Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) - Anregung zur Anordnung einer Beschilderung nach Zeichen 136 StVO (Kinder) als Hinweis auf den Spiel- und Bolzplatz an der Verbindungsstraße von der Speicherseestraße zur Brücke des Abfanggrabens in Landsham-Moos
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 24.08.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 24.08.2017 | ö |
Diskussionsverlauf
Das Zeichen darf nach der Verwaltungsvorschrift zu § 40 StVO nur dort angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. Nachdem der Spiel- und Bolzplatz zur Straße hin mit einem Zaun abgesichert ist, bedarf es keiner Beschilderung. Seitens der Polizei wurde die Anbringung einer entsprechenden Beschilderung nicht für
notwendig erachtet.
Datenstand vom 11.09.2017 10:46 Uhr