Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene durch den Landkreis Ebersberg - neuer Gebührensatz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 24.11.2016
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. In der Gemeinde Pliening sind derzeit sieben Männer als Feldgeschworene tätig und unterstützen die Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten durch das zuständige Vermessungsamt Ebersberg.
Die Feldgeschworenen beziehen kein Gehalt. Sie erhalten aber für ihre Tätigkeit Gebühren, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung richtet. Die Gebührenordnung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen in Art. 19 Abmarkungsgesetz durch den zuständigen Kreistag des Landkreises erlassen. Mit dieser gesetzlichen Regelung wird sichergestellt, dass der Gebührensatz, der je aufgewendeter Stunde gilt, landkreisweit einheitlich ist.
Eine Änderung dieser Gebührenordnung für Feldgeschworene ist beabsichtigt, wobei der Gebührensatz von derzeit "13,-- €" auf "15,-- €" erhöht werden soll. Diese Änderung der Gebührenordnung soll mit Wirkung ab 01.01.2017 in Kraft treten.
Datenstand vom 28.11.2016 10:09 Uhr