Datum: 18.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt BM Holzner mit, dass zur Bebauungsplanänderung „Piding Ost“ noch nicht alle Punkte geklärt sind.
Herr Schaller lässt wissen, dass dieser Punkt in der Dezember-Sitzung nochmals behandelt wird.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 21.10.2015 wird genehmigt.
zum Seitenanfang
3. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Anger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass der Gemeinderat der Gemeinde Anger die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" geschaffen werden.
Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 9.10.2015 um Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Mit diesem Verfahren soll im Anschluss an das fast fertige HPP Traumwerk die Errichtung eines Classicwerkes auf dem Grundstück des ehemaligen Bauhofs und Baufirma Koch ermöglicht werden.
Das Classicwerk mit ca. 300 Stellplätzen soll sowohl Privatfahrzeuge von Hans-Peter Porsche als auch vermietbare Boxen und Stellplätze für Fahrzeuge beinhalten. Zudem ist eine Werkstatt zur Restauration und Wartung der Fahrzeuge, ein Oldtimerhandel sowie eine Cafeteria für Besucher und Mieter geplant.
Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurden eingehend geprüft. Grundsätzlich konnten keine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden, Stellplätzen und Lagerflächen versehen ist.
Nach Ansicht der Verwaltung sind die weiteren im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.
Herr Schaller liest die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor.
Diskussionsverlauf
GR Geigl stellt fest, dass im Flächennutzungsplan von der Errichtung einer Cafeteria und im Bebauungsplan von einem Restaurant gesprochen wird und fragt nach, was denn nun errichtet wird.
Herr Schaller kann dies nicht sagen und daran auch nichts ändern, da die Unterlagen so von der Gemeinde Anger gekommen sind.
3. BM Dr. Zimmer schließt sich der Aussage von GR Geigl an, wobei es im Prinzip egal ist, was errichtet wird. Vielmehr möchte er wissen, in welchem Verfahren der Verkehr berücksichtigt wird, da mit dieser Maßnahme die Staatsstraße zusätzlich wieder belastet wird. Seiner Meinung nach, sollte man Bedenken gegen die Zunahme des Verkehrs äußern, zumal die Kapazitätsgrenze an der Kreuzung B 20 / St 2103 erreicht ist.
Herr Schaller lässt wissen, dass zum einen die Verkehrssituation im Bebauungsplan angesprochen wird. Zum anderen merkt er an, dass bei der letzten Änderung für das Porsche Traumwerk im Anschreiben an die Gemeinde Anger diese Bedenken mit aufgenommen wurden, aber man baurechtlich nichts gegen die Änderung hat.
3. BM Dr. Zimmer schlägt vor, in beiden Fällen Bedenken bezüglich der Verkehrszunahme aufzuzeigen, zumal die Gemeinde Piding einen Umbau der Kreuzung B 20 / St 2103 wünscht.
GR Geigl äußert, um die ganze Situation zu entschärfen, muss man auch darauf hinweisen, dass die Gemeinde Anger zur Entschärfung der Verkehrssituation einen Vollanschluss an die Autobahn fordern soll. Ansonsten läuft der ganze Verkehr wieder über Piding.
3. BM Dr. Zimmer plädiert dafür, dass man Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Piding anmelden muss. Eine Forderung, dass Anger einen Vollanschluss an die Autobahn erhält, geht ihm in dem Fall zu weit.
BM Holzner weist nochmals darauf hin, dass lediglich der Teil, der im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist, in ein Sondergebiet umgewandelt wird und es sich nicht um eine komplette Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans handelt. Deshalb kann man seiner Meinung nach keine Forderung für einen Autobahnanschluss stellen. Der Beschlussvorschlag kann aber dahingehend ergänzt werden, dass man Bedenken gegenüber der Zunahme des Verkehrs anzeigt.
GR Geigl stellt fest, dass in dem Bereich noch weitere Flächen zur möglichen Erschließung vorhanden sind und im Flächennutzungsplan die Verkehrssituation nicht gelöst wurde.
GR Bender kann prinzipiell den Aussagen zustimmen. Da es sich aber nur um einen kleinen Teil handelt, welcher von Gewerbe- in Sondergebiet umgewandelt wird, vermutet er nicht, dass der Verkehr so drastisch zunehmen wird und bittet um Abstimmung.
GR Dufter äußert, man muss das Traum- und Classicwerk als Gesamtpaket betrachten. Das Straßenbauamt wird die Erweiterung verkehrstechnisch prüfen, wobei er nicht glaubt, dass der Verkehr so stark zunehmen wird.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der geplanten 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Äußerst kritisch gesehen wird die Zunahme des Verkehrs auf der Staatsstraße 2103 (Ortsdurchfahrt Urwies und der Einmündung B 20 / St 2103). Darüber hinausgehende Bedenken und Einwände werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, das der Gemeinderat der Gemeinde Anger parallel zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes die Aufstellung des Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" beschlossen hat. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau des Classicwerks geschaffen werden.
