Corona-Virus - 3-G-Regel im Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.01.2022 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Lt. Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 29.11.2021 kommen aktuell folgende Zutrittsregelungen für Mitglieder kommunaler Gremien in Betracht:

„3G
Im Rahmen einer angeordneten 3G-Regelung für Gremienmitglieder genügt als Testnachweis grundsätzlich ein unter Aufsicht vorgenommener aktueller Selbsttest. Um ihrem Teilnahmerecht Rechnung zu tragen, ist zu empfehlen, den Gremienmitgliedern die Möglichkeit eines kostenlosen Selbsttests vor Ort zur Verfügung zu stellen.

3G Plus 
Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen halten wir die Anordnung einer 3G Plus-Regelung für Gremienmitglieder ebenfalls für zulässig und angesichts der aktuellen Infektionslage für vorzugswürdig. In diesem Fall ist es jedoch geboten, die Anordnung mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf zu treffen, sodass die Gremienmitglieder erforderlichenfalls noch rechtzeitig einen PCR-Test machen können. Weiter halten wir es für geboten, dass ein erforderlicher Test für die Mitglieder, die im Sinn von § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV nicht geimpft oder genesen sind, im Ergebnis kostenfrei ist, also die Gemeinde die Kosten übernimmt bzw. erstattet (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.9.2021 – 15 B 1529/21; VG Bayreuth, Beschl. v. 13.9.2021 – B 9 E 21.1008).“

Darüberhinausgehende Zutrittsregelungen werden vom Staatsministerium aufgrund des Rechts auf Sitzungsteilnahme für einzelnen Mitglieder als nicht mehr vereinbar angesehen. 

Es wird daher angefragt, ob damit Einverständnis besteht, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion und der auch damit verbundenen Außenwirkung zukünftig die Sitzungen der Gremien im Rahmen der 3-G-Regelung durchzuführen?

In diesem Fall ist von den Gemeinderatsmitgliedern die geimpft, genesen bzw. geboostert sind, einmalig ein Nachweis zu erbringen, der lediglich nach Ablauf der lt. Zertifikat bestehenden Fristen erneuert werden muss. Für Gemeinderatsmitglieder, die diesen Nachweis nicht bringen können oder wollen, werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, die unter Aufsicht durchzuführen sind. 

Besteht mit diesem Vorgehen Einverständnis? 

Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für dieses Vorgehen aus.

Datenstand vom 01.02.2022 08:41 Uhr