Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.07.2017
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Mit Bescheid vom 26.06.2017 erhielt die Firma RDG GmbH & Co.KG, Hannover, vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie (StMWi) eine Verlängerung der Erlaubnis "Salzach-Inn" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis zum 30.06.2020. Die Gemeinde Pliening hat diesen Bescheid zur Kenntnis erhalten.
Die Erkundung, Erschließung und Nutzung von Kohlenwasserstoffen unterliegt den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG), da gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 BBergG Kohlenwasserstoff als sog. "bergfreier Bodenschatz" definiert ist. Bergfrei bedeutet, dass sich das Eigentum an einem Grundstück nicht auf evtl. in diesem Bereich befindliche Bodenschätze erstreckt.
Zuständig für die Durchführung des BBergG ist gemäß der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (BergbehördV) das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (§ 1 BergbehördV) und das als untere Bergbehörde bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Bergamt Südbayern (§ 2 BergbehördV).
Das Erlaubnisgebiet Salzach-Inn umfasst eine Fläche von 2.298 km² grenzt an dessen westlichem Ende im Bereich Ottersberg und Gelting an das Gemeindegebiet Pliening. Bei der Erlaubnis handelt es um eine öffentlich-rechtliche Konzession zur sog. Exploration, d.h. dem Aufsuchen möglicher Lagerstätten von Kohlenwasserstoffen, die erstmals 1997 erteilt wurde. Das Aufsuchen erfolgt mittels einer Auswertung von geologischen und seismischen Daten.
Weiterreichende Befugnisse wie z.B. der Abbau eventuell vorhandener Ressourcen sind mit der Erlaubnis nicht abgedeckt.
Datenstand vom 31.07.2017 14:14 Uhr