Datum: 09.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 18:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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ö
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
BM Holzner stellt den Antrag die Tagesordnung um den Punkt „Bauantrag zum Errichten einer Kinderkrippe auf dem Grundstück Salzburger Straße 4 (Fl.Nr. 35/3)“ zu ergänzen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von BM Holzner, die Tagesordnung um den Punkt „Bauantrag zum Errichten einer Kinderkrippe auf dem Grundstück Salzburger Straße 4 (Fl.Nr. 35/3)“ zu ergänzen, wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 15.06.2015 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Errichten eines Ziegenlaufstalles auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass ein Bauantrag vorliegt, auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450) einen Ziegenlaufstall zu errichten. Das Gebäude soll eine Länge von 42,20 und eine Breite von 10,00 m haben. Die Wandhöhe soll 4,33 m und die Firsthöhe 6,55 m betragen.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gem. § 35 BauGB nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es, wie im vorliegenden Fall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Bauherr ist bekanntermaßen aktiver Landwirt. Die Privilegierung wird jedoch noch im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Beeinträchtigungen öffentlicher Belange liegen gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht vor; das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festsetzt.
Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Ziegenlaufstalles auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl.Nr. 450 mit Fl.Nr. 436) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Gebäude für einen Vermehrungsbetrieb für Honigbienen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass eine Bauvoranfrage zum Errichten von zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 485/3 vorliegt. In diesen Gebäuden soll eine Imkerei zur Vermehrung errichtet werden. Die beiden Gebäude sind bereits vorhanden, sollten aber nun eigentlich entfernt werden, da sie ohne eine Baugenehmigung errichtet wurden. Eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land liegt vor.
Diese Gebäude mit einer Größe von ca. 9,50 x 5,50 m und 4,60 x 3,80 m sollen nun nach der vorliegenden Bauvoranfrage für den Zweck einer Imkerei zur Vermehrung genutzt werden. Dazu ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Privilegierung setzt eine berufsmäßige Imkerei voraus. Ob eine "Imkerei zur Vermehrung" diese Voraussetzung schafft, wird im weiteren Bauvoranfrageverfahren geprüft.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als "Fläche für die Landwirtschaft" festgesetzt und weiter als ökologische wertvolle Fläche mit Magerrasen beschrieben.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass 3. BM Dr. Zimmer der Antragsteller ist.
GR Geigl informiert, dass es sich hier um einen Schwarzbau handelt und keine Erschließung vorhanden ist. Er kann nicht nachvollziehen, dass ein nicht genehmigtes Baumhaus am Högl abgerissen werden musste und man hier versucht für einen Schwarzbau eine Privilegierung zu bekommen.
Herr Schaller äußert, dass für ein Bienenhaus keine Erschließung benötigt wird.
GR Schlindwein gibt GR Geigl recht und kann dem Antrag nicht zustimmen.
GR Pfannerstill kennt die Sorgen und Nöte der Imker, allerdings hält er es nicht für richtig auf diese Art und Weise einen Schwarzbau zu legalisieren und Einnahmemöglichkeiten zu schaffen. Ebenso hält er es nicht für sinnvoll die bestehenden Gebäude abzureißen und anschließend für den Vermehrungsbetrieb neu zu errichten. Auch kann er nicht verstehen, weshalb der Grundstückseigentümer dies nicht selber macht. Er fragt nach, ob und durch wen die Gemeinde erfährt, wenn der Betrieb einmal eingestellt wird und wer das alles überwacht.
BM Holzner äußert, dass so ein Vorhaben in der Landwirtschaft im Außenbereich immer problematisch ist und sich die Genehmigung ausschließlich nur nach der Privilegierung richtet. Sollte eine Erschließung von Wasser und Kanal benötigt werden, kann dem Ganzen nicht zugestimmt werden, da das Grundstück nicht erschlossen ist.
GRin Goldbrunner schlägt vor, einen Vertrag aufzusetzen, in dem festgehalten wird, dass sich der Betreiber die Betriebsaufgabe bei der Gemeinde anzeigen muss.
GR Schlindwein befürchtet, dass man hier einen Präzedenzfall schafft und sämtliche Bürger ihre Schwarzbauten dann an Imker verpachten, um so einem Abriss zu entkommen. Er befürchtet, dass dann jeder das tut was er will und sich an keine Vorschriften mehr hält. Auch weist er darauf hin, dass es sich hierbei um keine einfachen Stadel, sondern um massiv ausgebaute Hütten handelt.
BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass es sich hier vorerst um eine Bauvoranfrage handelt und abgeklärt werden muss, ob eine Privilegierung vorliegt und ob die Gebäude so genutzt werden können oder umgebaut werden müssen. Anschließend muss der Antragsteller einen Bauantrag einreichen, in dem eine genaue Beschreibung erfolgen muss, in wie weit die Hütten so genutzt oder umgebaut werden können, damit dieses Gewerbe ausgeführt werden kann.
GRin Schöndorfer kann dem schon zustimmen, da sie es für unsinnig hält, die Gebäude zuerst abzureißen und anschließend wieder neu zu errichten.
GR Rotter kann dem nicht zustimmen, da man dadurch einen Schwarzbau nicht nur legalisiert, sondern im Nachhinein auch noch aufwertet.
GR Utz kann einer Legalisierung noch dazu durch eine Privilegierung nicht zustimmen.
GR Lerach hält das Gebäude mit der Größe von fast einem Doppelhaus für einen Bienevermehrungsbetrieb für viel zu groß. Er bittet die Notwendigkeit der Gebäudegröße in der Privilegierung mit prüfen zu lassen.
Herr Schaller lässt wissen, dass beim Bauantragsverfahren ein Plan vorgelegt werden muss und hier die Gebäudegröße hinterfragt werden kann.
BM Holzner erwidert, man kann auch der Bauvoranfrage zustimmen und gleichzeitig die Größenverhältnisse der Gebäude hinterfragen, ob die für dieses Konzept passen.
GR Geigl vermutet, dass das Landratsamt froh sein wird, wenn die Bauvoranfrage genehmigt wird, da das Landratsamt seit fünf Jahren versucht einen Abriss in die Wege zu leiten.
BM Holzner lässt wissen, dass das Landratsamt mit einer Abrissverfügung erst nach einer Klage durchkam, welche jetzt abgeschlossen ist und somit die Verfügung ihre Gültigkeit besitzt. Allerdings wurde diese nun durch die Bauvoranfrage wieder ausgesetzt.
Herr Schaller äußert, dass alle Liegenschaften, außer den beiden Gebäuden und einem
offenen Schuppen, bereits vom Grundstück entfernt wurden.
GR Bender kann zum einen seinen Vorrednern bezüglich der nachträglichen Legalisierung zustimmen. Zum anderen vertritt er die Meinung, dass es nicht zielführend ist die bestehenden Gebäude abzureißen und in verkleinerter Form wieder neu zu errichten. Deshalb kann er dem Antrag zustimmen, zumal die Gebäude schon vor so langer Zeit erbaut wurden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten bzw. Nutzen von zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr.485/3 für den Zweck einer "Imkerei zur Vermehrung" zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Privilegierung, sowie die Notwendigkeit der Größe der vorhandenen Gebäude festgestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
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5. Bauantrag (Tektur) zum Anbau eines Betriebsgebäudes an die bestehende Betriebswerkstatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG am 09.07.2013 eine Baugenehmigung für einen Anbau eines Betriebsgebäudes erhalten haben (Beschluss des Bauausschusses vom 12.12.2012). Zu dieser Baugenehmigung wurde nun ein Änderungsantrag eingereicht.
Die Dimensionen des Bauwerks bleiben unverändert in Ausdehnung und Höhe. Allerdings wurden die Ansichten verändert sowie die Nutzung des Gebäudes von ursprünglich "Flächenlager" in nun aktuell "Energiezentrale" geändert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld", dessen 6. Änderung die Planreife erreicht hat. Die Tektur kann daher nach dieser Fassung des Bebauungsplanes geprüft werden.
Die Prüfung ergab, dass die Tektur den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und somit genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur Teil 1 zur Baugenehmigung vom 9. Juli 2013 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 678/29
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 678/29 ein Wohngebäude errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße". Für den Bau des Anwesens Bahnhofstr. 31 wurde das seinerzeitige Grundstück Fl.Nr. 678 in die Fl.Nr. 678/27 und 678/29 aufgeteilt, wobei die Bebauungsplanänderung im Jahr 2006 beide Grundstücke umfasste. Auf der Fl.Nr. 678/29 wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers auf die Festsetzung von Baugrenzen verzichtet, da in nächster Zeit keine Bebauung geplant sei.
