Folgende Fragen und die Antworten zu dem Schreiben des Neuen Forums vom 26.01.2016 erhalten Sie zur Kenntnis.
1. Mit welchen Belegungszahlen der Traglufthalle ist nach aktuellem Stand zu rechnen?
Es ist mit 268 Personen zu rechnen.
2. Handelt es sich um eine Dauerbelegung oder eine Durchgangseinrichtung?
Hierzu sind momentan keine genauen Aussagen möglich.
Jedenfalls soll es keine Durchgangseinrichtung werden.
3. Wer ist für die tägliche Betreuung zuständig bzw. was ist angedacht?
Es ist der Einsatz eines Sozialdienstes vorgesehen.
Zudem der Helferkreis
Ein Sicherheitsdienst – 24 Std., vorläufig 3 Personen.
4. Wie gestaltet sich die Situation mit Asylanten die ein Bleiberecht erhalten
z.B. bei der zukünftigen Unterbringung?
Hier spricht man von Fehlbelegern, soweit sie sich noch in der Einrichtung aufhalten. Wenn keine Wohnung besteht oder gefunden werden kann, ist das Obdachlosenrecht maßgeblich. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist die Gemeinde zuständig.
5. Wie gestaltet sich die Auflösung der Einrichtung nach Nutzungsende?
Es ist ein Rückbau auf ursprünglichen Stand vorgesehen.
6. Welche Kosten hat die Gemeinde eventuell zu tragen?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit und die Kostenfinanzierung beim Landratsamt. Ob und ggf. welche Kosten die Gemeinde treffen könnten, ist derzeit nicht bekannt.