Datum: 21.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 23.09.2015
wird genehmigt.
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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Tanzschule in ein Bistro-Cafe im Anwesen Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass mit dem Wechsel in der Gastronomie im Anwesen Ahornstraße 30
auch die Nutzung der bisherigen Tanzschule im 1. OG geändert werden soll. Der Betreiber beabsichtigt nun, dort als Bestandteil der Gastronomie im Erdgeschoss ein Bistro-Cafe einzurichten.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 "Ahornstraße".
Die Nutzungsart wurde als Mischgebiet festgesetzt; eine Gastronomie ist zulässig.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ändert sich nicht, die Tanzschule wurde hinsichtlich der Stellplätze bereits als übliche gastronomische Nutzung bewertet.
Somit ist der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
GR Schlindwein merkt an, dass in dem Gebäude auch Wohnungen vorhanden sind und fragt nach, ob es hier keine Probleme mit der nächtlichen Ruhestörung gibt.
Herr Schaller verneint dies, da bisher an dieser Stelle schon eine Gastronomie mit Tanzstudio bestand und sich an der Nutzung der Räumlichkeiten nicht viel ändern wird. Die Räumlichkeiten sollen in erster Linie als Aufenthalts- und Warteraum dienen, wenn es in der Gaststätte zu voll ist oder können auch für Feierlichkeiten gemietet werden.
Auch weist Herr Schaller darauf hin, dass es zwei getrennte Eingänge bzw. Treppenhäuser für die Wohn- und Gaststättennutzung gibt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der beantragten Nutzungsänderung der Räume im 1. OG des Anwesens Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036) von einer Tanzschule in ein Bistro-Cafe zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Aufstocken der bestehenden Garage zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Salzburger Str. 22 (Fl.Nr. 46/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller lässt wissen, dass ein Bauantrag zum Aufstocken der Garage des Anwesens Salzburger Str. 22 vorliegt. Damit soll ein weiterer Wohnraum mit einer Fläche von 20,84 m² geschaffen werden.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Nach § 34 BauGB sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Überbaute Garagen sind in der näheren Umgebung vorhanden, der Anbau fügt sich auch optisch gut an das vorhandene Gebäude an.
Zusätzliche Stellplätze werden nicht erforderlich, da es sich nur um einen reinen Wohnraum und nicht um ein abgeschlossenes Appartement handelt.
Die Abstandsflächen werden an einer Stellte nicht eingehalten, hierfür liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstücks vor.
Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Schlindwein erläutert Herr Schaller das Prinzip der Abstandsflächenübernahme.
GR Lerach regt an, künftig die GRZ und GFZ in den Bauantrag mit aufzunehmen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum E
rrichten eines Wohnraums über der bestehenden Garage des Anwesens Salzburger Str. 22 (Fl.Nr.46/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zur Büroerweiterung auf dem Grundstück Lattenbergstr. 3 (Fl.Nr.651/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass im bestehenden Dachgeschoss des Gewerbegebäudes Lattenbergstraße 3 Büroräume mit einer Fläche von 118 m² eingebaut werden sollen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 "Lattenbergstraße Süd". Der Bauantrag wurde geprüft, die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Eine zusätzliche Überbauung des Grundstücks ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Durch die Erweiterung der Büroflächen werden zusätzlich 4 Stellplätze notwendig. Der Stellplatznachweis ist vorhanden, die notwendigen Stellplätze sind im Lageplan eingezeichnet. Die Stellplätze liegen alle auf dem bereits befestigten Grundstücksbereich, eine Erhöhung der GRZ ist nicht gegeben.
Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass der angebaute Balkon innerhalb der Baugrenze liegt und die Feuerwehr das Gebäude weiterhin umfahren kann.
3. BM Dr. Zimmer weist darauf hin, den Bauwerber, im Zuge seiner erneuten Baumaßnahme, an die Umsetzung seines rechtskräftigen Grünordnungsplanes zu erinnern, welcher bereits vor einem Jahr hätte umgesetzt werden müssen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung der Büroflächen im 1 . OG des Gewerbegebäudes Lattenbergstr. 3 (Fl.Nr. 651/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 678/29 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 BauGB; hier: Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 4 Abs.2 und 4a BauGB sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 678/29 zu schaffen, hat der Bauausschuss die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" beschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB wurde in der Zeit vom 2. September bis 1. Oktober 2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergab folgendes:
Einwendungen, fachliche Informationen und Empfehlungen.
