Datum: 05.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2015
3 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Gastronomie auf dem Grundstück Neubichel 1 (Fl.Nr. 1573)
4 Stellungnahme zum Antrag gem. § 10 Abs.5 BImSchG auf Erweiterung der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG
5 Bauantrag zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 312)
6 Bauantrag zur Entzerrung der Produktion 2 im EG durch Umnutzung der ehemaligen Kommissionierung im 1. OG in eine Palettier- und Verpackungsebene auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1)
7 Bauantrag zum Umbau der ehemaligen Schlosserwerkstatt in eine Quarkerei auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1)
8 Bauantrag zum Anbau eines Betriebsgebäudes an das bestehende Produktionsgebäude auf dem Gelände der Milchwerke BGL (Tektur Teil 2, Fl. Nrn. 632/1 und 632/2, Hockerfeld 5-8)
9 Tekturantrag zur Baugenehmigung Errichtung Hotel (Lattenbergstr. 9 + 11, Fl. Nr. 322)
10 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Aufstockung zweier Gebäude im Bestand (Fl. Nr. 1034/11, Ahorn-, Auen- und Lindenstraße)
11 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 678/29; hier: Genehmigung Entwurf Änderungsplanung (Billigungs-/Auslegungsbeschluss)
12 Aufstellung des Bebauungsplanes "Unteranger" der Gemeinde Anger; Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
13 Verschiedenes
14 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
BM Holzner weist darauf hin, dass bei TOP 12 „Aufstellung des Bebauungsplanes „Unteranger“ der Gemeinde Ainring“ ein Schreibfehler unterlaufen ist. Richtig muss es lauten, dass die Gemeinde Anger den Bebauungsplan aufstellt.

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.


Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 09.07.2015 wird mit folgender Anmerkung genehmigt:

Anmerkung zu TOP 4 „Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Gebäude für einen Vermehrungsbetrieb für Honigbienen“:
GRin Schöndorfer weist darauf hin, sie zum einen dem gefassten Beschluss nicht zustimmen kann und zum anderen dieser nicht stimmt. Ihrer Meinung nach handelt es sich hierbei um den Alternativbeschluss, über welchen aber nicht abgestimmt wurde, da dem Beschluss ohne die Einbeziehung der Größe der Gebäude  zugestimmt wurde.

Herr Schaller wird dies prüfen.

Nachrichtlich:
Nach Prüfung des Beschlusses durch Herrn Schaller  wurde über folgenden Beschluss abgestimmt:
„Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten bzw. Nutzen von zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr.485/3 für den Zweck einer "Imkerei zur Vermehrung" zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Privilegierung, sowie die Notwendigkeit der Größe der vorhandenen Gebäude festgestellt wird.“

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3. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Gastronomie auf dem Grundstück Neubichel 1 (Fl.Nr. 1573)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass am Anwesen Neubichel 1 (Gaststätte Baamhakke) ein Anbau für Bühnenmaterial mit Carport (Grundfläche 10,22 x 5,50 m) sowie eine zwischen 3,75 m und 6,66 m breite Überdachung des Gaststättenvorfeldes errichtet werden soll. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB.

Vorab anzumerken ist, dass das beantragte Vorhaben bereits vor langer Zeit ausgeführt wurde und jetzt anlässlich der Betriebsübergabe an den Sohn eine baurechtlichen Genehmigung nachgeholt werden soll. Nach Angabe des Planers wird zeitgleich auf Verlangen des Landratsamtes der vorbeugende Brandschutz überarbeitet.

Nach 35 Abs. 4 Ziff. 6 BauGB ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten
gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen ist.
Die Gaststätte wurde zulässigerweise errichtet und hat eine Grundfläche von rund 300 m², das gesamte Gebäude hat eine Grundfläche von rund 590 m². Der überdachte Außenbereich hat rund 170 m². Somit kann der Außenbereich im Verhältnis zum gesamten Gebäude als untergeordnet angesehen werden. Der gesamte Bereich befindet sich an der Ostseite des Gebäudes, also hangseitig und ist dadurch überhaupt nicht einsehbar.
Da die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB erfüllt werden, kann dem Bauantrag entsprochen werden.

