Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019
3 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Thundorf nördlich Schule
4 Bauantrag zum Errichten einer Personal- und Leitungsbrücke auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
5 Bauantrag zum Errichten einer elektrischen Hängebahn (EHB) auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
6 Antrag zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Hockerfeld"; Zustimmung zum Änderungsantrag sowie Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
7 Bauantrag zum Errichten eines Parkhauses für Pkw und Lkw mit Sozialtrakt auf dem Grundstück Lattenbergstraße 2a (Fl.Nr. 317)
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt ist GRätin Schöndorfer, die von GR Staller vertreten wird. GR Schlindwein kommt später zur Sitzung.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner gibt bekannt, dass TOP 7 „Bauantrag zum Errichten eines Parkhauses für Pkw und Lkw mit Sozialtrakt auf dem Grundstück Lattenbergstraße 2a (Fl.Nr. 317)“ abgesetzt wird, da der Verwaltung die nötigen Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Der Sachverhalt soll in der Dezember-Sitzung behandelt werden.

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 21.10.2019 wird genehmigt.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Thundorf nördlich Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller weist im Sachvortrag daraufhin, dass die Gemeinde Ainring am 15.10.2019 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Thundorf nördlich der Schule“ beschlossen hat. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs, ein neues Wohngebiet auszuweisen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die baurechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde eingehend geprüft. Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding konnten nicht festgestellt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans kann auf der Homepage der Gemeinde Ainring eingesehen werden. Da das Ratsinformationssystem eine Verlinkung nicht zulässt, muss der Zugang über das Internet per manueller Eingabe (Gemeinde Ainring – Aktuelles – Bauleitplanverfahren) erfolgen.

Per Beamer-Präsentation wird der Bebauungsplan gezeigt.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer geht auf die schriftliche Begründung des Bebauungsplans ein, thematisiert vor allem den Punkt „Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ und zeigt sich verwundert, dass darin die Rede von einer Nachverdichtung im Innenbereich ist, wo man sich aber im Außenbereich befinde. Er spricht von einer eigenartigen Definition, die keiner Entscheidung standhalten wird und verweist auf die Prüfung durch das Landratsamt.
GR Lerach betont, dass ausschlaggebend ist, was im Flächennutzungsplan geschrieben steht.
BM Holzner hält fest, dass dieser Sachverhalt für die Entscheidung im Bauausschuss nicht relevant ist.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplans „Thundorf nördlich der Schule“ der Gemeinde Ainring; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten einer Personal- und Leitungsbrücke auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Sachvortrag informiert Herr Schaller darüber, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG. vom Betriebsgebäude Hockerfeld 5-8 zwischen der Produktion 4 und dem Bereich der Sauermilchabteilung eine Personal- und Leitungsbrücke errichten möchten. Die Brücke hat eine Länge von 23,55 m, die Höhe beträgt 463,12 mNN. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“. Durch das Vorhaben wird bedingt durch den Überbau des Bestands die GRZ nicht beeinflusst. Die Höhe über NN liegt innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe. Die Prüfung des Bauantrags und der Planung ergab keine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wird deshalb empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.  

Per Beamer-Präsentation zeigt Herr Schaller Ansichten der geplanten Brücke.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Personal- und Leitungsbrücke auf dem Betriebsgebäude Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten einer elektrischen Hängebahn (EHB) auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Schlindwein kommt um 19.11 Uhr zur Sitzung. Damit sind 11 Mitglieder, inklusive des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.