- Regierung von Oberbayern, (Schreiben vom 26.8.2015):
Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße" steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird vom Bauausschuss zu Kenntnis genommen.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein (Schreiben vom 27.8.2015)
Das WWA Traunstein war an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Göllstraße im Jahr 1978 beteiligt. An den Änderungen 1 bis 11 des Bebauungsplanes war das WWA Traunstein nicht beteiligt. Wir nehmen daher grundsätzlich neu Stellung:
Schutzgebietsbelange:
Wasserschutzgebiete, H
eilquellenschutzgebiete sowie wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Wasserversorgung:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Gemeinde sicher zu stellen. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsanlagen hinsichtlich Menge und Qualität ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu prüfen.
Wasserschutzbelange werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Abwasserentsorgung:
Das Schmutzwasser muss über die zentrale Kanalisation entsorgt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kanalisation und Kläranlage ist eigenverantwortlich zu prüfen.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort versickert werden. Für jede Versickerung muss eigenverantwortlich geprüft werden, ob eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt. Die Rechtsgrundlagen sind die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung sowie die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser. Insbesondere für Verkehrsflächen ist eine Versickerung über belebte Oberböden anzustreben. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist nachzuweisen.
Oberflächengewässer und Grundwasser:
Im Planungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer. Flussaufsichtliche Belange sind nicht berührt.
Im Bereich der Planung liegen dem WWA Traunstein keine Angaben zu Grundwasserständen vor, es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Grundwasserstände sehr hoch sind. Die Grundwasserstände sind bei Bedarf eigenverantwortlich zu erheben. Es wird der Hinweis empfohlen, folgenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen: "Geplante Bauobjekte (Unterkellerungen oder Tiefgaragen) sind gegen eindringendes Grundwasser und Niederschlagswasser zu sichern, z.B. wasserundurchlässige Wanne, wasserdicht Lichtschächte usw."
Altlasten und Altlastenverdächtige Flächen:
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc. ist stets bei der dafür zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuholen. Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle einer Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen. Befinden sich im Planungsgebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandort, Altlasten etc. sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, sind das LRA Berchtesgadener Land und das WWA Traunstein zu verständigen.
Bewertung:
Die Leistungsfähigkeit des örtlichen Ver- und Entsorgungsnetzes ist gegeben.
Über Altlasten auf dem Baugrundstück liegen keine Erkenntnisse vor.
In die textlichen Festsetzungen soll aufgenommen werden:
Geplante Bauobjekte (Unterkellerungen oder Tiefgaragen) sind gegen eindringendes Grundwasser und Niederschlagswasser zu sichern, z.B. wasserundurchlässige Wanne, wasserdichte Lichtschächte usw.
Niederschlagswasser soll nach Möglichkeit vor Ort versickert werden. Für jede Versickerung muss eigenverantwortlich geprüft werden, ob eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt. Die Rechtsgrundlagen sind die Niederschlagswasser- Freistellungsverordnung (NWFreiV vom 1.1.2000) i.V.m. Art. 18 Abs. 1 BayWG, sowie die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENWG vom 17.12.2008). Insbesondere für Verkehrsflächen ist eine Versickerung über belebte Oberböden anzustreben. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist nachzuweisen.
Es wird folgender Beschluss gefast:
Beschluss:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen. Die im Sachverhalt vorgetragenen textlichen Festsetzungen zum Grundwasser und Niederschlagswasserversickerung sind in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
- Landratsamt Berchtesgadener Land (Schreiben vom 21.9.2015)
AB 321 Immissionsschutz
Die geplanten Änderungen haben offensichtlich keine Auswirkungen auf immissionsschutzrechtliche Belange. Die südlich gelegene ehemalige Landwirtschaft ist nicht mehr aktiv. Östlich sollen ebenfalls mehrere Wohnhäuser entstehen.
Aus fachtechnischer Sicht bestehen daher keine grundlegenden Einwände gegen die geplante 12. Bebauungsplanänderung.
