Kommunalrecht - Ehrenamtlichkeit der weiteren Bürgermeister/der weiteren Bürgermeisterinnen und Grundsatzentscheidung über die Bestellung eines Dritten Bürgermeisters/einer Dritten Bürgermeisterin
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 07.05.2020 | ö | 31 |
Beschluss
Der Gemeinderat verzichtet auf den Erlass einer Satzung, mit der weitere Bürgermeister zu berufsmäßigen Bürgermeistern bestimmt werden. Die weiteren Bürgermeister sind deshalb Ehrenbeamte der Gemeinde.
21 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt, dass ein Dritter Bürgermeister/eine Dritte Bürgermeisterin zu wählen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.08.2020 08:38 Uhr