Straßenbeleuchtung - Servicevertrag - Austausch defekter Leuchtmittel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.08.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Die Straßenbeleuchtungsanlage steht grundsätzliche im Eigentum der Bayernwerk AG - mit Ausnahme der Lichtquelle, also der "Glühbirne" und dem sog. Starter (dieser leitet die Zündung der Lampe ein). Die Lichtquelle liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Eine Auswechslung der Lichtquelle durch den Bauhof hat sich in der Vergangenheit als unrentabel erwiesen (erforderliche Spezialschulungen, Schutzkleidung, Leihgebühren für Hebebühnen, Zuständigkeitsregelungen Bayernwerk/Bauhof bei weiterführenden Defekten, Arbeitszeit etc.).

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.11.2016 die Aufstockung des bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Bayernwerk AG um das sog. Wahlpaket gemäß Ziffer 1.5.2 des bestehenden Vertrags, beschlossen.  Die Bayernwerk AG wird damit mit Auswechslung defekter Lichtquellen beauftragt. Das Wahlpaket beinhaltet 12 Servicetermine „in ungefähr gleichen Abständen“ pro Jahr. Die Anzahl der auszuwechselnden Leuchtmittel ist dabei nicht begrenzt. Bei Bedarf können die Auswechslungen im Winterhalbjahr jedoch zeitlich dichter liegen als im Sommerhalbjahr.

Die Beauftragung eines Servicetermins erfolgt durch die Gemeinde.

Die Reaktionszeit der Bayernwerk AG ist vertraglich nicht explizit geregelt. Nach Auskunft des Servicecenters der Bayernwerk AG erfolgt die Serviceleistung in der Regel spätestens 10 Werktage nach Beauftragung durch die Gemeinde. Dies wird damit begründet, dass sich die Bayernwerk AG eine zweitägige Frist für die Beauftragung eines Subunternehmers einräumt und der Subunternehmer gehalten ist, den Auftrag innerhalb von 8 Werktagen auszuführen.

Datenstand vom 03.09.2019 08:39 Uhr