Diskussionsverlauf

BM Holzner hält es für ungut dies im Nachhinein zu genehmigen. Allerdings besteht dieser Anbau schon 10 – 12 Jahre und es gab nie Beschwerden. Nach Auskunft des Landratsamtes ist dies gaststättenrechtlich vertretbar.

GR Geigl kann dieser Vorgehensweise nicht zustimmen, da sich der Bauherr seiner Meinung nach viel Geld spart.

Herr Schaller und BM Holzner teilen mit, dass sich der Bauherr keineswegs etwas spart, da dieser Vorgang wie ein normales Genehmigungsverfahren behandelt wird.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des gastronomischen Bereichs (Außenanlagen) der Gaststätte auf dem Grundstück Neubichel 1 (Fl.Nr. 1573) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Stellungnahme zum Antrag gem. § 10 Abs.5 BImSchG auf Erweiterung der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, das die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG einen Bauantrag zur Erweiterung der Produktion 1 und zum Errichten eines Anbaus an das Hochregallager 1 gestellt haben. Mit dieser Maßnahme soll die Flaschenabfüllung mit Flaschenreinigung räumlich verlagert werden sowie eine Flaschenvorreinigung errichtet werden.

Das Baugenehmigungsverfahren wird im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgewickelt. Die Gemeinde Piding wurde in diesem Rahmen gem. § 10 Abs. 5 BImSchG um Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gebeten.

Die vorliegenden Planunterlagen wurden eingehend geprüft. An der grundsätzlichen Genehmigung zur Verarbeitung von bis zu 1000 t Milch täglich ändert sich durch den Antrag nichts.  Die vorgelegten Pläne stimmen mit den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" überein; die Bebauungsplanänderung wurde auf die vorliegende Baumaßnahme hin abgestimmt. Insoweit kann nach Ansicht der Verwaltung eine positive Stellungnahme erteilt werden. Weiterführende Bedingungen und Auflagen sind nicht erforderlich.

Diskussionsverlauf

GR Schlindwein bittet um Erklärung des letzen Satzes des Beschlusses.

Herr Schaller lässt wissen, dass es sich hier um die Beantwortung der konkreten Fragestellung des Landratsamtes handelt.

GR Geigl fragt nach, ob die Milchwerke für diese Baumaßnahme Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen müssen.

BM Holzner verneint dies, da ein Großteil der Flächen bereits bebaut und versiegelt waren.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der vorgelegten Planung zur Erweiterung der Produktion 1 für eine Flaschenabfüllanlage mit Flaschenreinigungsanlage sowie zur Errichtung eines Anbaus an das Hochregallager 1 für eine Flaschenvorreinigungsanlage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Einwände werden nicht erhoben, Auflagen werden nicht benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 312)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 ein weiteres Verwaltungsgebäude errichtet werden soll. Dieses Gebäude soll dem bereits bestehenden ovalen Bau ähneln.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Das Vorhaben wurde entsprechend der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes geprüft. Gemäß der vorgelegten GRZ-Berechnung hat die Fl.Nr. 312 nach der geplanten Bebauung eine GRZ von 0,57, wobei im Bebauungsplan eine GRZ von 0,7 vorgesehen ist.

Die Höhe des Gebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Mit dem  Verwaltungsgebäude werden die vorhandenen Parkplätze nur überbaut, eine Reduzierung der Stellplätze tritt nicht ein. Die Aufständerung kann in diesem Fall akzeptiert werden.
Das Dach soll wie beim vorhandenen Verwaltungsgebäude als Flachdach ausgeführt werden. Vorgesehen ist ein extensiv begrüntes Flachdach mit einer Neigung von 2 %. Dieses Dach entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Bauherr hat deshalb einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.

Aus optischen Gründen erscheint es sinnvoll, dem Antrag auf Befreiung nachzukommen, nachdem der Neubau damit dem Erscheinungsbild des Bestandsgebäudes angeglichen ist.
Die Prüfung ergab, dass dem Bauantrag sowie der Befreiung hinsichtlich der Dachgestaltung zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Rotter befürchtet, dass aufgrund des Neubaus des Verwaltungsgebäudes mehr Personal eingestellt wird und somit die Parkplätze nicht mehr ausreichen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG zu, auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312) ein Verwaltungsgebäude zu errichten und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" hinsichtlich der Dachgestaltung (§ 2 Ziff. 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Entzerrung der Produktion 2 im EG durch Umnutzung der ehemaligen Kommissionierung im 1. OG in eine Palettier- und Verpackungsebene auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1) im Gebäude der Produktion 2 folgende Umnutzungen erfolgen sollen:
EG: Nur noch Produktion
OG: Palletier- und Verpackungsebene

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Durch die geplante Baumaßnahme bzw. Umnutzung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht berührt. Die Prüfung ergab deshalb, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Lerach fragt nach, weshalb dies nicht im Freistellungsverfahren läuft.