Die Gemeinde Piding wurde mit Schreiben vom 9.10.2015 um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungssplanes gebeten. Mit diesem Verfahren soll im Anschluss an das fast fertige HPP Traumwerk die Errichtung des Classicwerkes auf dem Grundstück des ehemaligen Bauhofs und Baufirma Koch ermöglicht werden.
Als Nutzungen des Classicwerks sind vorgesehen:
- 9.845 m² Ausstellungsfläche,
- 768 m² Verwaltung,
- 220 m² Restaurant,
- 1251 m² Werkstatt mit Lager und
- 2.000 m² Stellplätze, Zufahrten, Zugang und Terrasse.
Die Unterlagen zur Änderung des geplanten Bebauungsplanes wurden eingehend geprüft. Grundsätzlich konnte keine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden mit Ausnahme der Tatsache, dass mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Staatsstraße 2103 zu rechnen ist. Daraus kann nach Ansicht der Verwaltung keine negative Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes abgeleitet werden.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden, Stellplätzen und Lagerflächen versehen ist.
Nach Ansicht der Verwaltung sind die weiteren im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.
Herr Schaller liest die Änderungen der Begründung sowie die geplante Satzung mit den Festsetzungen vor.
Diskussionsverlauf
GR Geigl macht darauf aufmerksam, dass die Bebauung zur Stoißer Ache hin sehr dicht und nahe ist und fragt nach, wie es mit Retentionsflächen aussieht. Im Bebauungsplan wird nicht darauf eingegangen. Bei einem Hochwasser fließt das ganze Wasser nach Piding.
Herr Schaller stellt fest, dass Retentionsflächen im Bebauungsplan nicht ausgewiesen sind. Allerdings wird das WWA im Rahmen der Behördenbeteiligung noch gehört.
BM Holzner lässt wissen, dass hier auch Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Allerdings weiß er nicht, ob es sich in dem bebauten Bereich aktuell um eine Überschwemmungsfläche handelt. Grundsätzlich geht er davon aus, dass das Wasserwirtschaftsamt Traunstein eine Stellungnahme abgeben muss.
3. BM Dr. Zimmer hält die GRZ von 0,77 für sehr hoch und fragt sich, wie sich dieses massive Bauwerk städtebaulich einfügen soll. Auch möchte er wissen, ob Beleuchtungsanlagen als Werbeanlagen zählen und wo man die Ausgleichsflächen schaffen muss.
Herr Schaller äußert, dass ein Gebäude, welches angestrahlt wird, nicht als Werbemaßnahme anzusehen ist.
GR Dufter ist der Meinung, dass man froh sein sollte, dass Herr Porsche so viel Investiert und sich die Gemeinde Piding nicht in Dinge einmischen sollte, welche die Gemeinde Anger betreffen. Es steht der Gemeinde lediglich zu, Bedenken gegen den Verkehr und der Retentionsflächen bezüglich der Stoißer Ache vorzubringen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt des geplanten Bebauungsplanes "HPP Classicwerk" der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Äußerst kritisch wird die Zunahme des Verkehrs auf der Staatstraße 2103 (Ortsdurchfahrt Urwies
und bei der Einmündung B 20 / St 2103) gesehen. Darüber hinausgehende Bedenken und Einwände werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
5. Bauantrag zur Erweiterung des 1. Obergeschosses des Anwesens Lindenstr. 4 (Fl.Nr. 1044)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass am Obergeschoß des Anwesens Lindenstr. 4 (Fl.Nr. 1044) ein Anbau mit einer Größe von 8,88 m x 5,00 m errichtet werden soll. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Vorhaben sind gem. § 34 BauGB zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.
Dachform, Dachneigung und Firsthöhe werden an den Bestand angepasst. Die GRZ beträgt mit dem Anbau und allen Nebenanlagen 0,369 und liegt damit im üblichen Bereich. Die GFZ beträgt 0,392. Da durch den Anbau eine zweite Wohneinheit geschaffen wird, sind auch zwei weitere Stellplätze notwendig, die auf dem Grundstück auch vorhanden sind.
Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer regt an, baldmöglichst die Stellplatzsatzung zu überarbeiten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das 1. Obergeschoß des Anwesens Lindenstr. 4 (Fl.Nr. 1044) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das Anwesen Ahornstr. 31 (Fl.Nr. 1034/39)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass im Gewerbegebäude Ahornstr. 31 sich eine Schlosserwerkstatt befindet. Der Betriebsinhaber hat einen Bauantrag auf Nutzungsänderung zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in dieses Gebäude beantragt.
