Bekanntgabe über die Einbeziehung der Gemeinde Pliening in die neue Verordnung für die Mietpreisbremse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.07.2015 ö

Diskussionsverlauf

Nach Auffassung des Bayerischen Staatsministerium des Innern erfüllte ursprünglich die Gemeinde Pliening nicht die Kriterium für die Gebietskulisse nach einer Verordnung gemäß § 556d Abs. 2 BGB-Entwurf („Mietpreisbremse“). Als Grund wurde aufgeführt, dass der Wohnungsmarkt nach statistischen Erhebungen nicht angespannt sei.

Die Verwaltung hat daraufhin in einem Schreiben entsprechende Gegenargumente geliefert, warum der Wohnungsmarkt in der Gemeinde angespannt ist.

Die Mietpreisbremse ist Bestandteil des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.04.2015. Den Landesregierungen obliegt es, diese Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Mietpreisbremse bedeutet, dass die Miete künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Mit Schreiben vom 02.07.2015 teilte das Bayerische Staatsministerium der Justiz nun mit, dass beabsichtigt ist, dem Ministerrat die Einbeziehung der Gemeinde Pliening in die Gebietskulisse der künftigen Mietpreisbremseverordnung vorzuschlagen.

Am 14.07.2015 hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass u. a. auch für die Gemeinde Pliening die Mietpreisbremse ab 01.08.2015 gilt.

Datenstand vom 24.07.2015 10:00 Uhr