Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Baugebiet "Am Bergfeld W 7" - Anfrage zur Beauftragung einer ergänzenden Verkehrsuntersuchung durch die Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 19.12.2019 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Baugebiet „Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe) erhob die Gemeinde Pliening mit Datum vom 23.10.2019 Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.

Eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 62 ist für das zukünftige Gymnasium mit einer Fläche von ca. 3,5 ha vorgesehen. Der Landkreis Ebersberg sieht die Realisierung allerdings aufgrund der anhängigen Klage kritisch. Gleichzeitig besteht aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen die Notwendigkeit, das Gymnasium bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 bezugsfertig zu errichten.

Unter anderem aus diesem Grund erfolgte am 12.12.2019 im Rathaus Poing eine Besprechung mit Vertretern der Gemeinden Poing und Pliening sowie des Landkreises Ebersberg.

Im Ergebnis teilte die Gemeinde Poing die Ansicht der Gemeinde Pliening nicht, dass die beabsichtigte, teilweise viergeschossige Bebauung am Ortsrand einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Nachbargemeinde darstellt.

Ebenso wurden die Ergebnisse einer Verkehrsbefragung der Gemeinde Poing vorgestellt. Danach fahren hochgerechnet täglich aktuell von Pliening in Richtung Poing oder darüber hinaus 3.568 Fahrzeuge. Dies entspricht 32 % aller Fahrzeugbewegungen. Die gegenläufigen Fahrzeugbewegungen von Poing in Richtung Ottersberg/Pliening wurden nicht erfasst, sondern lediglich „gespiegelt“ (d. h., man geht davon aus, dass die, die morgens in die eine Richtung fahren, diese am Abend auch wieder benutzen). Die erwartete Verkehrszunahme der Baugebiete W 7 und W 8 mit zusammen 1.500 Fahrzeugen/Tag würde zu einer Mehrung des Verkehrs von ca. 42 % führen. Dies wird von der Gemeinde Poing für noch angemessen angesehen.

Allerdings wurde eingeräumt, die Bedenken der Gemeinde Pliening nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit aufgenommen zu haben.

Es wurde vorgeschlagen, ein gemeinsames Verkehrsgutachten zu erstellen, um belastbare Zahlen, auch durch eine Verkehrsbefragung in Richtung Pliening, zu erhalten. Der dafür notwendige Gutachter sollte im Einvernehmen beider Gemeinden bestimmt werden. Die Kosten übernimmt die Gemeinde Poing.

Im Vorfeld einer notwendigen Beschlussfassung für die Januar-Sitzung wird der Sachverhalt von Herrn Bürgermeister Frick dargestellt.

Als weiteres Vorgehen sind folgende Schritte geplant:

Die Fraktionen des Gemeinderates erhalten Zeit, über die Feiertage sich zum Vorschlag eines gemeinsamen Verkehrsgutachtens Gedanken zu machen.

Anfang Januar 2020 ist dann eine Besprechung mit Herrn Bürgermeister Frick, den Fraktionssprechern und Vertretern der Verwaltung geplant, in welcher  Details zu einem Verkehrsgutachten erörtert werden.

Erst danach wird dem Gemeinderat ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

Datenstand vom 30.12.2019 10:42 Uhr