AB 322 Wasserrecht
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ist zu beachten.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahmen des Landratsamtes Berchtesgadener Land FB 321 und 322 werden vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
FB 31 Bauen und Planungsrecht
1. Es handelt sich um eine grundstücksbezogene Einzeländerung, welche nur möglich ist, wenn diese von der Gemeinde städtebaulich begründet ist.
Bewertung: Die Grundstücksbezogene Änderung lässt sich nicht vermeiden. Das Baugrundstück wurde von einem anderen Flurstück abgetrennt und verblieb ohne Baugrenze. Das Errichten eines Wohnhauses ist ohne Baugrenze nicht möglich. Für alle anderen Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes bestehen Baugrenzen, für die derzeit keine Notwendigkeit zu Änderungen bestehen. Deshalb soll es bei der Einzeländerung bleiben.
Als städtebauliche Begründung wird die Erweiterung einer homogenen Ortsstruktur gesehen sowie eine Nachverdichtung der innerörtlichen Bebauung. Deshalb soll der letzte Satz der Begründung A Ziff.1 lauten: Städtebaulich fügt sich die geplante Bebauung in das bestehende Ortsbild ein und lässt durch die Nachverdichtung eine homogene Ortsstruktur entstehen.
2. Es sollten die maximalen Abstandsflächen der relevanten Wandhöhe angegeben werden.
Bewertung: Die Wandhöhe ist in § 2 Ziffer 2 der Satzung geregelt und beträgt maximal 5,90 m. Daraus errechnen sich auch die notwendigen Abstandsflächen, im vorliegenden Fall 3,00 m bei
H 1/2. Eine weiterführende Regelung erscheint für nicht erforderlich.
3. Der Anschluss an die Stichstraße am östlichen Ende ist nicht kongruent.
Bewertung:
Die Straßenführung wurde von der 11. Änderung wieder zurückgeführt auf den ursprünglichen Stand des Bebauungsplanes. Es ist keine Unstimmigkeit erkennbar, die aktuelle Straßenführung mündet in die geplante Weiterführung problemlos ein.Es besteht deshalb kein Anlass zur Veränderung der geplanten Straßenführung. Eine Änderung wird deshalb nicht für notwendig empfunden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamts Berchtesgadener Land, AB 321 Immissionsschutz, AB 322 Wasserrecht und FB 31 Bauen und Planungsrecht Kenntnis. Die im Sachverhalt vorgetragenen Bewertungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen; der Änderung Ziffer A 1 letzter Satz der Begründung wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
Der Satzungsentwurf der Bebauungsplanänderung wurde bereits entsprechend des vorgenannten Beschlusses abgestimmt. Es wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung als Satzung zu beschließen
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und Hinweisen des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid, Teisendorf, in der Fassung vom 21.10.2015 als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen angegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und
b) die Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung eines Anbaus an das Anwesen Roseggerstr. 24 (Fl.Nr. 256/63)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
|
ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass an die bestehende Doppelhaushälfte Roseggerstr. 24 ein Anbau (EG und OG) mit einer Größe von 7,50 m x 7,55 m angebaut werden soll. Zweck der Baumaßnahme ist das Beschaffen zusätzlichen Wohnraums für eine junge Familie. Zusätzlich sollen zwei Garagenstellplätze entstehen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost". Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Beeinträchtigung des vorgesehenen Sichtfreiecks
- Überschreitung der GRZ
- Überschreitung der GFZ
- Garagen befinden sich außerhalb der festgesetzten Fläche
- kein einheitlicher Baukörper im Sinn von § 2 Ziffer 3 der Satzung
Die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes scheidet aus, da die Grundzüge der Planung mehrfach berührt werden.
Nun sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach Prüfung des Antrages ist festzustellen, dass keine Gründe für eine Versagung der Bebauungsplanänderung vorliegen, zumal der Bebauungsplan bereits mehrfach aus vergleichbaren Gründen geändert wurde. Ferner kann auf diese Weise Wohnraum im Weg der Nachverdichtung geschaffen werden.
So soll für das Baugrundstück die GRZ auf 0,27, die GFZ auf 0,53 angehoben werden.
