Anfrage zur Überschreitung der zulässigen Wandhöhe im Baugebiet Landsham Süd für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 2545 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 11, Landsham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.10.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Baukontrolle wurde durch das Landratsamt Ebersberg festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe bei der Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 2545 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 11, Landsham, um 12 cm überschritten wurde (6,62 m statt 6,50 m).

Das Landratsamt hat daraufhin die sofortige Baueinstellung verfügt.

Um baldmöglichst eine Entscheidung treffen zu können, ob die Gemeinde der Überschreitung um 12 cm zustimmt oder nicht, bittet der Bauwerber um Prüfung, ob hier eine Befreiung grundsätzlich denkbar wäre. Ein entsprechend ergänzter Bauantrag würde dann unverzüglich nachgereicht.

In unmittelbarer Nähe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2558 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 3, hatte der Bauausschuss eine Überschreitung der Wandhöhe um 10 cm in der Sitzung am 08.08.2019 abgelehnt.

Das westlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. 2544 Gemarkung Pliening, Vindelikerweg 9, wurde inzwischen mit der korrekten Wandhöhe von 6,50 m erstellt.

Es wird angefragt, ob im Falle einer Bauantragstellung eine Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe denkbar wäre.

Der Bauausschuss signalis iert einstimmig, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

Datenstand vom 14.10.2019 08:03 Uhr