Herr Schaller lässt wissen, dass es sich hier um einen Sonderbau handelt und deshalb kein Freistellungsverfahren möglich ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu, auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 632/1) im Gebäude der Produktion 2 die Umnutzungen durchzuführen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Umbau der ehemaligen Schlosserwerkstatt in eine Quarkerei auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 632/1) im Raum der ehemaligen Schlosserwerkstatt eine Quarkerei eingebaut werden soll. Das Betriebsgebäude wird durch diese beantragte Baumaßnahme nicht verändert.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und somit genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Geigl befürchtet, dass aufgrund der gesamten Baumaßnahmen der Milchwerke der gemeindliche Radweg in Bedrängnis kommt und fragt ob dieser verlegt werden muss.

BM Holzner lässt wissen, dass die Grundstücksgrenze der Milchwerke nicht verändert wird und deshalb der Radweg weiterhin so verläuft wie jetzt auch. Dieser muss lediglich, aufgrund der Baumaßnahmen, kurzzeitig gesperrt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Quarkerei in den Raum der ehemaligen Schlosserwerkstatt zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Anbau eines Betriebsgebäudes an das bestehende Produktionsgebäude auf dem Gelände der Milchwerke BGL (Tektur Teil 2, Fl. Nrn. 632/1 und 632/2, Hockerfeld 5-8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass am 09.07.2013 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 632/3 erteilt wurde. Nun wurde eine Tektur für den 3. Bauabschnitt eingereicht. Vorgesehen ist eine Abtankhalle mit 6 Fahrspuren sowie 25 darüber stehenden Milchtanks.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsberiech des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld“. Das Vorhaben wurde entsprechend der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes geprüft. Die Gesamthöhe der Anlage beträgt 472,60 m üNN und entspricht damit den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes. Auch die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, so dass der Tektur zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Steinbrecher zweifelt an der Funktionalität der LKW-Ab fahrt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Tektur zur Errichtung einer Abtankhalle auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 632/1 und 3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Tekturantrag zur Baugenehmigung Errichtung Hotel (Lattenbergstr. 9 + 11, Fl. Nr. 322)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass die Baugenehmigung für das Hotel an der Lattenbergstraße am 15.03.2015 erteilt wurde.
Im Zug der Detailplanungen wurde eine Tektur für folgende Änderungen beantragt. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert.

Erdgeschoß:
- Einbau eines Konferenzbereiches
- Vergrößerung des Lobby-Bereiches

2. Obergeschoß:
- Dachfläche rechts Büroräume
- Dachfläche links Haustechnik

3. Obergeschoß:
(Änderungen auf Wunsch der oberbayerischen Landesregierung zwecks Förderung)
- Einbau einer Familiensuite
- Einbau von 7 großen Familienzimmern

Somit verfügt das künftige Hotel über 90 Zimmer zuzüglich einer Familiensuite.

Nach Prüfung des Antrages steht einer Genehmigung nichts entgegen. Die Anzahl der Stellplätze ist nach wie vor ausreichend.


Diskussionsverlauf

Herr Schaller merkt an, dass dies hauptsächlich zur Information dient, da sich äußerlich am Gebäude nichts verändert. Das Brandschutzgutachten wird nochmals überarbeitet.

GR Geigl fragt nach, ob das Hotelprojekt nun gefördert wird oder nicht, wenn die Landesregierung schon eine Veränderung beantragt.

BM Holzner teilt mit, dass das Hotelprojekt, nach einer Vorabmitteilung, gefördert wird. Ob der Förderantrag der Regierung von Oberbayern bereits vorliegt entzieht sich seiner Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von der Tektur zur Planung des Hotels an der Lattenbergstraße 9
(Fl.Nr. 322) zustimmend Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Aufstockung zweier Gebäude im Bestand (Fl. Nr. 1034/11, Ahorn-, Auen- und Lindenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt Herrn Brunner und Herrn Schulze und bittet um Vorstellung der Bauvoranfrage.

Herr Brunner teilt mit, dass derzeit 250 Personen im Landkreis auf eine sozialorientierte Wohnung warten und das Wohnbauwerk deshalb im letzen Jahr ein Planungsbüro mit der Wohnraumschaffung in der Ahorn-, Auen- und Lindenstraße beauftragt hat. Da in diesem Bereich fast nur 1-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung stehen, hat man sich zum Ziel gesetzt, vermehrt 2 – 3-Zimmer-Wohnungen zu schaffen und eventuell auch einige 4 – 5-Zimmer-Wohnungen zu realisieren. Ebenso sollen alle Wohneinheiten behinderten- und seniorengerecht, sowie barrierefrei errichtet werden.

Herr Schulze stellt die baulichen Begebenheiten vor. So ist in dem genannten Bereich eine Innenraumverdichtung geplant. Der Neubau ist mit einem Aufzug und einem Laubengang versehen. Zwei Bestandsgebäude werden um ein Stockwerk aufgestockt umso barrierefreie Wohnungen mit einem Außenaufzug schaffen zu können. Im Innenbereich ist eine Tiefgarage mit 39 Stellplätzen geplant. Die Tiefgaragenzufahrt soll über die Ahornstraße erfolgen. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Eine Geländeanhebung um 1 m im Innenbereich ist wegen der geplanten Tiefgarage nötig. Desweiteren lässt er wissen, dass aufgrund dieser geplanten Baumaßnahmen die Garagen weichen müssen.

Herr Schaller informiert, dass mit der Bauvoranfrage geklärt werden soll, ob sich die neuen Baukörper sowie die Grundstückserhöhung in die nähere Umgebung einfügen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Vorhaben sind gem. § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Der Neubau sowie der angeschlossene  erhöhte Bestandsbau sollen je drei Geschosse haben. Auch das Haus an der Ahornstraße würde nach der Aufstockung über drei Vollgeschosse verfügen. Die Gebäude Lindenstraße 41, 43 und 45 haben vier Vollgeschosse und überragen damit die neuen bzw. veränderten Bauten. In der näheren Umgebung befinden sich in der Regel Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen, so dass sich dadurch eine Abstufung der Gebäudehöhen ergibt, die städtebaulich vertretbar ist. Die Erhöhung des mittleren Grundstücksbereichs um einen Meter wirkt sich nicht nachteilig auf die Umgebung aus, da sie von den öffentlichen Straßen aus kaum sichtbar ist. Zudem ist durch die höhere Lage der Tiefgarage die Beeinträchtigung des Grundwasserbereichs erheblich geringer.
Die Berechnung der GRZ liegt derzeit noch nicht vor, wird aber bis zur Sitzung nachgereicht. Nach einer überschlägigen Berechnung wird die GRZ ohne Tiefgarage 0,24 betragen, mit der Tiefgarage ca. 0,39. Unter Berücksichtigung der näheren Umgebung würde die künftige Bebauung dem Einfügegebot entsprechen. Auch eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht zu erkennen.
Hervorzuheben ist, wenn auch baurechtlich nicht relevant, dass im Neubau auch größere Wohnungen geplant sind, darunter auch 5-Zimmer-Wohnungen.

Diskussionsverlauf

GR Pfannerstill kann sich das vorgestellte Konzept grundsätzlich vorstellen. Da die Parkplatzsituation in dem Bereich allerdings katastrophal ist, vermutet er, dass diese durch den Neu- und Umbau und den damit wegfallenden Stellplätzen und Garagen noch mehr über Hand nimmt.

BM Holzner lässt wissen, dass momentan über die Bauvoranfrage abgestimmt wird und über die Stellplatzsatzung gesondert diskutiert werden muss, zumal noch nicht feststeht, welche Wohneinheiten errichtet werden.

Herr Brunner versteht die Einwände und äußert, dass hierüber nochmals mit der Verwaltung ein Gespräch geführt werden muss. Er schlägt vor, den Gehsteig auf dem Grundstück des Wohnbauwerks zu errichten und den derzeitigen Gehweg als Parkfläche zu verwenden. Desweiteren weist er darauf hin, dass durch die barrierefreie und behindertengerechte Bauweise auch älter Menschen einziehen werden, welche die öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzen können und somit nicht mehr auf ihr Auto angewiesen sind oder auch gar keins mehr haben.

GR Pfannerstill merkt an, dass Menschen mit Behinderung erst recht auf ein eigenes Auto angewiesen sind und eher selten den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

BM Holzner spricht sich für einen vernünftigen Stellplatzschlüssel aus und fordert zudem mehr Besucherparkplätze, da man diese freihalten muss.

Herr Brunner erklärt zudem, dass aus mietrechtlichen Gründen die Stellplätze gesondert vermietet werden und nicht dem klassischen Wohnungsmietrecht unterworfen ist.

GR Geigl kann der Bauvoranfrage zwar zustimmen, spricht aber auch die derzeit katastrophale Parksituation an und fordert künftig mehr Stellplätze. Ebenso fragt er nach, ob für die geplante Tiefgarage eine Ausgleichspflicht besteht.

BM Holzner äußert, dass dies noch geklärt werden muss.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass ein Spielplatz vorhanden ist, welcher erst neu errichtet wurde und somit bestehen bleibt.

3. BM Dr. Zimmer bittet um Auskunft zur energischen Sanierung der bestehenden Häuser und hofft, dass der Neubau nach der aktuellen EnEV erfolgt.

Herr Brunner zeigt die Gebäude auf und erläutert wie diese energetisch saniert wurden. Für den Neubau laufen derzeit Gespräche bezüglich eines Energiekonzeptes.

GR Lerach hält die Nachverdichtung für einen guten Ansatz, spricht aber ebenso die Parkplatzsituation an.

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schulze mit, dass die Aufstockung aufgrund der Statik nur in Holzbauweise durchgeführt werden kann.

GR Steinbrecher kann der Bauvoranfrage auch zustimmen, seiner Meinung nach muss aber die Parkplatzsituation nochmals überdacht und verbessert werden. Ebenso merkt er an, dass man auch die Hochwasserlage in diesem Bereich nicht vergessen darf.

GR Schlindwein begrüßt die Innenraumverdichtung und fragt nach, ob die Mieter während der Zeit der Aufstockung in ihren Wohnungen bleiben können.

Herr Brunner lässt wissen, dass zum einen die Mieter während der Bauzeit in ihren Wohnungen bleiben können, auch wenn es über 4 – 5 Wochen eine enorme Belastung für sie ist. Zum anderen teilt er mit, dass es von Seiten des Wohnbauwerks besser ist, wenn die Mieter während dieser Zeit in leer stehende Wohnungen umziehen, da man in dieser Zeit auch gleich ihre Wohnungen mit sanieren kann. Dies erfolgt immer Strangweise.

GR Lerach hält die Länge des neuen Gebäudes mit 40 m für problematisch. Da man mit dem bereits bestehenden Haus auf eine Länge von 80 m kommt und dies optisch wie eine lange Wand wirkt.

Herr Schulze teilt mit, dass dem Landratsamt bereits eine andere Lösung unterbreitet wurde und zeigt diese auf. Allerdings wurde dieser Vorschlag vom Landratsamt abgelehnt.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Brunner mit, dass die neuen Wohnungen nicht als Eigentumswohnungen zur Verfügung stehen, sondern als sozialorientierte Wohnungen vermietet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zu auf dem Grundstück Fl.Nr. 1034/11 einen Neubau (E+2) mit einer Tiefgarage (Geländeanhebung um 1 m) zu errichten sowie zwei Bestandsgebäude(Lindenstr. 33/35 sowie Ahornstr. 46) um ein Vollgeschoss (E+2) zu erhöhen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Stellplatzsituation ist im weiteren Verfahren gesondert abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 678/29; hier: Genehmigung Entwurf Änderungsplanung (Billigungs-/Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass in der Sitzung des Bauausschusses vom 09.07.2015 dem Antrag zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" für die Errichtung eines Einfamilienhauses zugestimmt wurde. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung vor, welche Herr Schaller vorliest.