Die Baugrenze für das Grundstück Roseggerstr. 24 soll in Richtung Westen und Norden erweitert werden. Das Sichtdreieck wurde sehr großzügig gewählt. Angesichts des dort stattfindenden Verkehrs und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Zone 30 mit rechts-vor-links-Regelung) ist eine Reduzierung des Sichtdreiecks durchaus vertretbar und hat sicher keine nachteiligen Auswirkungen. Weiter bedarf das Vorhaben einer Lösung hinsichtlich der Gebäudeform (§ 2 Ziffer 3), da bei Baumaßnahmen Anbauten so an den Hauptkörper anzugliedern sind, dass die geschlossene Grundrissform und der einheitliche Baukörper gewahrt bleiben. Denkbar ist hier angesichts des besonderen Falles nur eine Einzellösung.
Diskussionsverlauf
GR Lerach hält fest, dass diesem Bauvorhaben schon einmal zugestimmt wurde. Allerdings hält er die vorgeschlagene Lösung, für dieses einzelne Grundstück die GRZ zu erhöhen, für schwierig. Seiner Meinung nach, sollte dies großflächiger betrachtet werden.
BM Holzner stimmt zu, dass der Bauausschuss diesem Bauvorhaben grundsätzlich schon einmal zugestimmt hat. Nach Mitteilung des Landratsamtes muss jetzt aber zur Realisierung der Bebauungsplan geändert werden. Seiner Meinung nach ist die Betrachtung der gesamten Parzellen in diesem Bebauungsplangebiet mit einem sehr hohen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Aus diesem Grund schlägt er eine Einzelbetrachtung vor.
3. BM Dr. Zimmer hält eine gesamte Änderung des Bebauungsplangebietes für die beste Lösung.
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt GR Lerach mit, dass es für Bebauungsplanänderungen keine Richtlinien gibt und somit jeder, auch Bautechniker, Änderung durchführen können.
BM Holzner weist darauf hin, dass bei einer Einzelfallbetrachtung der Bauherr die Kosten trägt. Bei einer Änderung für das gesamte Gebiet müsste die Gemeinde die Kosten tragen.
Herr Schaller merkt an, dass viele
Anbauten in diesem Gebiet über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgewickelt wurden.
GR Lerach schlägt vor, entweder mit dem Bauherrn zu sprechen, ob der Anbau nicht so geändert werden könnte, dass man auf eine GRZ von 0,25 kommt, oder man für 3 bis 6 angrenzende Grundstücke eine Bebauungsplanänderung durchführt.
GR Geigl spricht sich für eine Einzelfallbetrachtung aus.
GR Pfannerstill befürchtet, dass das Landratsamt einer Einzelfallbetrachtung nicht zustimmen wird und auf eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes drängt.
BM Holzner äußert, dass das aufgezeigte Grundstück bereits bebaut ist und für den Anbau das Sichtdreieck und die Baugrenzen erweitert werden müssten. Er schlägt vor, um auf die bereits genehmigte Baugröße heranzukommen, eine GRZ von 0,25 und diese um 10% zu erhöhen.
GR Lerach rät, diese Vorgangsweise vorher mit dem Landratsamt abzuklären.
3. BM Dr. Zimmer hält dies für keine gute Lösung. Zuerst den Bebauungsplan ändern, obwohl man im Vorfeld schon weiß, dass die GRZ von 0,25 nicht ausreicht und im Nachhinein eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen. Seiner Meinung nach, sollte der Bebauungsplan für das gesamte Gebiet geändert werden.
BM Holzner hält es für sinnvoller, ehe man jetzt eine Entscheidung trifft, mit dem Bauherrn und dem Landratsamt zu sprechen, welche Lösung mitgetragen werden kann und welche Kosten bei einer kompletten Bebauungsplanänderung für das aufgezeigte Gebiet auf die Gemeinde zukommen würden.
Einstimmig besteht damit Einverständnis, bis zur nächsten Sitzung mit dem Landratsamt und dem Bauwerber die Punkte abzuklären und die Kosten für eine gesamte Bebauungsplanänderung zu eruieren.
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
|
beratend
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt folgende Öffnungszeiten der öffentlichen WC-Anlagen bekannt:
Sommer à 8.00 bis 20.00 Uhr
Winter à 8.00 bis 17.00 Uhr
GR Geigl regt an, diese auch an der Türe anzuschreiben.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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21.10.2015
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ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es folgen keine Wortmeldungen.
Datenstand vom 10.08.2017 15:23 Uhr