Herr Schaller erinnert im Sachvortrag daran, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 derzeit die Produktion 4 errichten. Die Erzeugnisse der Produktion 4 müssen in das Hochregallager 1 mittels einer Elektrohängebahn (EHB) verbracht werden. Für die Errichtung der EHB in einem Brückenbauwerk zwischen Produktion 4 und dem Hochregallager 1 liegt nun ein Bauantrag vor. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die Brücke soll eine Länge von 42,16 m haben und soll über einem Bestandsgebäude errichtet werden. Die Firsthöhe der Brückenkonstruktion liegt auf 460,16 mNN und entspricht damit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die GRZ ändert sich durch das Vorhaben nicht, da wie bereits angeführt ein bestehendes Bauwerk überbaut wird. Die Prüfung des Bauantrags ergab, dass auch alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Es wird daher empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer elektrischen Hängebahn auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr.632/1) und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Hockerfeld"; Zustimmung zum Änderungsantrag sowie Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt im Sachvortrag wissen, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beantragt haben. Sie beabsichtigen auf den Fl.Nr. 1085 und 632/2 die Errichtung eines neuen Produktionsgebäudes für Milcherzeugnisse mit Glasflaschenabfüllung und Anlieferungsbereich.
Im bestehenden Bebauungsplan ist für das mit „GE B“ bezeichnete Gewerbegebiet eine maximale Gebäudehöhe von 460,40 mNN festgesetzt. Es ist nun geplant, die Gebäudehöhe in diesem Bereich so partiell anzuheben, dass entsprechend der Bebauung des „GEe C“ eine Abstufung in Richtung der Straße Am Gänslehen erzielt wird. Der östliche Abschnitt soll demnach eine Höhe von 472,60 mNN haben, der mittlere Abschnitt 466,50 mNN (entsprechend der Höhe des Laborgebäudes) und der westliche Abschnitt zur Straße Am Gänslehen hin 460,40 mNN. Durch diese Abstufung erscheint die doch massive Bebauung optisch etwas versöhnlicher und kann nach Ansicht der Verwaltung so akzeptiert werden.
Die durch die Überbauung verlorengehenden Stellplätze werden durch den Bau eines Parkhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße kompensiert (Bauantrag TOP 7; wird vertagt auf Dezember-Sitzung). Das Parkhaus wird etwa über 200 Pkw-Stellplätze verfügen. Damit stehen erheblich mehr Stellplätze als bisher zur Verfügung und sind auch unter Einbeziehung des Erweiterungsbaus ausreichend. Aktuell haben die Milchwerke 488 Mitarbeiter. Nach Ziffer 9.1 zur Stellplatzsatzung ist für je 3 Beschäftige 1 Stellplatz notwendig, insgesamt somit 163 Stellplätze.
Die GRZ im Änderungsgebiet soll von 0,73 auf 0,85 angehoben werden. Nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist die maximal zulässige GRZ 0,8. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im vorliegenden Fall könnte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Es kann auch hier der Grundsatz angewendet werden, dass, mit dem Hintergrund eines sparsamen Flächenverbrauchs, benötigte Flächen besser im Innenbereich bebaut werden als neue Grundstücksflächen anzugreifen.  
Die BMZ soll von 5 auf 10 angehoben werden. Diesem Antrag kann nachgekommen werden, da durch die Festsetzung der GRZ und der Höhen die Gebäudegröße weitgehend vorgegeben ist.

Das künftige Gebäude soll eine Umfahrung erhalten, wobei die Zufahrt über die bestehende Zufahrtstraße erfolgen soll und die Ausfahrt im Westen des Gewerbegebiets B direkt in die Straße Am Gänslehen erfolgt. Negative Auswirkungen sind dadurch nicht zu befürchten, da es in diesem Fall keine Rolle spielt, an welcher Stelle die Lkw in die Straße einfahren.
Herr Schaller zeigt die dazu eingereichten Pläne per Beamer-Präsentation.

Diskussionsverlauf

GR Geigl erkundigt sich, welche Reihenfolge für die Bauvorhaben der Milchwerke vorgesehen ist.
Wie Herr Schaller erklärt, steht an erster Stelle das Parkhaus.

GR Geigl thematisiert die in der Begründung genannten Belange der Feuerwehr und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Milchwerke aus den Reihen der Mitarbeiter einen Werkschutz stellen für den Gefahrenfall (Stichwort:  Ammoniak oder Säuren).

Herr Schaller räumt ein, dass die Ammoniak-Anlage im Ernstfall die größte Gefahr darstelle. Gleichzeitig weist er daraufhin, dass diese Anlage sehr gut abgesichert ist, entscheidend sei die Früherkennung. Bei der Feuerbeschau habe sich herausgestellt, dass die Milchwerke hinsichtlich des Brandschutzes  als Vorzeigebetrieb eingestuft werden können. Es gebe hohe Auflagen, die allesamt erfüllt würden. Geschulte Mitarbeiter konnten in Sachen Sicherheit jede Frage beantworten.