Nun liegt ein Antrag auf eine Bebauungsplanänderung vor mit dem Ziel, auf der Fl.Nr. 678/29 ein Einfamilienhaus zu errichten. Diesem Antrag kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da bereits für das gesamte Areal ein Bebauungsplan besteht und durch die Änderung eine bereits vorgesehene grundsätzliche Bebauung ausgeführt werden soll.
Diskussionsverlauf
GR Lerach weist darauf hin, dass das Landratsamt eine Bebauungsplanänderung auf Einzelgrundstücke durchwegs kritisch betrachtet.
Herr Schaller äußert, dass es keinen Sinn macht, das ganze Gebiet mit aufzunehmen, da lediglich der Wunsch für die Bebauung des einzelnen Grundstücks vorliegt und hierüber mit dem Landratsamt noch gesprochen werden muss.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zu und beauftragt die Verwaltung zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an das Anwesen Högler Str. 56 (Fl.Nr. 1559/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Wohngebäudes an das bestehende Wohnhaus Högler Str. 56 (Fl.Nr.1559/2) eingereicht wurde. Zweck der Baumaßnahme ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für junge Familienangehörige.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich in vorliegendem Fall nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 BauGB. Demnach können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Für den Anbau hat der Antragsteller zwei Varianten eingereicht. Bei der Variante 1 soll der Anbau mit einer Größe von 9,45 x 8,00 m an die bestehende Garage angebaut werden. Bei Variante 2 muss die 2006 errichtete Garage mit Photovoltaikanlage entfernt werden. Zudem befinden sich unter dieser Garage die Erdwärmekollektoren. Eine Nutzungsänderung der Garage zum Wohnraum scheidet aus statischen und isolierungstechnischen Gründen aus.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher de
r Variante 1, die auch dem Wunsch des Antragstellers entspricht, der Vorzug zu geben. Die Gestaltung des Bauwerks wird im Baugenehmigungsverfahren behandelt.
Die GRZ beträgt mit der geplanten Baumaßnahme 0,20 und liegt damit im üblichen Bereich.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Diskussionsverlauf
GR Geigl fragt nach, ob hier nicht eine Privilegierung vorliegen muss.
Herr Schaller äußert, dass dies nicht nötig ist, da nur zwei Wohnungen errichtet werden sollen und dafür die Voraussetzungen nach dem Baugesetzbuch vorliegen.
BM Holzner weist darauf hin, dass es sich derzeit nur um eine Bauvoranfrage handelt, in der abgeklärt werden soll, ob man sich das Bauvorhaben gestalterisch so vorstellen kann. Ein Bauantrag mit Details muss noch eingereicht werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus (Variante 1) an das Anwesen Högler Str. 56 (Fl.Nr. 1559/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Bauantrag zum Errichten einer Kinderkrippe auf dme Grundstück Salzburger Straße 4 (Fl.Nr. 35/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller erläutert nochmals die Ausgangssituation, welche bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2015 ausgiebig diskutiert und beschlossen wurde.
BM Holzner erwidert, dass in der gestrigen Gemeinderatssitzung die Entscheidung für den Standort an der Schule neben dem Beachvolleyballplatz gefallen ist. Mehr Daten liegen derzeit noch nicht vor, da aber jedem die Situation bekannt ist und auch die Raummodul-Anlage kurz aufgezeigt und erklärt wurde, bittet er um Zustimmung, damit schnellstmöglich mit dem Bau begonnen werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Rotter
vertritt die Meinung, dass Variante 1 bezüglich der Erschließungswege die beste Lösung gewesen sei.
Auf Nachfrage von GR Geigl zeigt BM Holzner nochmals den eventuell geplanten Verlauf der Erschließung auf, da über die Tartanbahn keine Erschließung erfolgen kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag der Gemeinde Piding zum Errichten einer Kinderkrippe in modularer Bauweise auf dem Grundstück Salzburger Straße 4 (Fl.Nr. 35/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
zum Seitenanfang
10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.07.2015
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Pfannerstill wehrt sich gegen die Äußerung von GR Bender zur Bauvoranfrage bezüglich der Honigbienen. Seiner
Meinung nach geht es darum, normale Verfahrenswege einzuhalten. Würde dies jeder so machen, könnte man den Bauausschuss abschaffen. Zudem merkt er an, dass jeder der die Verfahrensschritte einhält der Dumme wäre.
Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr