Rechtsstreit gegen die Gemeinde Pliening bezüglich Errichtung eines Geräte- und Mülltonnenhäuschens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1856/8 Gemarkung Pliening, Nandostraße 13, Landsham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.12.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Der Bauwerber beantragte mit Datum vom 22.12.2017 die Errichtung einer Einfriedung, eines Mülltonnenschranks und eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1856/8 Gemarkung Pliening, Nandostraße 13, Landsham.

In der Sitzung vom 08.02.2018 lehnte der Bauausschuss die Errichtung des Mülltonnenschranks und des Gerätehauses ab. Dagegen erhob der Bauwerber am 26.03.2018 Klage beim Verwaltungsgericht München.

Am 27.11.2019 fand ein Ortstermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Hierbei wies das Gericht darauf hin, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte. Das Gericht vertrat die Rechtsauffassung, dass die Errichtung des Gerätehäuschens am geplanten Standort, der außerhalb der Bauräume für Garagen lag, unzulässig war. Eine Befreiung für das Mülltonnenhäuschen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes hingegen sinnvoll.

Der Kläger erklärte darauf hin, dass er die Klage zurücknimmt und einen entsprechenden Befreiungsantrag für das Mülltonnenhäuschen stellen wird.

Datenstand vom 30.12.2019 10:42 Uhr