Bekanntgabe der Weiterleitung an das Landratsamt zur bauaufsichtlichen Prüfung - Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 891/2 Gemarkung Pliening, Raiffeisenstraße 23, Pliening


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.03.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Im Rahmen des Antrags auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einzelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 891/9 Gemarkung Pliening, Alemannenstraße 8, Pliening (Bauausschusssitzung vom 07.02.2019) wurde auf den Carport mit einem nicht genehmigten Flachdach in der Raiffeisenstraße 23 (Grundstück Fl.Nr. 891/2 Gemarkung Pliening), aufmerksam gemacht. Eine entsprechende Weiterleitung an das Landratsamt zur bauaufsichtlichen Prüfung ist erfolgt.

Mit der E-Mail vom 11.02.2019 nahm das Landratsamt Ebersberg wie folgt Stellung.
„Der seinerzeit eingereichte Bauantrag hatte bereits das Carport mit Flachdach im Plan. Die Gemeinde hat dennoch nicht die Durchführung des Genehmigungsverfahrens verlangt.
Wir würden hier nur einschreiten, wenn es dafür außer dem Verstoß gegen den Bebauungsplan noch weitere sachliche Gründe gäbe. Immerhin wurde der Carport seit seiner Errichtung vor ca. 18 Jahren nie beanstandet.“

Anmerkung der Gemeindeverwaltung in Bezug auf die nicht verlangte Durchführung des Genehmigungsverfahrens:

Der Bauantrag wurde damals im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Die bedeutete u. a., dass Bauherr und Planfertiger durch ihre Unterschrift im Bauantrag die Einhaltung aller durch den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen bestätigen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war es üblich, dass Freistellungsanträge von den Gemeinden nicht geprüft werden. Dies entsprach der Idee des Genehmigungsfreistellungsverfahren, Gemeinden bei der Antragsbearbeitung zu entlasten.

Durch die Vielzahl der inzwischen bekannt gewordenen fehlerhaften Genehmigungsfreistellungsverfahren ist man dazu übergegangen, auch solche Anträge wie einen „normalen“ Bauantrag auf Einhaltung des Bebauungsplanes zu prüfen.

Datenstand vom 20.03.2019 13:40 Uhr