Kommunalwahlen 2020 - Ergebnis der Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.07.2020 ö

Diskussionsverlauf

Nach Art. 50 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und Landräte (GLKrWG) hat die Rechtsaufsichtsbehörde von Amts wegen die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis zu prüfen.

Wahl zum Ersten Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde Pliening
Die rechtsaufsichtliche Überprüfung der Wahlverhandlungen hat ergeben, dass keine Korrekturen hinsichtlich der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Pliening erfolgen müssen.

Wahl zum Landrat und Kreistag des Landkreises Ebersberg
Die Überprüfung der Wahlen zum Kreistag und Landrat ergaben, dass hinsichtlich der Landratswahl keine Korrekturen erforderlich waren.
Bei der Wahl zum Kreistag mussten inhaltliche Korrekturen vorgenommen werden, da ein Kandidat auf der Kreistagsliste erschien, obwohl er die Wählbarkeit verloren hat. Die Korrektur erfolgte landkreisweit, sowohl auf Landkreisebene, als auch bei allen Landkreisgemeinden.

Datenstand vom 25.08.2020 14:07 Uhr