Abfallwirtschaft - Gemeinsame Nutzung von Kompost- und Restmüllbehältnissen
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 27.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 27.02.2025 | ö |
Diskussionsverlauf
Die gemeinsame Nutzung von Kompost- und Restmüllbehältnissen ist in § 13 a Satz 3 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Pliening folgendermaßen geregelt:
„Auf Antrag der betroffenen Anschlusspflichtigen können für benachbarte Grundstücke gemeinsame Kompost- und Restmüllbehältnisse zugelassen werden, wenn sich einer der Anschlusspflichtigen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde oder der von ihr bestimmten Stelle zur Zahlung der insoweit anfallenden Abfallentsorgungsgebühren verpflichtet.“
Angesichts der Erhöhung der Müllgebühren sollten die Zahlungspflichtigen auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Datenstand vom 06.03.2025 15:37 Uhr