Datum: 21.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.09.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 10.09.2019
wird genehmigt.
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3. Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstraße"; Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs der Änderungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller trägt vor, in der Sitzung des Bauausschusses vom 01.07.2019 wurde dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Senioren-Anlage Lindenstraße“ zugestimmt. Nun liegt der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes vor. Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Erhöhung der Anzahl der Pflegeplätze, da die vorhandenen Betten permanent voll ausgelastet sind und Nachfragen aus der heimischen Bevölkerung oft nicht nachgekommen werden kann.
Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass sich die GRZ gegenüber der bisherigen Festsetzung von 0,36 und dem Änderungsantrag vom 14.06.2019 auf 0,50 erhöhen soll. Diese Erhöhung ist zwar eklatant, aber die geplante Erweiterung der Senioren-Anlage, wodurch sich die überbaute Fläche um etwa 5 % erhöht, ist ansonsten nicht möglich. Bei Betrachtung der überbauten Flächen Pidinger Gewerbegebiete, beispielsweise Hagebaumarkt oder Milchwerke, sind vergleichbare Maßstäbe zu finden. Im Hinblick auf die Innenraumverdichtung ist für ein Sonderobjekt zur Daseinsvorsorge wie ein Pflegeheim eine überdurchschnittliche Bebauung als vertretbar anzusehen. Bezugsfälle für die künftige Wohnbebauung in der Gemeinde können dadurch nicht geschaffen werden.
Die Erweiterung der Baugrenze soll an der Westseite 11,25 m und an der Südseite 6,54 m betragen (im Antrag vom 16.06.2019: 9,50 m und 6,00 m). Die Abstandsflächen werden eingehalten; ein Abstandsflächenplan liegt vor.
Der Verbindungsbau zwischen dem Verwaltungs- und Speisesaaltrakt und dem Hauptbau soll von jetzt einem Geschoss auf drei Geschosse angehoben und dem Hauptbau in der Höhe angeglichen werden. Dieser Änderung im Hinblick auf eine angemessene Kapazitätserhöhung ist nichts entgegenzusetzen.
Nach der Stellplatzsatzung, Anlage Ziffer 1.4 zu § 3 der Satzung, sind für je 10 Betten ein Stellplatz erforderlich; mit der Erweiterung würde das Haus über 110 Pflegeplätze verfügen. Die notwendigen 11 Stellplätze sind nachgewiesen. Tatsächlich sind 19 Stellplätze vorhanden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner ist die Thematik seit Längerem bekannt. Er signalisiert vollstes Verständnis, nachdem sich die Rahmenbedingungen für das Seniorenheim seit Baubeginn erheblich geändert haben.
GR Rotter hält die Stellplatzordnung grundsätzlich in Ordnung, stößt sich aber an den parkenden Fahrzeugen an der Lindenstraße im Bereich des Pflegeheimes. Außerdem fragt er, ob die Zufahrt zum Seniorenheim für einen Feuerwehreinsatz geeignet ist.
Wie Herr Schaller versichert, ist die vorgeschriebene Breite für die Zufahrt von 3,50 Meter gegeben. Die Prüfung dafür unterliegt dem Landratsamt und dem Kreisbrandrat.
Parkende Fahrzeuge stammen auch von Anwohnern der Lindenstraße. Hier ist zu hoffen, dass die bald fertiggestellte Tiefgarage Abhilfe schafft, so Herr Schaller.
Grundsätzlich sind die Stellplätze für Pflegekräfte des Seniorenheimes vorgesehen.
GR Geigl möchte wissen, ob eine Abstandsflächenübernahme besteht.
