Straßenmarkierung im Bereich Kirche Gelting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö

Diskussionsverlauf

Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Huber in der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2023 zur Parkplatzmarkierung bei der Kirche und im Bereich des Hofladens hat das Staatliche Bauamt Rosenheim folgendes mitgeteilt:

„Ich habe bezüglich der Anfrage mit der Straßenmeisterei Rücksprache gehalten und von dort die Info erhalten, dass wir die Parkplatzbegrenzung vor etwa 5 Jahren kulanter Weise mit erneuert haben.

Denn eigentlich ist es innerorts so, dass die Parkflächen von der Gemeinde zu unterhalten sind. Nach dem BayStrWG in Verbindung mit den Ortsdurchfahrtenrichtlinien gehören die Borde zu den von ihnen gestützten Teil der Ortsdurchfahrt, also wenn sie nicht der Entwässerung dienen, zu den Parkplätzen. Die Parkplätze nördlich der Einmündung Zehmerhof sind definitiv als reine Parkplätze zu werten und daher sind diese und die zugehörige Abgrenzung zur Straße von der Gemeinde zu unterhalten. Bei den Parkplätzen entlang der Kirche kann man streiten, ob es sich hier um reine Parkplätze oder eine besonders breite Fahrbahn, die begrenzt wurde, handelt. Aber da die Beschaffenheit der Fahrbahn eine Abtrennung vermuten lässt würde ich auch diese als reine Parkfläche werten. Jedoch selbst wenn nicht, sehe ich hier keinen Bedarf unsererseits für die Markierung.
Parken ist innerorts überall erlaubt, wo es nicht durch eine entsprechende Beschilderung oder durch die StVO selbst untersagt ist (bspw. zu geringe Fahrbahnbreite oder Einmündungsbereiche). Die Markierung dient hier also ebenso nur den Parkflächen und ist im Interesse der Gemeinde, auch diese müsste daher ggf. von der Gemeinde erneuert werden.“

Datenstand vom 27.03.2024 14:48 Uhr