Datum: 10.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2015
3 Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)
4 Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Gaisbergstr. 13 (Fl.Nr. 736/1)
5 Anfrage auf Ausweisung von Baugrundstücken auf dem Grundstück Fl.Nr.736 an der Gaisbergstraße
6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "ehemaliges Raiffeisenlagerhaus", Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
7 Verschiedenes
8 Anfragen und Anträge

zum Seitenanfang

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.


Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.11.2015 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Bahnhofstraße 59 bzw. Salzstraße 12 und 14) ein Gebäude mit vier Garagen und zwei Wohnungen errichtet werden soll. Das Gebäude soll eine Größe von 14,00 x 10,00 m bekommen mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich; eine Baugenehmigung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ferner darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.

Insgesamt dürfte sich die GRZ zwar an der oberen Grenze bewegen, könnte sich aber den Verhältnissen der näheren Umgebung anpassen. Eine Vergleichsberechnung ist notwendig. Die erforderlichen vier Stellplätze sind vorhanden. Art und Bauweise entsprechen der umliegenden Bebauung, die Erschließung ist gesichert.

Auf dem Baugrundstück sind bereits mehrere Gebäude vorhanden. Die dadurch überbaute Fläche entspricht einer GRZ von 0,20, mit dem geplanten Neubau 0,25. Eine umfassende GRZ-Berechnung für das Baugrundstück sowie eine Vergleichsberechnung wurde bis zur Sitzung gefordert, ist aber nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, entweder das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und den Bauantrag so an das Landratsamt weiterzuleiten, oder mit dem Bauherrn nochmals Kontakt aufzunehmen und bis zur nächsten Sitzung versuchen, alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung zu bekommen.

BM Holzner schlägt vor, heute über den Bauantrag nicht abzustimmen, sondern diesen wieder an den Bauherrn zurückzugeben, mit der Bitte, bis zur nächsten Sitzung alle fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Einstimmig besteht damit Einverständnis, dass der Bauantrag wieder an den Bauherrn zurückgeht.

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Gaisbergstr. 13 (Fl.Nr. 736/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass der Bauherr den Bauantrag zurückgezogen hat, da noch einige Punkte zu klären sind.

zum Seitenanfang

5. Anfrage auf Ausweisung von Baugrundstücken auf dem Grundstück Fl.Nr.736 an der Gaisbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 736 an der Gaisbergstraße angefragt hat, ob dort eine Ausweisung von Baugrundstücken möglich ist. Für das Schaffen von Baugrundstücken wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll und erforderlich sein.

Zunächst ist zu klären, ob eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück grundsätzlich wünschenswert ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für Ökologie/Landschaftsbild/Klima festgesetzt.

Im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Piding ist ein Teil der Fläche der Fl.Nr. 736 bestimmt
- zum Erhalt und Stärkung einer dezentralen Mischung von Wohnen, Nahversorgung und Dienstleistung
- als Siedlungsbereich

Entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes zur Art der baulichen Nutzung sowie der im Ortsentwicklungskonzept vorgesehenen Nutzung einer Teilfläche der Fl.Nr. 736 ist nach Ansicht der Verwaltung eine Bebauung grundsätzlich denkbar. Die Nachfrage nach bebaubaren Grundstücken im Gemeindegebiet ist groß. Ein kontrolliertes Wachstum der Bevölkerung ohne eine grundlegende Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Infrastruktur wäre möglich.

Für eine weiterführende Entscheidung ist zunächst ein Planungskonzept mit den möglichen Grundstücken und Verkehrsflächen notwendig. Bei einer grundsätzlichen Zustimmung zu einer Bebauung sollten zunächst Angebote für eine Planung eingeholt werden. Die Kosten der Planung sind vom Grundeigentümer als Antragsteller zu tragen.

BM Holzner weist darauf hin, dass lediglich das Planungskonzept vom Bauausschuss ausgearbeitet werden kann und für die Aufstellung des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes der Gemeinderat zuständig ist.

Diskussionsverlauf

GR Geigl regt an, im Vorfeld mit dem Immissionsschutz bezüglich der Lärmbelästigung seitens der B 20 zu sprechen.

BM Holzner informiert, dass dies nicht möglich ist, da der Immissionsschutz zur Berechnung der Lärmgrenze wissen muss, was errichtet wird.

GR Lerach hält es für besser, sich nicht nur auf das Grundkonzept zur Bebauung der Fl.Nr. 736 zu beschränken, sondern das gesamte Gebiet bis zum Burger King bzw. zur Autobahn mit in Betracht zu ziehen.

BM Holzner kann dem zwar zustimmen, allerdings wird vom Antragsteller nur das Grundkonzept für eine Teilfläche der Fl.Nr. 736 gewünscht, wobei man hier die Teilfläche für etwaige Zufahrtsverbindungen aufweiten muss. Da noch eine Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Antragsteller getroffen werden muss, kann man nicht einfach die Kosten für das gesamte Gebiet aufdrängen.

3. BM Dr. Zimmer hält die Vorgangsweise für sehr gut, da man sich an die Vorgaben des Ortsentwicklungskonzeptes anlehnt und der Antragsteller aus diesem Konzept heraus etwas entwickeln möchte.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Anfrage des Grundeigentümers der Fl.Nr. 736 zur Schaffung von Baurecht auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 736 in Anlehnung an das Ortsentwicklungskonzept grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für ein Grundkonzept zur Bebauung einzuholen. Die Kosten sind vertraglich vom Grundeigentümer zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "ehemaliges Raiffeisenlagerhaus", Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Geigl und GR Rotter zeigen persönliche Beteiligung an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller erläutert nochmals kurz die Ausgangssituation und lässt wissen, dass heute eigentlich der Satzungsbeschluss hätte erlassen werden sollen. Aufgrund dessen wurden Einwendungen vorgebracht, aus denen hervorgeht, dass im Flächennutzungsplan das Gebiet zwischen Auen- und Bahnhofstraße als Mischgebiet ausgewiesen ist. Im Bebauungs plan aus dem Jahr 1995 ist allerdings ein Teil als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

In der Satzung ist jedoch bestimmt, dass im Bebauungsplangebiet die zulässige Nutzung gegliedert ist (§ 1 Abs. 4 BauNVO). Diese Gliederung ist im Bebauungsplan eindeutig zu kennzeichnen.

Aus diesem Grund muss heute beschlossen werden, den Planteil an die Begründungen anzupassen und anschließend öffentlich auszulegen. In der nächsten Bauausschusssitzung kann dann darüber abgestimmt werden. 

BM Holzner merkt an, dass sich an den geplanten Wohngebäuden und deren Situierung gegenüber dem bereits gefassten Beschluss nichts geändert hat. Lediglich in der Darstellung vom Plangebiet und deren Begründung hat sich etwas geändert, was zu einer kleinen zeitlichen Verzögerung führt, aber so der fachlich richtige Weg ist.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Übernahme des Inhalts von Ziffer 3 der Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 24 „ehemaliges Raiffeisenlagerhaus“ in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes zur Darstellung der Gliederung zwischen Wohn- und Gewerbenutzung und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der weiteren Verfahrensschritte (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange).        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 10.08.2017 15:24 Uhr