GR Koch schickt in seinem Redebeitrag voraus, dass er in der Vergangenheit vielen Bauvorhaben der Milchwerke bedenkenlos zustimmen konnte, weil sie sich harmonisch in das Gesamtkonzept einfügten. Die jetzige Planung allerdings nehme solch massive Dimensionen an, dass man nicht mehr von nachhaltigem Bauen sprechen könne. Er signalisiert seine Ablehnung.

GR Schlindwein erbittet Auskunft über die vorgesehene Gebäudehöhe und fragt nach, ob der Nebau in etwa mit dem Hochregallager zu vergleichen sei.
Herr Schaller führt aus, dass sich dies seiner Kenntnis entzieht.
GR Schlindwein erachtet den geplanten Baukörper als sehr massiv und betont, dass man in diesem Zusammenhang nicht mehr von einem Ortsbild sprechen könne. Dennoch signalisiert er seine Zustimmung.

GR Pfannerstill fragt nach der vorgesehenen Umfahrung und erinnert in diesem Zusammenhang an den Immissionsschutz. Er gibt zu bedenken, dass der Schall von dem neuen Gebäude eventuell in Richtung der Wohnbebauung zurückgeworfen werden könnte.

3. BM Dr. Zimmer thematisiert die Satzung, im Speziellen die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften in § 2, und spricht von sinnlosen Beschreibungen, die nichtzutreffend seien. Als Beispiele nennt er die Regenwassernutzung oder die Fassadengestaltung. In diesem Zuge regt er mehrmals an, die Satzung, die er als grundlegend falsch erachtet, dem aktuellen Vorhaben anzupassen.
Zudem erkundigt er sich nach der Existenz eines Grünordnungsplans, was Herr Schaller verneint.
3. BM Dr. Zimmer erinnert daran, dass Grünordnungspläne im Bebauungsplan Rechtsgültigkeit besitzen. Er gibt zu bedenken, dass man in vorliegendem Fall zur Gänze auf eine Gründordnung verzichtet und hegt den Wunsch, die Verwaltung möge mit der Antragstellerin Gespräche über Kompensationsmöglichkeiten führen. Weiters bereiten die Umfahrung und die Höhe des geplanten Gebäudes Sorgen. Vom Planer möchte er nachgeprüft wissen, inwiefern Immissionen und eine mögliche Verschattung den anliegenden Nachbarn tangieren. Vom Bauamtsleiter erbittet er die Auskunft, an welcher Stelle des Verfahrens dies möglich sei.
Herr   Schaller konkretisiert, dass eine Klärung im Rahmen des Auslegungsverfahrens möglich sei.
BM Holzner stellt zum Grünordnungsplan klar, dass das Bauamt nicht darauf verzichtet habe, sondern vielmehr von der Kennzeichnung einzelner Bäume Abstand genommen wurde. Dies sei in der Vergangenheit auch so vom Gremium gewünscht worden.
3. BM Dr. Zimmer räumt ein, dass eine Umsetzung eines Grünordnungsplans in einem solchen Industriegebiet nicht möglich bzw. sinnfrei wäre, es gehe rein um Verbesserungsvorschläge.
GR Geigl befindet diese Empfehlung für gut.

GR Staller erinnert an den Wegfall der bestehenden Parkplätze und stellt einen Zusammenhang mit der dadurch resultierenden Lärmminderung her.
Dem pflichtet Herr Schaller bei.
Zur Höhe informiert GR Staller, dass seines Wissens nach das geplante Gebäude das bestehende Hochregallager nicht überragt.
Herr Schaller erklärt in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Höhenabstufungen der Gebäude via Beamer-Präsentation.
GR Staller führt auf, dass   Glas die Verpackung der Zukunft sei, dieser Werkstoff allerdings Platz brauche und sich deswegen der Aufwand für die Milchwerke groß gestalte.

