Breitbandausbau - Bundesförderprogramm über Beratungsleistungen - Zuwendungsbescheid von der Bundesförderstelle mit Datum vom 03.07.2018 erhalten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 30.08.2018
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen wurde mit Datum vom 20.02.2018 digital und am 23.02.2018 auf dem Postweg bei der Bundesförderstelle eingereicht.
Die Gemeinde hat mit Datum vom 03.07.2018 den Zuwendungsbescheid von der Bundesförderstelle für Beratungs- und Planungsleistungen nach der Richtlinie des Bundes für den Bewilligungszeitraum vom 06.07.2018 bis 05.07.2019 in Höhe bis zu 50.000 € brutto erhalten.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.08.2017 und gemäß der Bekanntgabe in der Sitzung vom 21.12.2017 kann nun der Vertrag mit dem Ingenieurbüro Ledermann abgeschlossen werden.
Die Gemeinde erhielt den Förderbescheid von der Regierung von Oberbayern am 27.09.2016. Die Zuwendung beträgt 490.788,40 €.
Datenstand vom 03.09.2018 12:42 Uhr