Ökologische Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 2279 Gemarkung Pliening (Humusabtrag)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 21.12.2017
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Bürgerversammlung, in der Gemeinderatssitzung am 26.10.2017 und 23.11.2017 sowie in mehreren Telefonaten mit Landwirten wurde der Humusabtrag auf dem Grundstück Fl.Nr. 2279 Gemarkung Pliening angesprochen und insbesondere das Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde kritisiert.
Die Verwaltung hat daher um eine Stellungnahme zu diesem Vorgehen gebeten, da die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Veranstaltung im Jahr 2010 bereits darauf hingewiesen wurde, dass Humusabtrag in der Gemeinde Pliening zur Herstellung ökologischer Ausgleichsflächen zukünftig unterbleiben soll.
Der zuständige Mitarbeiter in der Unteren Naturschutzbehörde, Herr Finster, teilte daraufhin am 30.11.2017 telefonisch folgendes mit:
Der Ausführungsplan für die Herstellung der Ausgleichsfläche wurde vom Landschaftsarchitekten der Unteren Naturschutzbehörde zur fachlichen Beurteilung vorgelegt.
Der darin enthaltene Humusabtrag war von der Unteren Naturschutzbehörde fachlich nicht zu beanstanden. Daher konnte die Zustimmung erteilt werden. Auf die Schwierigkeiten mit dem Oberbodenabtrag in der Gemeinde Pliening hatte Herr Finster den beauftragten Landschaftsarchitekten allerdings hingewiesen.
Letztendlich handelt es sich um eine Entscheidung des Eigentümers, in diesem Falle der Gemeinde Kirchheim. Ein Mitspracherecht der Unteren Naturschutzbehörde besteht nicht, sofern die Maßnahme fachlich sinnvoll ist.
Die Untere Naturschutzbehörde steht für Rückfragen hierzu gerne zur Verfügung.
Datenstand vom 02.01.2018 08:09 Uhr