Ebenso liest Herr Schaller die Satzung vor, welche im Wesentlichen nur Änderungen bei den textlichen Festsetzungen beinhaltet.

Die künftige Erschließungsstraße für die restliche Bebauung wurde wieder an die Ursprungsplanung angepasst. Diese Lösung ist mit den vorgesehenen Sichtflächen übersichtlicher und  verkehrstechnisch günstiger.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der  12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" mit Begründung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Aufstellung des Bebauungsplanes "Unteranger" der Gemeinde Anger; Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Anger derzeit den Bebauungsplan "Unteranger" aufstellt. Die Gemeinde Piding wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits um Stellungnahme gebeten. In der Sitzung des Bauausschusses vom 25.2.2015 wurde gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes grundsätzlich keine Einwände, allerdings wurden Bedenken gegen die zu erwartende Erhöhung des Verkehrsaufkommens für den Ortsteil Urwies erhoben.

Der Gemeinderat Anger hat dazu folgendermaßen Stellung genommen:
"Gemäß der Verkehrsuntersuchung nördlicher Landkreis von Prof. Kurzak vom 23.5.2011 betrug damals der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der Staatsstraße 2103 ca. 6000 Fahrzeug pro Tag und der Schwerlastverkehr lag bei ca. 330 Fahrzeugen pro Tag. Dieser Verkehr wird sich aufgrund der Baulandsausweisung in Unteranger zwar erhöhen, allerdings nur unwesentlich im Verhältnis zur bereits bestehenden Belastung. Es ist auch zu berücksichtigen, dass 11 Baugrundstücke im Rahmen des Einheimischenmodells an einheimische Familien vergeben werden und deshalb nur eine Verlagerung des Straßenverkehrs erfolgt und keine Neubelastung. Die Staatsstraße wird insbesondere durch Lkw-Ausweichverkehr und durch Staus auf der Autobahn belastet."

Da sich im Übrigen keine Änderungen zur frühzeitigen Beteiligung ergeben haben, bestehen auch weiterhin keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Diskussionsverlauf

GR Pfannerstill äußert, dass einer unwesentlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Staatsstraße 2013 bereits dreimal zugestimmt (Erweiterung Wäscherei Abel, Neubau Porsche-Musuem und jetzt) wurde und es sich nun bereits um eine wesentliche Erhöhung handelt. Ebenso merkt er an, dass die meisten Benutzer der Staatsstraße aus den Gemeinden Anger und Teisendorf stammen und nur ein geringer Anteil aus Piding. Bezüglich des Konzepts von Prof. Kurzak war 8.000 und nicht 6.000 Fahrzeuge im Gespräch.

Beschluss

Der Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "Unteranger" der Gemeinde Anger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö beratend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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14. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.08.2015 ö beratend 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        GR Pfannerstill spricht nochmals die Sperrung des Radwegs bezüglich der Baumaßnahmen der Milchwerke an. Er schlägt vor, von den Milchwerken eine Einhausung des Radwegs während der Bauzeit zu fordern, damit dieser weiterhin genutzt werden kann.
       BM Holzner wird dies ansprechen. Er weist darauf hin, dass eine Einhausung allerdings nicht immer durchführbar ist, vor allem dann nicht, wenn schwere Bauteile einge hoben werden müssen.
       GR Pfannerstill versteht das, weist aber darauf hin, dass dann der Radweg lediglich 1 – 2 Tage voll gesperrt werden muss.

b)        3. BM Dr. Zimmer bittet darum, das Wasserwirtschaftsamt aufzufordern, entlang der Stoißer Ache im Uferbereich das Springkraut zu entfernen. Desweiteren bittet er darum, das Springkraut auf gemeindlichen Flächen vom Bauhof entfernen zu lassen.

c)        GR Geigl lässt wissen, dass im Bereich der Bahnhofstraße 8 die Straße Unebenheiten aufweist und geprüft werden soll, wie diese entfernt werden können.
BM Holzner weist darauf hin, dass in der nächsten Zeit diverse Asphaltierungsarbeiten im Gemeindegebiet durchgeführt werden und lässt Prüfen, ob dieser Bereich auch mit dabei ist.

Datenstand vom 10.08.2017 15:22 Uhr