Nachdem aus einem Lagerraum ein Schlafraum wurde, ist dies notwendig geworden. Der Abstandsflächenplan liegt vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ zustimmend Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstraße 10 (Fl. Nr. 687/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das bestehende Anwesen Göllstraße 10 soll demnächst abgebrochen werden, gibt Herr Schaller bekannt. An dessen Stelle ist nun ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Garagen geplant.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 16,86 m x 13,23 m haben. Die Firsthöhe des Bauwerks ist mit 10,64 m angegeben. Das Dachgeschoss soll wie beim Nachbaranwesen Göllstraße 8 als Kniestock mit einer Wandhöhe von 1,80 m ausgeführt werden, um eine vernünftige Raumhöhe zu erzielen. Die Gebäudehöhe und die Anzahl der Geschosse orientiert sich auch an verschiedenen Gebäuden in der näheren Umgebung, beispielsweise Baugebiet Sudetenstraße oder Egerländerstr. 2 -10. So gesehen folgt der Bauantrag dem Einfügegebot des § 34 BauGB. Zudem spricht das Ortsentwicklungskonzept von einer Innenraumverdichtung in diesem Bereich. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnraum und sparsamen Umgang mit Grund und Boden in unserer Gemeinde erscheint dies auch angemessen.
Auch das Maß der Bebauung fügt sich im Verhältnis zur Grundstücksgröße von 840 m² in die nähere Umgebung ein.
Für die sechs Wohnungen zwischen 50 und 100 m² Wohnfläche sind nach der Stellplatzsatzung neun Stellplätze und zwei Besucherparkplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind mit zwei Stellplätzen in einem Carport (mit Fahrradabstellplatz) und 9 weiteren Stellplätzen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen sind in der Planung angegeben und in Ordnung.
Nach genauer Prüfung ist nach Ansicht der Verwaltung der Bauantrag genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
GR Schlindwein kommt um 19:14 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
3. BM Dr. Zimmer vermisst den Plan zu den Stellplätzen.
Herr Schaller legt diesen vor und erklärt auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer, die Stellplätze weisen 2,30 bis 2,50 m
Breite auf und sind von ihm geprüft.
Grundsätzlich bittet 3. BM Dr. Zimmer um Bereitstellung vollständiger Unterlagen, damit auch der Bauausschuss Einsicht nehmen kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einem Carport mit Fahrradabstellplatz auf dem Grundstück Göllstr. 10 (Fl. Nr. 687/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Änderung Bahnübergang Auenstraße; Herstellung des Benehmens mit der Planung der DB Netz AG Regionalbereich Süd
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller erklärt, die signaltechnischen Anlagen am Bahnhof Piding befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Der Bahnübergang Auenstraße wird derzeit durch ein mechanisches Einheitsstellwerk gesteuert. Alle Anlagen müssen deshalb erneuert werden, davon betroffen ist auch der Bahnübergang Auenstraße. Die künftige Bedienung des Bahnübergangs Auenstraße erfolgt wie für alle weiteren Bahnübergange bis Berchtesgaden durch das Zentralstellwerk in Freilassing.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Gemeinde Piding die Unterlagen für das Vorhaben „Änderung Bahnübergang (BÜ) Auenstraße“ zur Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde übersandt.
Auf die bereits erteilte Zustimmung zum Bau des Schalthauses im Bereich Marzoller Weg durch den Bauausschuss am 04.06.2019 und die Zustimmung zur „Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme“ durch den Gemeinderat am 16.09.2019 wird verwiesen.
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
- Rückbau der alten BÜ-Anlage im BÜ-Bereich
Aufbau der neuen BÜ-Anlage im BÜ-Bereich einschließlich Modulgebäude und entsprechender Außenanlage
Anpassung der BÜ-kreuzenden Straße
Schaltung der Fernbeobachteranlage in die vorhandene Bedienzentrale im bestehenden Hochbau im Bahnhof Freilassing
Die streckenseitige Verkabelung erfolgt über die ESTW-Technik des ESTW Piding
Für die Verkabelung auf der freien Strecke wird das Kabelführungssystem des ESTW-Projektes genutzt.
Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend durchgesehen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die Belange der Gemeinde Piding unzumutbar beeinträchtigen würden. Die das Vorhaben begleitenden Maßnahmen sind bereits abgestimmt. Es kann daher empfohlen werden, das Benehmen mit dem Vorhaben herzustellen.
Diskussionsverlauf
Laut GR Geigl muss der Bahnübergang während der Bauzeit für Radfahrer und Fußgänger passierbar bleiben. Hier ist unbedingt eine Zusage der Bahn einzufordern. Es ist nicht zumutbar, dass diese Verkehrsteilnehmer ihren Weg durch die Au nehmen müssen. Es wären viele betroffen, unterstreicht GR Geigl.
Herr Schaller pflichtet bei mit dem Hinweis, dies ist im Rahmen einer Verkehrsanordnung zu regeln.
Der Schienenverkehr wird weitgehend aufrecht erhalten bleiben, höchstens für einige Tage gesperrt sein bzw. sporadisch möglich sein, erläutert Herr Schaller auf Frage von GR Pfannerstill.
BM Holzner zeigt sich skeptisch, ob die Forderung nach Aufrechterhaltung des Überganges für Radfahrer und Fußgänger an die Bahn gestellt werden kann. Er erhielt die Auskunft, für die Verkehrssicherungspflicht ist die ausführende Baufirma verantwortlich. Trotzdem verspricht der Vorsitzende, das Möglichste für die Fußgänger und Radfahrer zu tun.
3. BM Dr. Zimmer plädiert auf Ergänzung des Beschlusses mit der Forderung nach Sicherstellung dieses wesentlichen Überganges für Fußgänger und Radfahrer, was dann Teil der Ausschreibung wird. Man sollte nicht das Prinzip „Hoffnung“ gelten lassen.
Herr Schaller ergänzt daraufhin den Beschluss mit dem Zusatz, dass der Fußgänger- und Radverkehr während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden muss.
GRin Schönherr wirft die Frage auf, wann die Maßnahme erfolgt und wie lange diese dauert.
Im Herbst 2021 soll das Vorhaben umgesetzt werden, so BM Holzner, ein genauer Zeitplan liegt jedoch noch nicht vor.
Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, lässt BM Holzner über den geänderten Beschluss abstimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt von der Planung des Bauvorhabens der DB Netz AG zur Erneuerung des Bahnüberganges Auenstraße Kenntnis und stellt das Benehmen nach § 74 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz her. Während der gesamten Bauzeit muss der Fußgänger- und Radfah
rverkehr aufrechterhalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring, Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring; hier: Stellungnahme der Gemeinde Piding
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Ainring hat die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen, erläutert Herr Schaller. Die Gemeinde Piding wurde bereits einmal um Stellungnahme gebeten, die in der Sitzung des Bauausschusses vom 10.09.2018 behandelt wurde. Bedenken oder Einwände wurden damals nicht erhoben. Die Änderungen gegenüber dem Planstand vom 24.04.2018 sind in der anliegenden Liste zusammengestellt. Bei der Durchsicht der Änderungen war nichts festzustellen, wodurch Belange der Gemeinde Piding beeinträchtigt werden könnten.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer hakt nach, weil dem Bauausschuss kein Kartenausschnitt vorliegt und laut GR Geigl der im Text der Beschlussvorlage angegebene Link auf die Homepage der Gemeinde Ainring nicht funktioniert.
Herr Schaller verspricht, künftig zu prüfen, ob ein Link funktioniert, auf dem in der Beschlussvorlage verwiesen wird. Dessen ungeachtet legt
er den Ausschussmitgliedern nahe, ihn zu verständigen, wenn es Probleme bei der Darstellung von Sitzungsvorlagen gibt. Er bittet, damit nicht erst bis zur Sitzung zu warten.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring, Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Feldkirchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Ainring hat die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Feldkirchen beschlossen, meldet Herr Schaller. Das Plangebiet umfasst die Gumpinger Straße zwischen dem Gasthaus Gumping und der B 20. Primäre Absicht der Bauleitplanung ist die Neuordnung des Areals mit Straßenausbau und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen der ortsansässigen Betriebe Metzgerei und Gasthof Gumping sowie Möbelhaus Reichenberger.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird die Gemeinde Piding um Stellungnahme zur geplanten Bebauungsplanneuaufstellung gebeten.
Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend geprüft. Nachteilige Auswirkung durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes auf die Belange der Gemeinde Piding konnten nicht festgestellt werden.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass der Umweltbericht fehlt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der geplanten Neuaufstellung des Bebauungsplanes Feldkirchen im Bereich Gasthaus/Metzgerei Gumping und Möbelhaus Reichenberger Kenntnis; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Sachstand Grünflächenmanagement; Bericht des Umweltreferenten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
In der Sitzung des Bauausschusses vom 04.06.2019 wurde dem Umweltreferenten zusammen mit der Verwaltung der Auftrag erteilt, die kommunalen Flächen, die für ein Grünflächenmanagement in Frage kommen, zusammenzustellen. Dieser Auftrag wurde zwischenzeitlich erledigt; das Ergebnis wird vom Umweltreferenten Dr. Bernhard Zimmer vorgetragen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner erteilt das Wort an 3. BM Dr. Zimmer und bittet um seinen Bericht als Umweltreferent zum Sachstand des Grünflächenmanagements.
Wie 3. BM Dr. Zimmer eingangs schildert, kommt der Wunsch nach dem Sachstandsbericht zum Umgang mit Grünflächen aus dem Bauausschuss.
Die letzten Monate ist eine Excel-Liste mit den betroffenen Flächen und deren Flurnummern erstellt worden. Herr Schaller fertigte eine Karte mit den in Frage kommenden Grundstücken an. Der nächste Schritt wird sein, diese mit dem zuständigen Bauhofmitarbeiter durchzugehen. Bei einer ganzen Reihe von Flächen, wie zum Beispiel dem Sportplatz an der Jahnstraße, wird sich nichts ändern. Einige Grundstücke werden extensiver gepflegte, das heißt die Pflege wird zurückgefahren.
Das Ziel ist, im Januar bzw. Februar mit einer Liste in den Bauausschuss zu gehen, aus der sich erschließt, welche Änderungen angestrebt werden. Ein Beschluss legt sodann fest, welche Maßnahmen für jedes einzelne Grundstück erfolgen. Manches Grundstück wird sich ein Fachmann ansehen müssen.
Künftig soll jeder Bauhofmitarbeiter nachschauen können, wann und wie die gemeindlichen Flächen zu pflegen sind. Beschwerden und Anmerkungen aus der Bevölkerung kann entgegnet werden mit dem Hinweis, es gibt zur Pflege von Grünflächen ein Konzept mit einem Beschluss. Wer Änderungen wünscht, kann sich an den Bauausschuss wenden. Dort wird geprüft, ob dies berechtigt ist oder nicht. So müssen sich die Bauhofmitarbeiter nicht rechtfertigen.
3. BM Dr. Zimmer bekräftigt abschließend, Ziel des Vorhabens ist die Generierung von Arbeits- und Kosteneinsparungen - insektenfreundlich und naturnah - nach dem Motto „weniger ist mehr“. Die Umstellung soll im nächsten Jahr erfolgen.
GR Steinbrecher gibt zu bedenken, wenn die Gräser seltener gemäht werden, ergibt sich nicht automatisch weniger Arbeit. Der Arbeitsaufwand steigt erheblich, sobald hohes Gras zu mähen ist. Auch müssen andere Maschinen eingesetzt werden.
3. BM Dr. Zimmer kann dem nicht zustimmen und bleibt bei seiner Aussage, wonach die Personalkosten sinken, wenn nicht mehr alle zwei Wochen, sondern nur jedes halbe Jahr gemäht wird.
Auf Frage von GR Geigl erklärt BM Holzner, Lärmschutzwälle sind in dem Konzept enthalten, sofern diese sich im gemeindlichen Besitz befinden.
Der Lärmschutzwall an der B 20 ist nicht berücksichtigt, wirft 3. BM Dr. Zimmer ein.
Wie Herr Schaller verlauten lässt, sind jedoch bereits Fotos angefertigt.
Laut BM Holzner ist dieser Wall vertraglich noch nicht im Eigentum der Gemeinde, nachdem die Fertigstellung erst in letzter Zeit erfolgte
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Zu TOP 7 der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.09.2019 legt Herr Schaller dar, dass die Polizeiinspektion Bad Reichenhall zwischenzeitlich von der Gemeinde gebeten wurde, die Einhaltung des Haltverbotes an der Lattenbergstraße zu überwachen.
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10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2019
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Schlindwein bringt vor, der Spielplatz an der Freizeitanlage im Bereich des Teiches ist heute Vormittag wieder mit Glasscherben und leeren Bierträgern verunreinigt gewesen. Anscheinend wurde dort am Wochenende eine private Feier abgehalten. Er würde gerne die Bevölkerung um Hilfe bitten und erkundigt sich nach Möglichkeiten. GR Schlindwein legt nahe, zu kontrollieren und bedauert die Vorkommnisse auf dem Gelände des schönen Spielplatzes.
Das Problem ist bekannt, so Herr Schaller. Deshalb kontrollieren Mitarbeiter des Bauhofs täglich.
Dies bestätigt auch BM Holzner mit der Bitte anzurufen, wenn Vandalismus beobachtet wird.
GR Geigl wurde heute gefragt, wann der Lärmschutzwall an der B 20 im Bereich der Heurungstraße fertiggestellt wird. In diesem Fall müsste die Heurungstraße gesperrt werden.
Laut BM Holzner war so kommuniziert worden, es wird abgewartet, bis die meisten Bauparzellen des Baugebiets „Mühlenweg“ in ihrer Bebauung abgeschlossen sind. So muss der Baustellenverkehr nicht über die Wisbacherstraße abgewickelt werden. Anschließend erfolgt die weitere Planung zum Lärmschutzwall.
Vor zwei bis drei Wochen sind die letzten Bauarbeiten fertiggestellt worden, fügt Herr Schaller hinzu.
Die Planung des „schnellen Radwegs zwischen Bad Reichenhall und Freilassing“ laut Mobilitätskonzept des Landkreises Berchtesgadener Land thematisiert GR Geigl und erkundigt sich, ob Piding auch betroffen ist.
BM Holzner lässt verlauten, es habe erste Konsolidierungsgespräche gegeben. Der Vorsitzende verspricht, den Gemeinderat zu informieren, wenn es zu nächsten Schritten bzw. Ergebnissen kommt. Derzeit liegt noch nichts Konkretes vor.
3. BM Dr. Zimmer merkt dazu an, ein Beschilderungskonzept ist aber schon dabei.
GR Geigl regt den Hinweis an das LRA an, dass sich der Radweg in Piding im Hochwassergebiet befindet. Bei Schäden aufgrund von Hochwasser, wie zuletzt 2013, müsste sich das LRA an den Instandsetzungskosten beteiligen.
Zunächst abzuwarten, ob die Maßnahme gefördert und ob der Radweg asphaltiert wird, hält BM Holzner für richtig.
Dazu wirft 3. BM Dr. Zimmer ein, der Radweg ist dann vom Landkreis.
Nach Einschätzung BM Holzner sind noch bestimmte Voraussetzungen, wie Größenordnung, Anschlüsse und Beschaffenheit, zu klären. Es gilt, noch „ein dickes Brett zu bohren“.
GR Pfannerstill macht aufmerksam, das Schild „LKW-Durchfahrtsverbot“ am Ortseingang von Piding an der Wisbacherstraße ist ungünstig positioniert. Lkw-Fahrer nehmen das Schild erst wahr, wenn sie bereits auf die Wisbacherstraße eingebogen sind bzw. aus der Unterführung kommen. So fahren besonders Ortsunkundige regelmäßig in das Dorf, können nur schwierig wenden oder nehmen den Weg um die Kirche. Er empfiehlt, das Verbotsschild bereits auf der Verkehrsinsel anzubringen.
Wie BM Holzner festhält, wurde diesbezüglich bereits eine Eingabe an die Straßenverkehrsbehörde unternommen. Er lässt aber erneut prüfen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen; auch ihn ärgert die ungünstige Situation.
Datenstand vom 19.11.2019 08:33 Uhr