Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1178 Gemarkung Pliening, An der Leiten 26 und 26 a, Ottersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2021 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Mit der formlosen Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob sich die vorgesehene Bebauung in die Umgebung einfügt. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und ein weiteres mit 8 Wohneinheiten. Zudem ist eine Tiefgarage mit 25 Stellplätzen vorgesehen. 15 Stellplätze sollen oberirdisch nachgewiesen werden.

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Im Falle einer Zustimmung wäre es daher eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. 

Allerdings ergab die Prüfung, dass ein solches Vorhaben in der Umgebung bisher nicht vorhanden ist. Durch das Vorhaben ergibt sich ein hohes Maß an versiegelter Fläche, das zu Problemen bei der Versickerung des Niederschlagswassers führen kann. Gleichwohl fügt es sich von der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein und wäre planungsrechtlich zulässig.

Sollte der Planung nicht entsprochen werden, besteht die Möglichkeit durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB die städtebauliche Entwicklung im Sinne der Gemeinde zu steuern.

Nach ausführlicher Diskussion sieht der Bau- und Umweltausschuss die Versickerung des Niederschlagswassers und in diesem Zusammenhang die geplante Tiefgarage kritisch. Bei Nachweis der Stellplätze für die geplanten Wohnungen ohne Tiefgarage und der ordnungsgemäßen Niederschlagswasserableitung wäre das Vorhaben städtebaulich vertretbar.

Datenstand vom 03.12.2021 11:22 Uhr