Vollzug der Wassergesetze - Geplantes Wasserschutzgebiet der Gemeinde Finsing - Errichtung von drei Grundwassermessstellen auf Flächen der Gemeinde Pliening
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 24.11.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der Grundwassermessstelle am öffentlichen Feld- und Waldweg zwischen der Staatsstraße 2082 und der Verlängerung des Gänsbrunnenweges, Fl.Nr. 757 Gemarkung Pliening zu, unter den Maßgaben, dass die Nutzung der Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt, Veränderungen an der Messstelle aufgrund erforderlicher Unterhalts- oder Baumaßnahmen und auch der Rückbau der Messstelle auf Kosten des Veranlassers erfolgen. Die Verkehrssicherheit ist während jeglicher baulicher Maßnahmen und auch für die Dauer der Einrichtung durch den Veranlasser zu gewährleisten. Die Gemeinde ist von jeglichen Haftungsansprüchen aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherheit freizustellen.
5 dafür : 15 dagegen (abgelehnt)
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Grundwassermessstelle in der öffentlichen Verkehrsfläche am Mitterweg (Fl.Nr. 491 Gemarkung Pliening) grundsätzlich zu, unter den Maßgaben, dass die Nutzung der Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt, Veränderungen an der Messstelle aufgrund erforderlicher Unterhalts- oder Baumaßnahmen und auch der Rückbau der Messstelle auf Kosten des Veranlassers erfolgen. Die Verkehrssicherheit ist während jeglicher baulicher Maßnahmen und auch für die Dauer der Einrichtung durch den Veranlasser zu gewährleisten. Die Gemeinde ist von jeglichen Haftungsansprüchen aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherheit freizustellen.
5 dafür : 15 dagegen (abgelehnt)
Beschluss 3
Alternative 1
Vom Wasserwirtschaftsamt München wurde die Errichtung einer Grundwassermessstelle auf dem Grundstück des Landratsamtes Ebersberg (Fl.Nr. 855/1 Gemarkung Pliening) empfohlen. Für einen erforderlichen Wechsel auf das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 843/1, Gemarkung Pliening, gibt es keine sachlichen oder fachlichen Gründe. Der Gemeinderat lehnt die Errichtung einer Grundwassermessstelle auf dem Grundstück der Gemeinde Pliening, Fl.Nr. 843/1 Gemarkung Pliening ab, da sie ebenso gut auf dem angrenzenden Grundstück des Landkreises Ebersberg errichtet werden kann.
15 dafür : 5 dagegen
Alternative 2
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der Grundwassermessstelle zwischen der Neufarner Straße und der Kreisstraße EBE 2, Fl.Nr. 843/1 Gemarkung Pliening) zu, unter den Maßgaben, dass die Nutzung der Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt, Veränderungen an der Messstelle aufgrund erforderlicher Unterhalts- oder Baumaßnahmen und auch der Rückbau der Messstelle auf Kosten des Veranlassers erfolgen. Die Verkehrssicherheit ist während jeglicher baulicher Maßnahmen und auch für die Dauer der Einrichtung durch den Veranlasser zu gewährleisten. Die Gemeinde ist von jeglichen Haftungsansprüchen aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherheit freizustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15
Datenstand vom 28.11.2016 10:09 Uhr