Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben Fl.Nr. 421/2 Gemarkung Gelting, Finsinger Straße 3, Finsinger Au - Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Mit E-Mail vom 07.10.2022 informierte das Landratsamt Ebersberg über eine Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Gewerbes, Dacherneuerung des nördlichen Lagers und Errichtung eines Naturbadeteichs auf dem Grundstück Fl.Nr. 421/2 Gemarkung Gelting, Finsinger Straße 3, Finsinger Au.
In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 10.03.2022 wurde das Einvernehmen zur Erweiterung des Lagers und der Errichtung eines Naturbadeteichs versagt.
Mit Schreiben vom 13.05.2022 wurde die Gemeinde Pliening vom Landratsamt gebeten erneut über den Bauantrag zu entscheiden, da sich Änderungen an der Planung ergeben hatten. In einem Gespräch mit Vertretern der Gemeinde, des Landratsamtes und der Antragsteller am 10.05.2022 wurden die Möglichkeiten einer Genehmigungsfähigkeit erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass das Ergebnis der gemeindlichen Prüfung nicht zu beanstanden ist. Allerdings sieht das Landratsamt aufgrund ähnlich gelagerter Fälle im Landkreis Ebersberg eine Genehmigungsfähigkeit als gegeben.
In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 02.06.2022 wurde daraufhin erneut über die notwendigen Befreiungen beraten. Dem Naturbadeteich wurde zugestimmt, der Antrag auf Erweiterung des Gewerbes jedoch mit Stimmengleichheit abgelehnt.
Am 21.06.2022 forderte das Landratsamt die Gemeinde auf, die Einvernehmensverweigerung zu begründen. Daraufhin übersandte die Gemeinde am 27.06.2022 die Beschlussvorlage der Sitzung vom 02.06.2022.
Lt. Genehmigungsbescheid war dies für das Landratsamt Ebersberg nicht ausreichend, so dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigung erteilt wurde.
Datenstand vom 17.10.2022 15:02 Uhr