Verkehrswesen - Tempo 30 an Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.09.2019 ö

Diskussionsverlauf

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Höhe der Schule, St 2332 (Geltinger Straße), wurde mehrfach beantragt.
Seitens der zuständigen Behörde (Landratsamt Ebersberg, untere Verkehrsbehörde) wurde folgende Antwort der Gemeinde mitgeteilt:
„Gem. § 45 Abs. 9, Nr. 6 StVO können auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs vor allgemeinbildenden Schulen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h angeordnet werden. Zu beachten ist hier jedoch die VwV-StVO Nr. 13 XI. Hier heißt es, dass die zu schützende Einrichtung einen direkten Zugang zur Straße haben muss. Dies ist in Pliening ja nicht der Fall. Der Zugang zur Schule befindet sich weit abseits  der St 2332. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 km/h liegen daher nicht vor.“

Datenstand vom 21.10.2019 10:43 Uhr