Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Pliening - Auftragserteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 24.09.2015
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst sind gemäß Art. 83 der Bayerischen Verfassung (BV) und Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) Pflichtaufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.
In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz heißt es wie folgt:
„Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.“
Die Gemeindeverwaltung Pliening hat drei Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert und drei Angebote erhalten. Der wirtschaftlichste Anbieter war das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GbR aus Heilsbronn mit einem Bruttopreis von 10.971,80 Euro. Das höchste Angebot lag bei 17.243,10 Euro.
Der Erste Bürgermeister hat dem Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung aus Heilsbronn den Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans erteilt. Die Kommandanten und zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung werden in die Projektgruppe eingebunden. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Feuerwehrbedarfsplan dem Gemeinderat vorgestellt.
Datenstand vom 28.09.2015 12:50 Uhr