GR Lerach macht deutlich, dass der Bebauungsplan für ihn keinen Dorfcharakter mehr beinhalte, sowie es die Ortsentwicklung vorsieht. Vielmehr müsse man von Industriecharakter sprechen. Er signalisiert seine Zustimmung, stellt aber gleichzeitig die Frage, wann die Grenze erreicht sei. Zudem gibt er zu bedenken, dass Stellplätze im Bebauungsplan nicht herzustellen seien, dafür bedarf es einer Regelung.
Herr Schaller stimmt dem zu und verweist auf die Parkplatzsatzung.

GRätin Schönherr erachtet das Vorhaben als nachhaltigen Bau. Hinsichtlich der Belange von Nachbarn verweist sie auf die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. In diesem Zuge könnten Einwände vorgebracht werden, die Gemeinde sei nicht dafür zuständig.
3. BM Dr. Zimmer hingegen hält es für eine Aufgabe der Gemeinde, das Wohl von Anwohnern im Blick zu behalten, gerade dort, wo Betriebe und Wohnnutzung zusammenfallen.

BM Holzner fasst zusammen, dass sich dieses Vorhaben in seiner Dimension gravierend auf den Bebauungsplan auswirkt, das Anliegen der Milchwerke bekannt und auch nachvollziehbar sei. Er schlägt vor, die Bebauungsplanänderung in Aussicht zu stellen unter Berücksichtigung gewünschter Punkte wie etwa Immissionsschutz oder Grünordnung.

3. BM Dr. Zimmer kann der vorgelegten Planung nicht zustimmen, da die Satzung in weiten Teilen falsch sei. Dementsprechend möchte er auch den beteiligten Architekten nicht beauftragen. Er bittet um einen Vorschlag, wie das Verfahren dennoch in Gang gesetzt werden könnte.
Herr Schaller empfiehlt, die Satzung überarbeiten zu lassen und den Sachverhalt schließlich in der Dezember-Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu bringen.
BM Holzner bietet an, nur den 1. Satz des 1. Beschlussvorschlags zu fixieren, was 3. BM Dr. Zimmer für gut heißt.
GR Pfannerstill bittet darum, die Punkte, die es noch zu klären gilt, genau zu benennen.
Herr Schaller führt in diesem Zusammenhang die Stichworte Immissionen, Verschattung, Grünordnung und Parkplätze an. Gleichzeitig schlägt er vor, über Beschlussvorschlag 1 abzustimmen und den zweiten Beschluss auf die Dezember-Sitzung zu vertagen, bis entsprechende Details geklärt sind.
BM Holzner fragt, ob damit Einverständnis besteht. Mehrheitlich stimmt man dem zu.  
     

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtegadener Land Chiemgau eG zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ zu. Der Bauausschuss beauftrag die Brüderl Architektur GmbH, Traunreut, mit der Planung für die Änderung des Bebauungsplans. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Bauantrag zum Errichten eines Parkhauses für Pkw und Lkw mit Sozialtrakt auf dem Grundstück Lattenbergstraße 2a (Fl.Nr. 317)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dieser Sachverhalt wird vertagt.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert hinsichtlich der Feuerbeschau im Rathaus zu drei Punkten wie folgt:

1.  Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter: Laut Aussage des externen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Piding, Herr Syrbe, gibt es keine Vorgaben, in welchem Turnus die Unterweisung stattfinden muss.

2. Umgang mit dem Feuerlöscher: Grundsätzlich sei es ausreichend, wenn 5 % der Mitarbeiter im Umgang mit einem Feuerlöscher geschult sind. Diese Vorgabe sei damit erfüllt, dass sich zwei aktive Feuerwehrmänner unter dem Rathaus-Personal befinden.

3. Brandschutzbeauftragter: Laut Aussage von Herrn Syrbe gibt es für das Rathaus keine Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten.

GR Pfannerstill zeigt sich über diese Informationen verwundert und begründet, dass er in seinem beruflichen Umfeld die Erfahrung gesammelt habe, die Einhaltung von Brandschutzanforderungen regelmäßig überprüfen und dokumentieren zu müssen.
Herr Schaller betont, er möchte die Angelegenheit nicht herunterspielen. In Zukunft soll auf die Einhaltung des Brandschutzes geachtet werden.

Weiters ist es Herrn Schaller ein Bedürfnis, seinem Unmut über einen Text auf der Internetseite des Grünen-Kreisverbands BGL Ausdruck zu geben. Er fühle sich durch diesen Beitrag persönlich angegriffen, argumentiert Herr Schaller, die öffentliche Nennung seines Namens in Zusammenhang mit festgestellten Mängeln im Rahmen der Feuerbeschau im Rathaus Piding sei nicht angemessen und sei auch nicht mit seinem Ehrenamt in der Kreisbrandinspektion Berchtesgadener Land in Verbindung zu bringen. Vor allem die Veröffentlichung einer an ihn gerichteten E-Mail ohne die folgende Antwort verfälsche den tatsächlichen Sachverhalt.   Er betont, dass seine ehrenamtliche Tätigkeit für die Feuerwehr nichts mit seiner Arbeit im Rathaus zu tun habe und bittet, den Beitrag von der Internetseite zu entfernen.  
3. BM Dr. Zimmer nimmt dies zur Kenntnis. Gleichzeitig bittet er den Sitzungsleiter, ein Anprangern seiner Person in öffentlicher Sitzung zu unterbinden.
BM Holzner erachtet das Vorgehen von Herrn Schaller als legitim.

Nach kurzer emotionaler Debatte über die Zulässigkeit eines solchen Prozederes lässt 3. BM Dr. Zimmer verlauten, dass er die Aussage Schallers in öffentlicher Sitzung als unangebracht erachtet und kündigt an, den Sachverhalt der Rechtsaufsicht am Landratsamt zu übergeben.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 63. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beratend 9

Diskussionsverlauf

GR Rotter spricht die Mängelliste in Folge der Feuerbeschau im Rathaus an und kritisiert, dass dieser Sachverhalt in öffentlicher Sitzung behandelt wurde.
GR Lerach geht ebenfalls auf etwaige Brandschutzmängel im Rathaus ein und stellt die Frage, ob der Sitzungssaal des Pidinger Rathauses bedenkenlos genutzt werden kann.
Herr Schaller erklärt, dass eine Baugenehmigung für den Sitzungssaal existiert.
GR Lerach will wissen, wann ein Funk-Rauchmelder im Sitzungssaal installiert wird.
Gefühlsbetont mahnt BM Holzner sukzessives Vorgehen an. Nach der Durchführung der Feuerbeschau sei der daraus resultierende Bericht öffentlich vorgestellt worden. Nun gelte es, Punkt für Punkt in Zusammenarbeit mit den Fachleuten abzuarbeiten. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass jemand gefährdet wurde oder Grund zur Eile geboten sei, so Holzner.
GR Lerach verteidigt sich und hält seine Fragestellung für legitim.

GR Geigl wünscht in seiner Funktion als Verkehrsreferent, dass die Verwaltung konkrete aktuelle Verkehrszahlen für die Bundesstraße 20 im Bereich Piding ermitteln möge.
BM Holzner bittet Herrn Geigl, sich in dieser Angelegenheit direkt mit Hauptamtsleiterin Frau Hirsch in Verbindung zu setzen.

3. BM Dr. Zimmer teilt mit, dass ihm über erbärmlichen Gestank während des nächtlichen Befahrens der Autobahn im Bereich Piding berichterstattet wurde. An BM Holzner richtet er die Frage, ob der Vertreter der Firma Südwasser, Herr Nath, durch Einsichtnahme in den Betriebsablauf der Kläranlage diesen Sachve rhalt möglicherweise klären könne.
BM Holzner resümiert, dass die Verwaltung schon längere Zeit keine Beschwerden mehr hinsichtlich des Gestanks erreicht haben. Derzeit gehe man davon aus, dass die hin und wieder auftauchende Geruchsproblematik mit der Ertüchtigung der Kläranlage behoben werden kann. Nach wie vor sei eine Ursache für den Gestank nicht ermittelbar. Die Betriebszustände der Kläranlage seien zwar bereits mehrfach geprüft worden, dennoch könne die Verwaltung den Wunsch von 3. BM Dr. Zimmer an Herrn Nath herantragen.      
 
 

Datenstand vom 17.12.2019 13:37 Uhr