Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 mit 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.08.2017 ö 82

Beschluss

Tz. 04 – Führen einer Kosten- und Leistungsrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die bisher in einzelnen Bereichen bereits vorhandene Kosten- und Leistungsrechnung wird auf weitere Bereiche ausgeweitet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 11 – Sonderrücklagen im Bereich kostenrechnender Einrichtungen

Stellungnahme der Verwaltung:

Für kostenrechnende Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Abfallbeseitigung, werden künftig Sonderrücklagen gebildet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 12 – Geringer Kostendeckungsgrad – Anpassung Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen (Friedhofsgebühren)

Stellungnahme der Verwaltung:

Anders als im Prüfbericht dargestellt, dass die Gebührensätze seit 2010 in unveränderter Höhe gelten, erfolgte eine Gebührenerhöhung zum 01.06.2013 (Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Pliening über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)).

Am 27.07.2017 hat der Gemeinderat Pliening die Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen und damit der geforderten Erhöhung der Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen Rechnung getragen.


Beschluss:

Die Prüfungsfeststellung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg ist mit der Erhöhung der Gebührensätze im Bereich Bestattungswesen bereinigt.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 13 – Neukalkulation in der gesetzlich vorgeschriebenen Regelmäßigkeit im Bereich Bestattungswesen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 14 – Kalkulation kostendeckender Gebühren im Bereich Bestattungswesen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Neukalkulation (Entscheidungsgrundlage zu Tz. 12) erfolgte entsprechend der Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 15 – Geringer Kostendeckungsgrad im Bereich sonstiger öffentlicher Einrichtungen (Bürgerhaus)

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Gemeinderat hat am 21.05.2015 beschlossen, das Nutzungskonzept für das Bürgerhaus, die Vergaberichtlinien und Konditionen nicht zu ändern.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg zur Kenntnis.

Die geforderte Anpassung der Benutzungsgebühren zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades ist dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorzulegen. 

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 17 – Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) - Vorbereitung der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte – Nachweis über erfolgte Anschreiben und Angaben zu allen angeschriebenen Firmen

Stellungnahme der Verwaltung:

Bislang erfolgte die Dokumentation in Form einzeln angefertigter Aktenvermerke. Künftig wird das Formblatt aus dem Vergabehandbuch verwendet und den Vorgängen beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz 18 -  Durchführen der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte – Absageschreiben an nicht berücksichtigte Bieter

Stellungnahme der Verwaltung:

Absageschreiben an nicht berücksichtigte Bieter wurden in der Vergangenheit in der Regel versandt. Es wird künftig verstärkt darauf geachtet, dass diese Benachrichtigung lückenlos erfolgt und dokumentiert wird.
Vergabeentscheidungen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates we rden – wie bisher – zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 19 – Anwendung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) - Vorbereitung der Vergabe - Dokumentation einzelner Verfahrensschritte

Stellungnahme der Verwaltung:

Bislang erfolgte die Dokumentation in Form einzeln angefertigter Aktenvermerke. Künftig wird das Formblatt aus dem Vergabehandbuch verwendet und den Vorgängen beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 20 – Beachtung des Mindestrücklagenbetrages (unterjährige Unterschreitung in 2011, 2012, 2013 und 2014)

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der  Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 21 – Abweichende Angaben bezüglich Stand der allgemeinen Rücklage an verschiedenen Stellen der Jahresrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berichtigungen erfolgten im Rahmen des Jahresabschlusses 2016.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 22 – Abweichende Angaben bezüglich der Höhe des Zuführungsbetrages zur allgemeinen Rücklage an verschiedenen Stellen der Jahresrechnung

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Berichtigungen erfolgten im Rahmen des Jahresabschlusses 2016.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die Erledigung durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 23 – Bildung von Sonderrücklagen nur für die in der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) genannten Zwecke

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung, zweckgebundene Gelder nicht als Sonderrücklage, sondern als zweckgebundene Rücklagemittel zu führen, wird künftig beachtet.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

14 dafür : 0 dagegen


Tz. 24 – Anstreben einer fristgerechten Vorlage der Haushaltsunterlagen

Stellungnahme der Verwaltung:

Die möglichst frühzeitige Vorlage der Haushaltssatzung wird künftig angestrebt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Pliening nimmt die Anregung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ebersberg und die beabsichtigte Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2017 10:46 Uhr