Straßenverkehrsordnung - Geschwindigkeitsreduzierung in der Neufarner Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.07.2023 ö

Diskussionsverlauf

Die Neufarner Straße befindet sich in einem schlechten Ausbauzustand. Zudem hat der Gehweg entlang der Straße ein Niederbord, weshalb dieser immer wieder als Ausweichmöglichkeit für Fahrzeuglenker genutzt wird und somit der Fußgänger bzw. Kinder gefährdet.
Mit der Sanierung der Straße wird nach Auskunft des Tiefbauamtes (Amt 5) frühestens 2024 begonnen. 

Um die Sicherheit des Verkehres sowie die der Fußgänger zu gewährleisten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h begrenzt. 

Die Beschilderung wurde am 19.07.2023 angebracht.

Datenstand vom 01.08.2023 10:20 Uhr