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 "Ahornstraße Nord". Gem. § 8 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Ausnahmsweise können aber Wohnungen für Betriebsinhaber oder -leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, zugelassen werden. Ein Ausschluss einer Betriebsleiterwohnung ist in den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht enthalten. So kann der ausnahmsweisen Zulassung einer Betriebsleiterwohnung zugestimmt werden.
Die notwendigen Stellplätze für den Betrieb (250 m² Handwerksbetrieb = 5 Stellplätze) sowie für die Betriebsleiterwohnung (2 Stellplätze) sind auf dem Grundstück vorhanden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass davon auszugehen ist, dass die Bahn auch Einwände vorlegen kann. Ebenso weist der darauf hin, dass man in der Vergangenheit schon öfters negative Erfahrungen mit einer Betriebsleiterwohnung gemacht hat. Allerdings ist vorgeschrieben, dass nur ein Betriebsangehöriger diese Wohnung nutzen kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das Anwesen Ahornstr. 31 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Ausnahme zum Einbau der Betriebsleiterwohnung gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 1 BauNVO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Bach- und Heurungstraße zum Errichten eines Wohnhauses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem neu geschaffenen Grundstück Fl.Nr. 115/6 ein Einfamilienhaus errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße".
Das Grundstück war bisher noch nicht für eine Bebauung vorgesehen, deshalb wurde im Bebauungsplan auch kein Baufenster festgesetzt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bestand von Seiten des Grundeigentümers kein Bedarf dafür. Für die Festsetzung eines Baufensters ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dafür liegt nun ein Antrag vor dem zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Lerach bittet darum, Änderungen im Bebauungsplan künftig nicht nur parziell zu erstellen, sondern komplett.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ersatzbaus (Neubau) für das Anwesen Salzburger Str. 3 a nach Grundstücksteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass das Grundstück Salzburger Str. 3 und 3a (Fl.Nr. 72) geteilt werden soll. Dazu liegt eine Bauvoranfrage vor, ob nach der Grundstücksteilung und dem Abbruch des bestehenden Gebäudes Salzburger Str. 3a eine erneute Bebauung in gleichen Ausmaßen und Höhen möglich ist. Die Grundstücksteilung bedarf keiner Genehmigung oder Zustimmung.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Das derzeit vorhandene Grundstück hat eine GRZ von 0,48. Das neue Grundstück Salzburger Str. 3 a hätte mit Garage und Nebenanlagen eine GRZ von 0,47. In der näheren Umgebung sind Grundstücke mit gleichwertigen GRZ vorhanden. Insoweit wird das Einfügegebot gewahrt. Demnach kann ein Ersatzbau in der gleichen Größenordnung möglich sein. Notwendig ist noch die Anlage eines zweiten Stellplatzes.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass für den Altbau keine Parkplätze gefordert werden können und für den Neubau damals zwei errichtet wurden.
BM Holzner erklärt, dass für den Altbau auch bei einer Grundstückteilung keine Stellplätze nachgefordert werden können.
GR Lerach erschließt sich die Bauvoranfrage nicht ganz, da seiner Meinung nach bei einem Abriss und Neubau in gleicher Form dies nicht notwendig sei.
Herr Schaller erklärt, dass bei einer Sanierung kein Antrag gestellt werden muss. Bei einem Abriss und Neubau schon, da es sein könnte, dass der abgebrochene Altbau aktuellen Vorschriften widersprach und der künftige Neubau dann nicht genehmigungsfähige Inhalte haben könnte.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass der Lärmschutz und die Abstandsflächen erst bei einem Bauantrag geprüft werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines gleichartigen Ersatzbaus für das Anwesen Salzburger Str. 3 a nach Grundstücksteilung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
beratend
|
9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass ein Bauantrag für das neue Baugebiet „Heurungstraße“ im Freistellungsverfahren auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt BGL weitergeleitet wurde
.
zum Seitenanfang
10. Anfragen und Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
18.11.2015
|
ö
|
beratend
|
10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
a) Auf Nachfrage von GR Schlindwein teilt BM Holzner mit, dass ein nachträglich eingereichter Bauantrag, aufgrund einer Baukontrolle zum Beispiel durch das Landratsamt, innerhalb der vom Landratsamt genannten Frist bei der Gemeinde eingereicht werden muss.
b) Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Baumaßnahme an der Salzburger Straße 30 in der Art und Weise so ausgeführt wurde, wie vor 4 Jahren genehmigt. Dies hat auch die Baukontrolle bestätigt. Allerdings haben sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, welche voraussichtlich
in der Dezember-Sitzung erläutert werden sollen.
Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr