Kinderbetreuung - Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flurnummer 2472 Gemarkung Pliening, im Baugebiet "Östlich der Gruber Straße" Landsham - Fertigstellungstermin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.03.2019 ö

Diskussionsverlauf

Aufbau der Bekanntgabe:
  1. Auszüge vergangener Gemeinderatsbeschlüsse
  2. Vergabe Gewerk „Erdarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten“
  3. Vergabe Gewerk „Holzrahmenbau inklusive weiterer Fachlose“
  4. Fazit
  5. Übergangslösung


  1. Auszüge vergangener Gemeinderatsbeschlüsse

Auszüge aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2017:

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fl. Nr. 2472 Gemarkung Pliening, östlich der Wertstoffsammelstelle an der Ulrich-Nanshaimer Straße im Baugebiet „Östlich der Gruber Straße“ Landsham mit Erdgeschoss und Obergeschoss ca. je 450 m² sowie Vollunterkellerung ca. 450 m² zu planen. Eine erste Kostenschätzung beträgt 2.479.250,00 € brutto. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen. (…)

Beschluss 4:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge zur Realisierung der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften den jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017:

Der Gemeinderat billigt die vorliegende Entwurfsplanung:
  • Lageplan, Grundrisse, Schnitt – Stand 09.06.2017
  • Ansichten – Stand 15.06.2017
  • Visualisierung – vier Stück farbige 3D-Bilder

  1. Vergabe Gewerk „Erdarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten“:

Zwischen der Billigung der Entwurfsplanung durch den Gemeinderat und der Ausschreibung „Erdarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten“ fanden unter anderem folgende Schritte statt:
    • Erstellung der Genehmigungsplanung inklusive Entwässerungsplanung.
    • Anpassung der Genehmigungsplanung an die zwischenzeitlich neu erschienene Bauleitlinie der Kindertagesstättenaufsicht im Landkreis Ebersberg, welche zukünftig einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen soll.
    • Erstellung der bautechnischen Nachweise zum Bauantrag gemäß Bayerischer Bauordnung:
      • Brandschutznachweis
      • Wärmeschutznachweis
      • Standsicherheitsnachweis.
    • Vorbereitung der Bauantragsformulare.
    • Abgabe der Baugenehmigungsunterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Ebersberg.
    • Kommunikation mit dem gKu VE München Ost bzgl. Wasser und Abwasser.
    • Kommunikation mit den beteiligten Fachstellen im Landratsamt Ebersberg
      • Kreisjugendamt
      • Untere Denkmalschutzbehörde
      • Bauamt
      • Kreisbrandinspektion Ebersberg
      • Ehrenamtlicher Fachberater des Landkreises Ebersberg für barrierefreies Bauen
      • Lebensmittelüberwachung
    • Anpassung der Baugenehmigungsunterlagen nach den Forderungen des Landratsamtes Ebersberg und dessen eben aufgezählten beteiligten Fachstellen sowie dem Abwasserzweckverband gKu VE München Ost.
    • Beauftragung eines Prüfingenieures für Standsicherheit.
    • Erste Teilprüfung des Standsicherheitsnachweises durch den Prüfingenieur.
    • Nach Erhalt des Baugenehmigungsbescheides wurden von den beauftragten Planern die Leistungsphasen 5 „Werkplanung“ und 6 „Vorbereitung der Vergabe“ gemäß der HOAI „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ soweit möglich durchgeführt, somit waren die ersten Leistungsverzeichnisse erstellt.
    • Vorbereitung der notwendigen Formblätter aus dem Vergabehandbuch Bayern.

Vom 23.08.2018 bis zum 13.09.2018 wurde dann eine erste öffentliche Ausschreibung gemäß der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (folgend VOB) für das Gewerk „Erdarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten“ des Kellergeschosses inklusive Aufzugsschacht durchgeführt.

Die Kostenberechnung des beauftragten Architekten Herrn Dipl.-Ing. (TU) Ekkehard Meyer lag bei 354.131,84 € brutto.

Die ausgelastete Lage der Bauwirtschaft, insbesondere im Ballungsraum München, machte es nicht einfach, geeignete Bieter zu erhalten, welche kurzfristig beginnen konnten und ihre Leistung im geforderten Zeitfenster zu angemessenen Preisen anboten.

Zum Submissionstermin am 13.09.2018 lagen zwei Angebote vor.
Ein Angebot belief sich auf 627.518,82 € brutto, das wirtschaftlichere Angebot von Firma „K&M Ramaj Bauunternehmung oHG“ hingegen auf 388.678,24 € brutto (2,0% Skonto können bei Zahlung innerhalb der vorgegebenen Frist noch abgezogen werden). Trotz 9,76 % (7,56 % nach Skontoabzug) bzw. 34.546,40 € brutto (26.772,83 € brutto nach Skontoabzug) Mehrpreis gegenüber der Architektenschätzung kann in Anbetracht der Randbedingungen noch von einem angemessenen Angebot ausgegangen werden.

Der Auftrag wurde, nach der erfolgten Vergabeempfehlung durch den Architekten, am 19.09.2018 von Herrn Ersten Bürgermeister Roland Frick unterschrieben und an Firma Ramaj übersandt.

  1. Vergabe Gewerk „Holzrahmenbau inklusive weiterer Fachlose“

Nach intensiver, mehrere Wochen andauernder Abstimmung mit dem Fördermittelgeber, der Regierung von Oberbayern, fand zwischen dem 24.01.2019 und dem 28.02.2019 eine öffentliche Ausschreibung für das Gewerk „Holzrahmenbau inklusive weiterer Fachlose“ statt. Herr Architekt Meyer legte für dieses Gewerk einen machbaren, wenn auch sportlichen Terminplan von ca. einem halben Jahr vor, damit ein reibungsloser Baufortschritt stattfindet und das Kinderhaus im September 2019 eröffnen kann.
In den Vertragsgrundlagen wurde der 06.09.2019 als Fertigstellungstermin vorgegeben, welcher bei Nichteinhaltung mit einer definierten Vertragsstrafe zu sanktionieren ist.

Zum Submissionstermin am 28.02.2019 lag kein wertbares Angebot vor. Ein Angebot wurde abgegeben, in diesem wurden jedoch die vorgegebenen Vertragsgrundlagen, speziell der Terminplan, abgeändert, was einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt.

Nach reiflichen Überlegungen wurde die Ausschreibung aufgehoben.
Hätte man auf die Aufhebung verzichtet und den Terminplan des Bieters akzeptiert (die Fertigstellung war mit voraussichtlich Dezember 2019 angegeben) wäre man größtmögliches Risiko eingegangen, durch einen Verstoß gegen die geltenden Vergabegrundsätze die bewilligten Fördermittel in Höhe von ca.  1,8 Mio. € zu gefährden.

Auf Nachfrage, nach der Aufhebung des Vergabeverfahrens, bei weiteren interessierten Bietern, deren Unterlagendownloads auf der verwendeten Bekanntmachungsplattform für die Vergabestelle ersichtlich sind, erhielt die Gemeindeverwaltung nicht nur die Auskunft, dass kein Angebot abgegeben wurde weil die Auftragsbücher bereits zu voll sind für einen derart großen wenn auch attraktiven Auftrag, sondern auch, dass der Auftrag nur schwer in der vorgegebenen Zeit zu realisieren gewesen wäre unter anderem durch die Materialbeschaffung (Fenster, Türen, usw.) samt Lieferzeit.

  1. Fazit

Die Einhaltung der Fertigstellung des Kinderhauses zum September 2019 ist somit nicht mehr möglich.
Für das Gewerk „Holzrahmenbau inklusive weitere Fachlose“ findet schnellstmöglich eine erneute öffentliche Ausschreibung entsprechend den geltenden Vergabegrundsätzen statt.

Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass bei der erneuten Ausschreibung mehr als ein Angebot eingeht, wird der Zeitplan abgeändert, so dass dieser den potentiellen Bietern mehr Zeit einräumt.
Dies fördert den Wettbewerb und lässt im optimalen Fall wirtschaftlichere Angebote erwarten.

Im Anschluss an den Holzrahmenbau stehen dann noch weitere Gewerke wie zum Beispiel Maler und Fließenleger an, bis letztendlich die Außenanlagen fertiggestellt werden.

  1. Übergangslösung

Wie bereits bekannt ist, wurde die Trägerschaft für das zukünftige Kinderhaus in Landsham an die „Kinderland PLUS gGmbH“ vergeben.
In einem ersten Kennenlerngespräch mit der Geschäftsführerin Frau Maria Boge-Diecker und deren Kollegin Frau Klein wurden unter anderem Übergangslösungen erörtert.

Beide Seiten einigten sich in der Form, dass, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Stellen der Gemeinde Poing, benötigte Betreuungsplätze (Krippenkinder wie auch Kindergartenkinder) in Einrichtungen der Gemeinde Poing als Gastkindplätze angeboten werden.
Ein erster Kontakt mit der Gemeinde Poing hatte zum Ergebnis, dass voraussichtlich der gesamte Betreuungsbedarf der Kinderkrippen- und Kindergartenplätze für das kommende Betreuungsjahr von der Gemeinde Poing gedeckt werden kann.

Offiziell beginnt die Trägerschaft der „Kinderland Plus gGmbH“ für das Kinderhaus in Landsham dann nach dessen Fertigstellung, voraussichtlich im September 2020. Somit werden provisorische Unterbringungen, unnötige Kosten und Umzüge der Kinder im laufenden Betreuungsjahr vermieden und die Personalgewinnungschancen des Trägers erhöht.

Datenstand vom 04.04.2019 17:53 Uhr