carports ist mehr als Abweichung von minderem Gewicht zu betrachten. Ziel der Bauleitplanung war, das Hauptgebäude auf einen bestimmten Bereich des Grundstücks zu beschränken. Einige wenige Nebenanlagen beeinträchtigen das Planungskonzept nicht. Da auch die weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB für eine Befreiung gegeben sind, wird vorgeschlagen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Auf Frage von GR Geigl lässt Herr Schaller wissen, dass der Carport auf drei Fahrzeuge ausgerichtet ist.
Die Grenzpolizeiinspektion Piding
wird eines dieser neuen Einsatzfahrzeuge am Rupertimarkt vor dem Rathaus präsentieren, gibt Herr Schaller bekannt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 „Urwies Nord“ hinsichtlich der Baugrenzen für die Errichtung eines Carports und dem Versetzen einer Doppelgarage zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Haltverbot in der Lattenbergstraße; Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.2.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.09.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben am 18.02.2019 den Antrag gestellt, in der Lattenbergstraße beidseitig ein absolutes Haltverbot (Z 283) anzuordnen, führt Herr Schaller aus.
In der Lattenbergstraße besteht bereits seit 2005 zwischen dem Hotel und der Einmündung Berchtesgadener Straße ein absolutes Haltverbot. In der Gegenrichtung besteht ein eingeschränktes Haltverbot von der Einmündung Am Gänslehen (Ganghofer Straße) bis zur Einmündung in die B 20.
Das Ordnungsamt führte mit dem Verkehrssachbearbeiter der PI Bad Reichenhall eine Ortsbesichtigung durch. Die Polizei vertritt die Ansicht, dass die bestehende Haltverbotregelung ausreichend ist. Empfohlen wurde aber noch, zwischen Gaisbergstraße und Berchtesgadener Straße das Haltverbot auf den Seitenstreifen auszudehnen und zeitlich zu beschränken: Montag – Freitag 8.00 bis 19.00 Uhr. Damit soll diese Fläche im Fall von Veranstaltungen auf dem Festplatz zum Parken zur Verfügung stehen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer um Begründung bzw. Darstellung des vorliegenden Antrags.
Das bestehende absolute Haltverbot ist schlecht umgesetzt, schildert 3. BM Dr. Zimmer. Er berichtet von parkenden Sattelschleppern, die von 7 bis 9 Uhr parken und nachts - schlecht beleuchtet - auf beiden Seiten stehen, zum Teil auch ausladen. Er weist außerdem darauf hin, dass morgens der Schulweg befahren wird und es immer wieder zu gefährlichen Situationen auch für Radfahrer kommt.
Die von der Polizei vorgeschlagene zeitliche Begrenzung kann 3. BM Dr. Zimmer nicht nachvollziehen, denn gerade nachts und an den Wochenenden entstehen diese extrem gefährlichen Situationen. Außerdem wundert er sich darüber, dass die Polizei in ihrer Empfehlung den vorhandenen Grünstreifen an der Lattenbergstraße als „Seitenstreifen“ bezeichnet. Das ist ein begrünter Sicherheitsstreifen, auf dem nicht geparkt werden darf. Auch ist der Platz für ein Auto zu schmal, sodass sich ein parkendes Fahrzeug zum Teil entweder auf der Straße oder auf dem Radweg befindet. Er kann die Ansicht der Polizei nicht nachvollziehen. Auf Nachfrage erhält er die schriftliche Stellungnahme der PI Bad Reichenhall und hält fest, dass die darin vermerkte zeitliche Beschränkung mit 8.00 bis 18.00 Uhr angegeben ist. Insofern muss die Beschlussvorlage korrigiert werden.
Herr Schaller nimmt dies zur Kenntnis.
Die Empfehlung der Polizei würde die Lage verschlechtern, so 3. BM Dr. Zimmer und gibt zu erkennen, dass es besser ist, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Er regt an, die Gemeinde sollte nun mit der Polizei Kontakt aufnehmen, damit diese an den Zeiten zwischen 7 und 9 Uhr sowie an den Wochenenden und nachts Streife fährt und das Halteverbot durchsetzt. Es wird sich herumsprechen, dass kontrolliert wird.
BM Holzner hält fest, dass der Antrag zurückgezogen ist und kein Beschluss erlassen wird.
BM Rotter erkennt das Problem für den Lkw-Fahrer, der unweigerlich auf der Straße parken muss, wenn zum Beispiel das Firmengelände Obst-Maier verschlossen ist.
GR Steinbrecher sieht es als erhebliche Verschlechterung der Situation, wenn Lkw-Fahrer noch etliche Runden im Dorf drehen, weil sie nicht parken dürfen. Dabei gibt es in Piding Betriebe, die Tag und Nacht angefahren werden.
BM Holzner entgegnet auf Frage von GR Geigl, bei der Gemeinde sind wegen der Situation noch keine Beschwerden eingetroffen.
GR Geigl hält es eventuell für hilfreich, das Problem mit der Firma Maier zu besprechen und deren Sichtweise zu eruieren.
Es erfolgt keine Abstimmung.
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8. Verschiedenes
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
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Datenstand vom 22.10.2019 13:51 Uhr