Infoveranstaltung zum Straßenausbaubeitragsrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.12.2017 ö

Diskussionsverlauf

Die Gemeinden sind nach der Rechtsprechung des BayVGH aufgrund der Nachrangigkeit anderer Einnahmearten wie Steuern und Kredite verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Diese Verpflichtung ist für die Gemeinde aber auch gleichzeitig eine Chance, da der Gesetzgeber eine Höchstfrist von 25 Jahren für die Abrechnung von Erschließungsanlagen eingeführt hat, die zum 01.04.2021 in Kraft treten wird. D. h., dass Straßen, deren erstmalige technische Herstellung vor dem 31.03.1996 begonnen wurde, zum 01.04.20 21 nicht mehr über Erschließungsbeiträge abgerechnet werden können.
Diese Straßen gelten dann per Fiktion als erstmalig hergestellt, so dass Verbesserungen/Erneuerungen nur mehr über einen Straßenausbaubeitrag abgerechnet werden können. Dazu bedarf es aber einer entsprechenden Satzung.

Das Landratsamt Ebersberg möchte die Gemeinden sowohl bei einer Einführung, als auch einer möglichen, weiteren Ausgestaltung der Straßenausbaubeitragssatzung unterstützen und bietet deshalb für alle Bürgermeister und Gemeinderäte eine Infoveranstaltung an.

Termin:
Dienstag, 16.01.2018, 17:00 Uhr im Landratsamt Ebersberg, Hermann-Beham-Saal

Im Rahmen der Veranstaltung werden die möglichen Formen der Ausgestaltung der Satzung, insbesondere das neu eingeführte beitragsrechtliche Instrument der wiederkehrenden Beiträge anhand der Vor- und Nachteile gegenüber Einmalbeiträgen erläutert.

Anmeldung zur Teilnahme bis spätestens Montag, 08.01.2018, an das Landratsamt Ebersberg, elisabeth.maier@lra-ebe.de.


Das E-Mail des Landratsamtes Ebersberg vom 15.12.2017 betreffend die Diskussion über Sinn und Zweck dieser Informationsveranstaltung wird den Mitgliedern des Gemeinderates als Tischvorlage ausgehändigt.

Datenstand vom 02.01.2018 08:09 Uhr