Bekanntgabe zum genehmigten Mobilfunkmast auf dem Grundstück Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, nördlich des Ottersberger Weges, westlich der Verlängerung der Griesfeldstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2022 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Aufgrund einer Nachfrage zum aktuellen Genehmigungsstand des Mobilfunkmastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, nördlich des Ottersberger Weges, westlich der Verlängerung der Griesfeldstraße, konnte seitens der Bauverwaltung folgendes ermittelt werden:

Im Juni 2019 wurde die Errichtung eines Mobilfunkmastes für VF-Mobilfunknetz mit zugehöriger Technikeinheit südwestlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 280 Gemarkung Pliening, unmittelbar nördlich des Ottersberger Weges beantragt und genehmigt.

Im Januar 2020 folgte ein Tekturantrag. Damit wurde die Verschiebung der Lage des geplanten Mastes (vom südwestlichen in den südöstlich Bereich) beantragt. Laut Entwurfsverfasser wurde die Lage gemäß Rücksprache mit dem Landratsamt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange verschoben.

Da die temporäre Lösung die Genehmigungsfreiheit von drei Monaten übersteigen wird, wurde im Februar 2020 aufgrund der verlängerten Standzeit des temporären Mobilfunkmastes mit Container (Höhe 26,15 m) und Abspannung auf einem Tandem-Fahrgestell ein befristeter Bauantrag gestellt. Das Vorhaben soll bis voraussichtlich 31.05.2022 auf dem Gelände aufgestellt bleiben. 

Laut Aussage des Planungsbüros wurde die Aufstellung bereits im Vorfeld beim Landratsamt am 12.11.2019 angezeigt. Außerdem wurde in einem Schreiben noch aufgeführt, dass es sich bei dem temporären Sendemast um eine zerlegbare und wiederholt aufbaubare Anlage handelt, die vom Bauherrn vorgehalten wird, um unvorhergesehene, kurzfristigen Versorgungsbedarf mit Mobilfunkleistungen - insbesondere bei Ausfall / Reparatur von stationären Anlagen - zu überbrücken.

Der Antrag „Verlängerung der Standzeit eines temporären Mobilfunkmastes …“ diente als Überbrückung, bis die Umsetzung des beantragten Mobilfunkmastes erfolgt ist.

Mittlerweile wurde die temporäre Anlage entfernt und der genehmigte Bauantrag zur Errichtung des Mobilfunkmastes umgesetzt.

Datenstand vom 14.03.2022 09:15 Uhr