Bauleitplanung Nachbargemeinden - 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den "Sportpark Poing und die Flurstücke 1511/0, 1512/0, 1513/0, 1514/0, 1515/0, 736/0, 725/0" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Entwurf die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den „Sportpark Poing und die Flurstücke 1511/0, 1512/0, 1513/0, 1514/0, 1515/0, 736/0 und 725/0“ folgende Einwendungen:
Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffenen Flächen sind auf ihre Aufnahmefähigkeit bei Starkregenereignissen zu prüfen. Weder aus der Begründung, noch aus dem Umweltbericht ist erkennbar, dass diese Flächen geeignet sind, Starkregenereignissen ausreichend Fläche zu bieten.
Der temporäre Graben läuft Richtung Norden aus. Die Gemeinde Pliening sieht die Gefahr, dass bei Starkregen der Ortsteil Ottersberg von dem von der Altmoräne im Gemeindegebiet Poing abfließenden Wasser bedroht wird.
Durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist zunächst zu
bestätigen, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes die Niederschlagswasserableitung nicht beeinträchtigt.
Bis zur Vorlage entsprechender Nachweise wird die vorliegende Planung abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2019 09:44 Uhr