Jahresrechnung 2016 - Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.04.2017 ö Beschliessend 45

Diskussionsverlauf

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss (Anlage I) und die Haushaltsrechnung (Anlage II). Der Jahresrechnung sind gemäß § 77 Abs. 2 KommHV folgende Unterlagen beizufügen:

-        eine Vermögensübersicht (Anlage III.1)

-        Übersicht über die Schulden (Anlage III.2)

-        Übersicht über die Rücklagen (Anlagen III.3)

-        ein Rechnungsquerschnitt (Anlage III.4)

-        eine Gruppierungsübersicht (Anlage III.5)

-        ein Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse (keine vorhanden) und Verwahrgelder (Anlage III.6)

-        ein Rechenschaftsbericht (Anlage III.7)

Die Feststellung der Jahresrechnung ist erst nach örtlicher Rechnungsprüfung vom Gemeinderat zu beschließen

Datenstand vom 19.05.2017 09:37 Uhr