Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Anregung zur Anordnung einer Beschilderung nach Zeichen 136 StVO (Kinder) als Hinweis auf den Spiel- und Bolzplatz an der Verbindungsstraße von der Speicherseestraße zur Brücke des Abfanggrabens in Landsham-Moos


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö

Diskussionsverlauf

Das Zeichen darf nach der Verwaltungsvorschrift zu § 40 StVO nur dort angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Nachdem der Spiel- und Bolzplatz zur Straße hin mit einem Zaun abgesichert ist, bedarf es keiner Beschilderung. Seitens der Polizei wurde die Anbringung einer entsprechenden Beschilderung nicht für notwendig erachtet.

Datenstand vom 11.09.2017 10:46 Uhr